Hier auf Vorsorgeweitblick.de wollen wir Verbraucherfragen rund um die Themen Erbschaft, Tod und Bestattung beantworten. Dabei handelt es sich oft um ernste Themen, den wir uns aber ganz unbefangen und durchaus auch unterhaltsam nähern wollen. In ihrer Dezember-Ausgabe hat die Fachzeitschrift Versicherungsmagazin Vorsorgeweitblick.de zur Webseite des Monats gekürt.
Der Beitrag mit Titel „Schöner Sterben“ fasst das Urteil zusammen. Darin heißt es: „Der absehbare eigene Tod wirft für Best Ager ab 55 Jahren viele unangenehme Fragen auf – die LV 1871 gibt jetzt Antworten.“
Der Artikel stellt den animierten Bestattungskostenkalkulator vor, anhand dessen sich die Kosten der eigenen Beerdigung berechnen lassen: „Wer (…) eine opulente Bestattung mit Grabmonument und Leichenschmaus haben will, muss mit 16.350 Euro schon tiefer in die Tasche greifen – wenn das letzte Hemd noch eine hätte.“
Außerdem geht der Text auf ausgewählte Beiträge unserer Seite ein, etwa die „elf skurrilsten Todesanzeigen“. Abschließend heißt es: „Wer noch nicht weiß, wo und wie er seine letzte Ruhe finden will, der kann sich von den „Ruhestätten unserer großen Dichter“ inspirieren lassen.“
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Seit 2004 zahlen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr, deshalb ist der Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung in vielen Fällen sinnvoll.
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Ja. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im November 2018 entschieden, dass noch offene Urlaubsansprüche eines verstorbenen Mitarbeiters an seine Erben auszuzahlen sind.









