Was bedeutet die abstrakte Verweisung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Definition und Begriffserklärung
Die abstrakte Verweisung kann bei Verträgen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Einsatz kommen. Sie legt fest, dass der Versicherer keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen muss, wenn der Versicherte theoretisch einen anderen als den bisherigen Beruf ausüben könnte. Dabei muss der Beruf zu den Fähigkeiten und Kenntnissen der Person passen. Bei der abstrakten Verweisung reicht bereits die Tatsache aus, dass in relevanten Jobs Stellenangebote vorhanden sind. Ob die Person eine Anstellung findet, ist dabei irrelevant.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine Person grundsätzlich Anspruch auf die monatliche Rente, wenn sie ihre bisherige Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Ist eine abstrakte Verweisung Teil des Vertrags, gilt die versicherte Person nicht als berufsunfähig, wenn sie einen ähnlichen theoretisch Beruf ausüben, könnte. Dieser muss lediglich sozial zumutbar sein und der bisherigen Lebensstellung entsprechen.
Beispiel zur abstrakten Verweisung
Malermeister Stephan hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit abstrakter Verweisung abgeschlossen und wird aufgrund einer Unverträglichkeit gegen Lösungsmittel berufsunfähig. Seine Versicherung kann ihn darauf verweisen, dass er auch als Verkäufer in einem Fachgeschäft oder einem vergleichbaren Beruf arbeiten könnte. Damit wäre er nicht berufsunfähig und er würde keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.
Abgrenzung zur konkreten Verweisung
Aus diesem Grund ist es wichtig zwischen der abstrakten und konkreten Verweisung zu unterscheiden:
Verbraucher sollten daher keine Verträge mit einer Klausel zur abstrakten Verweisung abschließen. Die bessere und deutlich verbraucherfreundlichere Verweisung ist die konkrete Verweisung.
Keine abstrakte Verweisung bei der Golden BU der LV 1871
Die LV 1871 verzichtet komplett auf die abstrakte Verweisung. Maßgeblich ist lediglich der zuletzt ausgeübte Beruf, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt (konkrete Verweisung). Die konkrete Verweisung wird in den Vertragsbedingungen geregelt und klärt, wann konkret verwiesen werden kann.
Zusätzlich wird bei versicherten Schülern auf die konkrete Verweisung auf eine andere Schulform verzichtet. Bei Auszubildenden und Studenten wird ebenfalls darauf verzichtet, auf eine andere Ausbildung, ein anderes Studium oder die Ausübung einer Berufstätigkeit zu verweisen. Nimmt die versicherte Person jedoch aus eigenem Antrieb eine andere berufliche Tätigkeit, einen anderen Studien- oder Ausbildungsgang auf, liegt keine Berufsunfähigkeit mehr vor.




