Schnellüberblick zu Irrtümer beim Erben

  • Viele Irrtümer beim Erben entstehen durch aufgeschobene Planung, komplexes Erbrecht und Halbwissen aus dem Umfeld – mit zum Teil teuren Folgen.

  • Ohne passendes Testament greifen starre gesetzliche Regeln: Ehepartner, Kinder, unverheiratete Partner und andere Angehörige sind sehr unterschiedlich abgesichert.

  • Die fünf größten Irrtümer betreffen Schenkungen, Formvorschriften fürs Testament, Erbschaftsteuer, Pflichtteilsrechte und Fristen zur Annahme oder Ausschlagung des Erbes.

Beim Thema Erben gibt es viele Annahmen, die sich hartnäckig halten und im Ernstfall zu echten Problemen führen können. Das Problem: Erbrecht folgt klaren Regeln. Und die weichen oft von dem ab, was viele erwarten. Falsch informiert sein, bedeutet dann im Zweifel Streit, finanzielle Nachteile oder unerwartete Entscheidungen. In diesem Artikel schauen wir uns die häufigsten Irrtümer rund ums Erben an und zeigen dir, wie du dich rechtzeitig absichern kannst.

Warum gibt es so viele Irrtümer beim Erben?

Irrtümer rund um das Erbe entstehen nicht aus Unwissenheit allein, sondern weil das Thema selten aktiv angegangen wird. Denn mit dem Thema beschäftigen sich viele erst spät. Solange kein konkreter Anlass besteht, wird es häufig aufgeschoben. Ein Grund dafür ist die Komplexität des Erbrechts. Die gesetzlichen Regelungen sind klar, aber für viele schwer greifbar. Ohne genaues Hinsehen bleibt oft unklar, wer wann wie viel erbt und welche Ansprüche bestehen.

Ein weiterer Punkt ist die Weitergabe von Halbwissen. Viele Informationen stammen aus Gesprächen im Umfeld oder aus Einzelfällen. Diese werden verallgemeinert, obwohl jede familiäre Situation unterschiedlich ist.

Das sind typische Gründe für Irrtümer beim Erben auf einen Blick:

  • Komplexe gesetzliche Regelungen: Die Erbfolge und Pflichtteilsansprüche sind für Laien oft schwer nachvollziehbar.
  • Fehlende eigene Regelung: Ohne Testament greift automatisch das Gesetz.
  • Aufschieben des Themas: Das Thema Erben wird häufig verdrängt oder erst im Ernstfall betrachtet.
  • Halbwissen aus dem Umfeld: Erfahrungen von anderen werden übernommen, passen aber nicht zur eigenen Situation.
  • Unklare oder fehlerhafte Testamente: Selbst wenn etwas scheinbar geregelt ist, führt eine ungenaue Formulierung schnell zu Missverständnissen oder formelle Fehler können ein Testament unwirksam werden lassen.

Gesetzliche Erbfolge kurz erklärt

Ist nichts geregelt, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sie legt fest, welche Angehörigen in welcher Reihenfolge berücksichtigt werden. Dabei gilt ein klares System:

  • Erben erster Ordnung: Kinder und (Ur-)Enkel
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen

Solange es Erben einer höheren Ordnung gibt, gehen die nachfolgenden leer aus. Gibt es also Kinder, erben Eltern oder Geschwister nichts. Auch der Ehepartner ist gesetzlich abgesichert. Er erbt neben den Kindern einen festen Anteil am Nachlass. Wie hoch dieser ist, hängt vom Güterstand der Ehe ab.Grafik zur gesetzlichen Erbfolge

Erbrecht: Warum ein Testament sinnvoll ist

Ohne eigenes Testament entscheidet das Gesetz, wer erbt. Das entspricht nicht immer deinen Vorstellungen. Vor allem bei Familien mit Kindern, Patchwork-Konstellationen oder unverheirateten Partnern kann die gesetzliche Erbfolge schnell zu unerwarteten Ergebnissen führen. Ein Testament gibt dir die Möglichkeit, deinen Nachlass selbst zu regeln. Du legst fest, wer was bekommt und kannst klare Verhältnisse schaffen. Das hilft nicht nur, deinen eigenen Willen umzusetzen, sondern beugt auch Streit innerhalb der Familie vor.

Typischen Gründe für ein Testament:

  • Du möchtest deinen Ehepartner besser absichern.
  • Du willst einzelne Personen gezielt berücksichtigen oder ausschließen.
  • Du hast eine besondere familiäre Situation, zum Beispiel eine Patchwork-Familie.
  • Du möchtest Vermögen klar und nachvollziehbar verteilen.

Damit ein Testament wirksam ist, muss es bestimmte formale Anforderungen erfüllen:

  • Eigenhändig geschrieben: Das Testament muss komplett handschriftlich verfasst sein.
  • Unterschrift: Das Testament ist mit vollem Namen zu unterschreiben.
  • Ort und Datum: Die zeitliche Einordnung muss ersichtlich sein.
  • Klare Formulierungen: Im Testament ist eindeutig festgelegt, wer Erbe ist und was verteilt wird.

Alternativ kannst du auch ein notarielles Testament erstellen lassen. Das ist rechtssicher formuliert und wird beim Nachlassgericht hinterlegt.

Was müssen Ehepartner beim Erben beachten?

Ehepartner gehen oft davon aus, dass sie im Todesfall des anderen automatisch alles erben, sofern ein Testament nichts anderes regelt. Wie viel der Ehepartner tatsächlich erhält, hängt vor allem davon ab, ob Kinder vorhanden sind und in welchem Güterstand man lebt. In den meisten Ehen gilt die Zugewinngemeinschaft. Dadurch erhöht sich der Erbanteil des Ehepartners pauschal. In anderen Güterständen wie der Gütertrennung kann die Verteilung anders ausfallen.

Regelungen für Ehepartner mit Kindern

Gibt es gemeinsame Kinder, erben diese immer mit. Anders ausgedrückt, bildet ihr zusammen mit den Kindern eine Erbengemeinschaft. Der Ehepartner erhält in der Regel die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt. Das kann ggf. zu Problemen führen, zum Beispiel wenn Vermögen gebunden ist – etwa in einer Immobilie, die allen gemeinsam gehört.

Regelungen für Ehepartner ohne Kinder

Ein weiterer Irrtum ist, dass Ehepartner ohne Kinder wirklich alles im Todesfall an den anderen vererben. Fakt ist: Sind keine Kinder vorhanden, erbt der Ehepartner einen größeren Anteil. Ob er alles bekommt, hängt davon ab, ob noch Verwandte der sogenannten zweiten Ordnung leben – also Eltern oder Geschwister.

Der Ehepartner erbt nicht allein, wenn zum Beispiel:

  • beide Eltern des Verstorbenen noch leben,
  • ein Elternteil noch lebt,
  • die Eltern bereits verstorben sind, aber Geschwister vorhanden sind.

Bei einer Zugewinngemeinschaft erhält er in der Regel drei Viertel des Nachlasses, das restliche Viertel geht an Eltern oder Geschwister. Nur wenn keine Eltern, Geschwister oder deren Kinder mehr leben, erbt der Ehepartner den gesamten Nachlass.

Was müssen unverheiratete Paare beim Erben beachten?

Der größte Irrtum bei unverheirateten Paaren ist, dass langjährige Partner ähnlich abgesichert sind wie Ehepartner. Weitere Irrtümer sind:

  • „Wir leben lange zusammen, also erbt mein Partner“

Das Zusammenleben spielt rechtlich keine Rolle. Ohne Trauschein besteht kein gesetzlicher Erbanspruch.

  • „Ein gemeinsames Konto oder Eigentum reicht aus“

Gemeinsame Konten oder Immobilien ersetzen kein Testament. Der Anteil des Verstorbenen geht an die gesetzlichen Erben.

  • „Steuern spielen keine Rolle“

Unverheiratete Partner haben deutlich geringere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer als Ehepartner.

Das bedeutet: Das Gesetz sieht die Absicherung eines unverheirateten Partners  nicht vor. Ohne Testament geht der Partner leer aus. Das Erbe fällt stattdessen an Verwandte wie Kinder, Eltern oder Geschwister.

Wie können sich nicht verheiratete Paare absichern?

Das Gesetz sieht für Partner ohne Trauschein keine automatische Absicherung vor. Im Umkehrschluss müssen nicht verheiratete Paare die gegenseitige Absicherung aktiv in die eigene Hand nehmen. Ein erster Schritt ist ein Testament. Damit legst du fest, dass dein Partner erben soll. Ohne diese Regelung geht das Vermögen an Verwandte wie Kinder, Eltern oder Geschwister – nicht an deinen Partner.

Dabei solltest du allerdings auch die steuerliche Seite im Blick behalten. Unverheiratete Partner haben einen deutlich geringeren Freibetrag bei der Erbschaftsteuer. Aktuell liegt dieser bei 20.000 Euro. Alles darüber hinaus wird versteuert. Das kann dazu führen, dass ein Teil des Erbes verloren geht.

Eine wichtige Ergänzung ist die Risikolebensversicherung – insbesondere die sogenannte Über-Kreuz-Absicherung. Dabei schließen beide Partner jeweils eine Versicherung auf das Leben des anderen ab:

  • Partner A ist Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge, versichert ist das Leben von Partner B.
  • Partner B ist Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge, versichert ist das Leben von Partner A.

Im Todesfall erhält der überlebende Partner die Versicherungssumme direkt ausgezahlt. Diese zählt nicht als Erbschaft, da es sich um eine Versicherungsleistung. Dadurch  muss keine Erbschaftssteuer auf die Versicherungsleistung gezahlt werden.

Infografik: Risikolebensversicherung über Kreuz

Top 5 Liste der größten Irrtümer beim Erben

Das sind die größten fünf Irrtümer beim Erbe und wie du sie vermeidest:

1. Schenkungen: „Ich kann einfach alles zu Lebzeiten verschenken“

Im Volksmund wird davon ausgegangen, dass du dein Vermögen zu Lebzeiten einfach vollständig verschenken kannst und so das Erbe „umgehst“. Schenkungen können auch nach dem Tod noch eine Rolle spielen. Je nach Zeitpunkt werden sie bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen berücksichtigt. Das bedeutet: Angehörige können trotz Schenkung Ansprüche geltend machen.

Ein Beispiel: Sie verschenken Ihr Haus an ein Kind. Nach Ihrem Tod fordert ein anderes Kind seinen Pflichtteil. Die Schenkung wird anteilig berücksichtigt und kann zu Ausgleichszahlungen führen. Maßgeblich ist hier die sogenannte 10-Jahres-Frist. Schenkungen werden nicht sofort „vergessen“, sondern Jahr für Jahr anteilig weniger berücksichtigt. Erst nach zehn Jahren bleiben sie in der Regel komplett außen vor. Hinzukommt, dass Schenkungen nicht unbegrenzt steuerfrei möglich sind. Auch hier gibt es Freibeträge, die alle 10 Jahre neu genutzt werden können.

2. Testament: Ein maschinell erstellter Ausdruck reicht

Ein häufiger Irrtum ist, dass ein ausgedrucktes und unterschriebenes Testament gültig ist. Das stimmt nicht. Ein privates Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ein Ausdruck, auch mit Unterschrift, ist in der Regel unwirksam.

3. Erbschaftssteuern: „Erben ist immer steuerfrei“

Erben kann steuerfrei sein, muss es aber nicht. Es gibt Freibeträge, die je nach Beziehung unterschiedlich hoch sind. Ehepartner und Kinder profitieren von deutlich höheren Freibeträgen als entfernte Angehörige oder unverheiratete Partner.

Die wichtigsten Freibeträge im Überblick:

  • Ehepartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro pro Kind
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Urenkel: 100.000 Euro
  • Unverheiratete Partner, Freunde oder entfernte Verwandte: 20.000 Euro

Alles, was über diesen Freibeträgen liegt, wird versteuert.

4. Pflichtteilsansprüche: „Ich kann jemanden komplett enterben“

Auch das ist ein häufiger Irrtum. Nahe Angehörige wie Kinder oder Ehepartner haben einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil – selbst wenn sie im Testament nicht berücksichtigt werden. Der Pflichtteil besteht in einem Geldanspruch in Höhe eines Teils des gesetzlichen Erbes.

Ein Beispiel: Sie setzen in Ihrem Testament nur eines Ihrer Kinder als Erben ein. Das andere Kind kann trotzdem seinen Pflichtteil einfordern.

5. Erbe annehmen oder ausschlagen: „Ich entscheide das später“

Erben haben nur eine begrenzte Zeit, das Erbe auszuschlagen. Ein Erbe gilt grundsätzlich als angenommen, wenn du nichts unternimmst, es also nicht verbindlich binnen der Frist ausschlägst. Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du vom Erbfall erfährst. Wenn Schulden Teil des Nachlasses sind, kann das zum Problem werden.

Beispielsweise erbst du etwas und gehst davon aus, dass Vermögen vorhanden ist. Später stellt sich heraus, dass Schulden bestehen. Wenn du die Frist zur Ausschlagung verpasst, haftest du für diese Verbindlichkeiten.

Fazit: Auf den Erbfall gut vorbereiten und informiert sein

Beschäftigst du dich früh mit dem Thema Erben, kannst du typische Fehler vermeiden. Neben der klassischen Nachlassregelung gibt es auch weitere Möglichkeiten, die Liebsten für den Ernstfall abzusichern. Dazu gehört vor allem eine Risikolebensversicherung. Auch eine Sterbegeldversicherung kann sinnvoll sein. Sie stellt sicher, dass die Kosten für die Bestattung gedeckt sind, ohne dass Angehörige finanziell belastet werden oder kurzfristig auf das Erbe zugreifen müssen.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.

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