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    Was ist die Frührente?

    FAQ Würfel in einer Hand

    Frührente kurz erklärt

    Der Begriff Frührente wird in den meisten Fällen genutzt, um eine vorgezogene Altersrente zu beschreiben. Meist ist dabei die Rede von einem frühzeitigen Rentenbeginn vor dem regulären Renteneintrittsalter mit oder ohne Abschläge bzw. der „Rente mit 63“. Beispielsweise kann, wer sehr lange gearbeitet hat, bereits mit 63 bis 65 Jahren in Rente gehen und muss keine Einbußen hinnehmen. Dies bezieht sich meistens auf die sogenannten „Altersrente für besonders langjährige Versicherte“. 

    Arten von Altersrenten nach der Deutschen Rentenversicherung

    Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet prinzipiell zwischen folgenden Altersrenten:

    • Regelaltersrente
    • Altersrente für langjährige Versicherte
    • Altersrente für besonders langjährige Versicherte
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
    • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (nur für die Jahrgänge 1951 und älter)
    • Altersrente für Frauen (nur für die Jahrgänge 1951 und älter)
    • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

    Aktuell wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Ab Jahrgang 1964 gilt dann ein reguläres Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Zur Ermittlung des individuellen Rentenbeginns bietet die Deutsche Rentenversicherung einen Rentenbeginnrechner.

    Ausnahmen von der Rente mit 67

    Ausnahmen von der Rente mit 67

    Ausnahmen von der Rente mit 67 ermöglichen hiervon die Altersrente für besonders langjährige Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Der Begriff Frührente bezieht sich im allgemeinen Sprachgebrauch meist auf die Altersrente für langjährige und besonders langjährige Versicherte, weshalb sich der nachfolgende Inhalt auf diese Möglichkeiten fokussiert.

    Voraussetzungen für die Frührente

    Interessant ist die Frührente, für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, die unabhängig von Krankheit oder Behinderung das Leben noch einmal so richtig genießen möchten.

    Um dieses Ziel zu erreichen, sollte man sich zwei besondere Formen der Altersrente genauer anschauen:

    1. Rente für besonders langjährige Versicherte
    2. Rente für langjährig Versicherte

     

    1. Rente für besonders langjährig Versicherte: „Rente mit 63“

    Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ohne Abschläge vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Die Rente für besonders langjährige Versicherte wird häufig auch „Rente mit 63 genannt“. Dabei trifft diese Bezeichnung auf Grund der Anhebung des Renteneintrittsalters nicht mehr für alle Fälle zu.

    Alle, die vor 1953 geboren sind, können ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind, gilt das nicht mehr. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, erhöht sich das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr. So können alle, die 1964 oder später geboren sind, ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen.

    Voraussetzung

    Voraussetzung ist eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den Zeiten zählen zum Beispiel: Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, Kindererziehungszeiten, Sozialleistungen und Beiträge für Minijobs. Eine Übersicht zu allen anrechenbaren Zeiten gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Tabelle: Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte

    Geburtsjahr

    Rentenbeginn mit

    1958

    64

    1959

    64 + 2 Monate

    1960

    64 + 4 Monate

    1961

    64 + 4 Monate

    1962

    64 + 8 Monate

    1963

    64 + 10 Monate

    Ab 1964

    65

    Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Die richtige Altersrente für Sie (Stand 01.07.2022 / Auflage 17)

     

    2. Rente für langjährige Versicherte

    Weniger Hürden gibt es bei der Altersrente für langjährige Versicherte. Hier bleibt das frühestmöglich Rentenalter konstant bei 63 Jahren, allerdings mit Abschlägen.

    Für alle, die nach 1948 und vor 1964 geboren wurden, wird die Altersgrenze stufenweise angehoben. Für ab 1964 Geborene liegt sie bei 67 Jahren. Dennoch können Versicherte auch hier mit 63 vorzeitig in Rente gehen. Dabei muss jedoch mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent auf die monatliche Bruttorente gerechnet werden. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen – und das dauerhaft bei jeder Rentenzahlung. Durch die stufenweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 hängt die Höhe des Abschlags für die Rente mit 63 vom Geburtsjahr ab.

    Voraussetzung

    Voraussetzung ist eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den Zeiten zählen beispielsweise: Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten und Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege. Eine Übersicht zu allen anrechenbaren Zeiten gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Tabelle: Abschlag bei Rentenbeginn mit 63

    Geburtsjahr

    Regulärer Rentenbeginn

    Abschlag bei Rente mit 63 Jahren

    1956

    65 Jahre + 10 Monate

    10,2%

    1957

    65 Jahre + 11 Monate

    10,5%

    1958

    66 Jahre

    10,8%

    1959

    66 Jahre + 2 Monate

    11,4%

    1960

    66 Jahre + 4 Monate

    12,0%

    1961

    66 Jahre + 6 Monate

    12,6%

    1962

    66 Jahre + 8 Monate

    13,2%

    1963

    66 Jahre + 10 Monate

    13,8%

    Ab 1964

    67

    14,4%

    Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Die richtige Altersrente für Sie (Stand 01.07.2022 / Auflage 17)

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