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    Private Rentenversicherung: Sinnvoll für Hausfrauen?

    FAQ Würfel in einer Hand

    Wie sinnvoll ist eine Privaten Rentenversicherung für Hausfrauen?

    Altersarmut ist oft weiblich. Die Gründe dafür sind vielfältig: Frauen arbeiten häufig in schlechter bezahlten Berufen, etwa im sozialen oder kreativen Bereich. Bei gleicher Qualifikation verdienen sie meist deutlich weniger als Männer – das ist der sogenannte Gender-Pay-Gap. Und spätestens, wenn sich das erste Kind ankündigt, stellen viele Frauen ihre Karriere hinten an und kümmern sich vorrangig um die Familie und den Haushalt. Sind die Kinder in der Kita oder in der Schule, kehren Mütter oftmals nur in Teilzeit ins Berufsleben zurück oder entscheiden sich für einen Minijob.

    All das wirkt sich negativ auf die Rentenansprüche aus. Denn wer während des Arbeitslebens weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, bekommt später weniger Altersbezüge ausbezahlt. Hausfrauen und Mütter sollten sich daher rechtzeitig Gedanken um eine private Altersvorsorge machen. Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, die drohende Versorgungslücke im Alter zu schließen.

    Freiwillige Beitragszahlungen in die GRV für Hausfrauen möglich

    Arbeitnehmer, deren Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert. Das heißt, sie führen einen Teil ihres Einkommens an die Rentenkasse ab und bauen dadurch Ansprüche für gesetzliche Rentenzahlungen im Alter auf. Für Selbstständige, Freiberufler und Hausfrauen gilt dies nicht. Sie können jedoch freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wie hoch ihre prognostizierte gesetzliche Rente ausfallen wird, können gesetzlich Rentenversicherte dem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung entnehmen.

    Hausfrauen sollten die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung genau prüfen. Denn oftmals wurden nicht alle versicherungsrechtlichen Zeiten berücksichtigt – etwa die Berufsausbildung oder die Erziehungszeit nach der Geburt der Kinder. Durch eine Kontenklärung können fehlende Beitragszeiten nachträglich erfasst werden, wodurch sich die Rentenansprüche erhöhen. Dennoch wird die gesetzliche Rente wahrscheinlich nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter beizubehalten. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhalten Frauen durchschnittlich um ein Viertel niedrigere Rentenzahlungen als Männer, was zu erhöhter Altersarmut bei Frauen führt. Mit einer privaten Altersvorsorge können Hausfrauen, Mütter und berufstätige Frauen zusätzlich fürs Alter vorsorgen.

    Private Rentenversicherung für Hausfrauen

    Da Hausfrauen kein eigenes Einkommen erwirtschaften, können sie oftmals keine großen Beträge für die Altersvorsorge abführen oder eigenes Vermögen für die Rente aufbauen (Gender Wealth Gap). Dennoch sollte ihre Lebensleistung gewürdigt werden. Die Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen und sonstige Care Arbeit verdienen schließlich Anerkennung – gesellschaftlich, aber auch finanziell. Frauen sollten sich nicht scheuen, dieses Thema offen mit ihrem Partner zu besprechen. Für den Fall einer Scheidung können die Modalitäten der privaten Rentenversicherung der Hausfrau in einem Ehevertrag geregelt werden.

    Allerdings sollten Frauen nicht den Fehler machen, die private Altersvorsorge komplett ihrem Ehemann zu überlassen. Private Rentenversicherungen ermöglichen einen sicheren Vermögensaufbau, selbst wenn pro Monat nur ein kleiner Beitrag eingezahlt werden kann. Gute Renditechancen bieten zum Beispiel fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen das Geld der Versicherungsnehmerin in Aktien- oder Immobilienfonds investiert wird. Welche Form der privaten Altersvorsorge für eine (Haus-) Frau die richtige ist, lässt sich aber nicht pauschal sagen. Frauen sollten sich daher einen umfassenden Überblick über ihre Finanzen verschaffen und sich unabhängig beraten lassen. So können sie eine selbstbestimmte Entscheidung treffen und sind in jedem Fall bestmöglich abgesichert – selbst bei einer Scheidung oder nach dem Tod des Partners.

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