Private Rentenversicherung für Beamte

  • Beamtenpension: Nur maximal 71,75% des letzten Bruttogehaltes

  • Private Zusatzvorsorge als Ergänzung zur Pension ist sinnvoll

  • Rürup- und Riester-Rente als attraktive Option

Private Altersvorsorge für Beamte

Auch Beamte müssen im Ruhestand mit Versorgungslücken rechnen. Warum das Thema private Altersvorsorge Beamte genauso betrifft wie alle anderen Arbeitnehmer auch und welche Rentenversicherung für Beamte sinnvoll erscheint wollen wir hier zeigen.

Beamte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Besoldung und Alimentation vom Staat. Am Ende ihrer Dienstzeit erhalten beispielsweise Richter, Soldaten und verbeamtete Lehrer eine lebenslang ausbezahlte Pension. Doch selbst für Staatsdiener ist die Versorgung im Ruhestand mit zum Teil erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, je nachdem, wie hoch der Sold in den letzten Arbeitsjahren ausfiel und wo sie zuletzt tätig waren. Aus diesem Grund gilt: Eine private Altersvorsorge für Beamte ist wichtig, damit sie den Lebensabend in vollen Zügen und ohne finanzielle Sorgen genießen können.

Für die Maximalpension mussten Beamte früher nur 35 Dienstjahre absolvieren, sogar das Studium wurde ihnen angerechnet. Die demografische Entwicklung betrifft aber auch Beamte. In Zuge dessen hat der Staat mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2021 die Höchstpension von 75 auf 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts gesenkt. Zusätzlich wurden beginnend mit dem Jahr 2012 auch die Altersgrenzen schrittweise angehoben. Die Regelaltersgrenze steigt damit bis 2029 von 65 auf 67 Jahre. Wer diese nicht erreicht, hat mit einer zusätzlichen Lücke zu kämpfen.

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Beamtenpension: Bei 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts ist Schluss

Die Pensionen der Beamten, auch Ruhegehalt genannt, werden aus den Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert. So ist es im Beamtenversorgungsgesetz geregelt, wobei es für jedes Bundesland eine eigene Versorgungsvorschrift gibt. Selbst die Altersgrenzen für den Ruhestand können für einzelne Beamtengruppen abweichen.

Das ruhegehaltfähige Einkommen setzt sich zusammen aus

  • Grundgehalt,
  • Familienzuschlag,
  • Amtszulagen, aber auch
  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Die Höhe der Beamtenpension hängt im Wesentlichen von der Zahl der geleisteten Dienstjahre und der Besoldungsstufe ab. Jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit, in dem ein verbeamteter Beschäftigter Vollzeit gearbeitet hat, erhöht den Anspruch auf Ruhegehalt um den Wert 1,79375. Nach 40 Dienstjahren wird der bestmögliche Wert von 71,75 Prozent des Bruttogehalts erreicht. Die Altersvorsorge steigt auch dann nicht weiter an, wenn der Beamte noch ein paar Jahre länger arbeiten sollte. Bei Teilzeit sinkt der Jahressatz von 1,79375 um den entsprechenden Teilzeitfaktor.

Quelle: Bundesministerium des Inneren

Private Altersvorsorge Beamte: eine Beispielrechnung

Wie hoch die Versorgungslücke für Beamte mit unterschiedlicher Besoldungsgruppe und -stufe sein kann, zeigt die Beispielrechnung auf Basis der Bundestabelle.

Jonas Katja
Geburtsjahr 1985 1995
Familienstand verheiratet, 2 Kinder unverherheiratet, 1 Kind
Bundesland Ost West
Besoldungsgruppe, - stufe A 12, Stufe 5 A 10 Stufe 3
Diensteintrittsjahr 2013 2016
Bruttogehalt mit 65 Jahren 3898 Euro 3076
Ruhegehalt 2271 Euro 2207 Euro
Versorgungslücke 1627 Euro 869 Euro

Quelle: https://www.beamtenbesoldung.org/beamtenpension/berechnung.html

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Prognostizierte Versorgungslücke kann sogar größer werden

  • Wenn der Beamte auf eigenen Wunsch vorzeitig in den Ruhestand geht, verkürzen sich die Ansprüche pro Jahr um 3,6 Prozent – höchstens jedoch um insgesamt 14,4 Prozent.
  • Sollte ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, so kürzt sich sein Ruhegehalt um 3,6 Prozent für jedes Jahr vor Vollendung des 63. Lebensjahres, maximal jedoch um 10,8 Prozent.
  • Hinzukommt, dass Leistung aus Dienstunfähigkeitsversicherungen in der Regel nur bis zum 63. Lebensjahr vereinbart sind und finanzielle Lücken durch eine Dienstunfähigkeit in der Rente nicht ausgleichen.

 

Private Rentenversicherung für Beamte: Riester und Rürup als sinnvolle Option

zufriedene-pensionierte-beamte-530x177Wer als Beamter in den Ruhestand geht, muss in jedem Fall mit deutlich weniger Geld als bisher auskommen. Ein Ausweg besteht darin, mit einer privaten Rentenversicherung frühzeitig Kapital für den Ruhestand anzusparen oder zusätzlich in den Genuss staatlicher Förderung in Form von Zulagen oder steuerlichen Vorteilen zu gelangen.

Grundsätzlich können Beamte wie alle anderen Beschäftigten auch eine klassische private Rentenversicherung abschließen. Das angesparte Guthaben wird am Ende der Laufzeit als einmalige Kapitalauszahlung oder als laufende Rente ausbezahlt.

Wer dagegen vom Wachstum der Kapitalmärkte profitieren möchte, sollte über eine fondsgebundene Rentenversicherung nachdenken, bei der die monatlichen Beiträge in Fonds investiert werden. Damit hat der Beamte wie alle anderen Anleger auch die Chance auf eine höhere Rente als bei der klassischen Variante, muss aber auch mit dem Risiko von Verlusten in schwächeren Marktphasen leben.

Attraktiv dürften für Beamte die Riester- und die Rürup-Rente sein.

Anspruch auf Riester-Förderung haben neben Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, nämlich auch Beamte und Bezieher von Amtsbezügen. Mit einer Riester-Rente lassen sich die Vorteile staatlicher Förderung mit einer privaten Rentenversicherung verbinden.

Für Beamte macht Riestern Sinn und lohnt sich: Neben den Zulagen können sie die Aufwendungen für die Riester-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Differenz aus der Höhe der abgesetzten Beiträge gegenüber den Zulagen bekommt der Beamte als Steuervorteil am Ende ausgezahlt.

Selbst Beamte, die ohne Dienstbezüge beurlaubt sind, können die Riesterförderung in Anspruch nehmen. Ausgeschlossen ist für Beamte dagegen die Verbindung von Riester mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Aus diesem Grund müssen Beamte für eine Riesterförderung immer private Vorsorgeverträge abschließen.

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Riester Zulagen

Die volle Förderung erhält, wer pro Jahr vier Prozent seines Bruttogehalts aus dem Vorjahr einzahlt – unabhängig davon, ob er Beamter, Angestellter oder Arbeiter ist. Das gilt bis maximal 2.100 Euro pro Jahr ohne die Zulagen. Den Eigenbetrag stockt der Staat mit einer Grundzulage in Höhe von 175 Euro im Jahr auf, für jedes Kind gibt es 185 oder gar 300 Euro obendrauf (Stand 01/2024).

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Bei Rürup profitieren Beamte von gleichen Vorteilen wie Angestellte und Selbstständige

Die zweite Möglichkeit, mit Hilfe einer privaten Rentenversicherung die Alterslücke zu schließen, lohnt sich vor allem für Beamte mit höherem Einkommen: die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt.

Bei dieser Form einer privaten Rentenversicherung locken vor allem steuerliche Vorteile: die Beiträge lassen sich als steuerliche Sonderausgabe geltend machen. So können einzelveranlagte Beamten im Jahr 2024 bis zu 100 Prozent ihrer Altersvorsorgeaufwendungen (bis zu einem Höchstbetrag von 27.565 Euro) als Sonderausgabe geltend machen. Für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner liegt der Höchstbetrag bei 55.130 Euro.

Als weiterer Pluspunkt der Rürup-Rente sei noch genannt, dass die ausgezahlten Rentenleistungen bis 2058 zum Teil steuerbefreit sind – je nach Jahr, in dem der Beamte in Ruhestand geht. 2024 beispielsweise beträgt der steuerfreie Anteil 17% und reduziert sich bis 2040 auf 9%. Ab 2058 muss die Rente komplett besteuert werden.

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