Ausschlusskriterien bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Was sind Ausschlusskriterien bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ausschlusskriterien bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind bestimmte Krankheiten, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder erhöhte Risiken, die dazu führen können, dass der Versicherungsschutz nur eingeschränkt gewährt wird. Der Versicherungsvertrag kommt dann nur mit einem sogenannten Leistungsausschluss dieser Risiken zustande. Das bedeutet, dass eine Berufsunfähigkeit auf Grund bestimmter Erkrankungen, Körperbereiche oder Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen ist.
Was sind die häufigsten Ausschlusskriterien bei der BU?
Bestimmte Krankheiten und erhöhte Risiken im Beruf oder in der Freizeit können dazu führen, dass der Abschluss Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit Einschränkungen angenommen werden kann. Beispiele für häufige Ausschlussgründe bei der LV 1871 sind schwere Erkrankungen wie Rheuma, Parkinson, Multiple Sklerose oder Suchtkrankheiten (z. B. Alkohol- oder Drogenabhängigkeit.
Wie unterscheiden sich Ausschluss, Ablehnung und Zuschlag?
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie im Rahmen der Risikoprüfung einige Angaben machen. Durch Krankheit, risikoreiche berufliche Tätigkeiten oder gefährliche Hobbies kann das Risiko für eine Berufsunfähigkeit steigen. Vor Vertragsschluss werden deshalb Gesundheitszustand und Lebensstil des Antragstellers individuell geprüft. Bestimmte Voraussetzungen können dazu führen, dass Anträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu den üblichen Konditionen angenommen werden können.
An dieser Stelle kommen drei wichtige Fachbegriffe ins Spiel:
Auch psychische Vorerkrankungen wie Depressionen können zu Ablehnungen oder individuellen Ausschlüssen führen. Eine bestehende Depression erhöht das Risiko einer Berufsunfähigkeit und erschwert den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, macht ihn aber nicht in jedem Fall unmöglich.
Welche beruflichen und Freizeitrisiken spielen eine Rolle?
Auch bestimmte Berufe und riskante Freizeitaktivitäten können zu Ablehnung oder Einschränkungen beim Versicherungsschutz führen. Profisportlern bietet die LV 1871 keinen Berufsunfähigkeitsschutz an. Bei wettkampffreien risikoreichen Sportarten (z. B. Motocross ohne Wettbewerbe, Kickboxen ohne Wettkämpfe, Skispringen) ist eine Versicherung oft nur mit Zuschlag möglich. Sehr risikoreiche Sportarten wie Freeclimbing oder Basejumping führen fast immer zur Ablehnung.
Wie kann ich meine individuelle Situation besser einschätzen?
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen möchten, hilft Ihnen das Tool Quick Risk von der LV 1871. Es gibt eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Gesundheitsfragen, beruflicher Tätigkeit und Freizeitrisiken.




