Der Begriff Frührente wird in den meisten Fällen genutzt, um eine vorgezogene Altersrente zu beschreiben. Meist ist dabei die Rede von einem frühzeitigen Rentenbeginn vor dem regulären Renteneintrittsalter mit oder ohne Abschläge bzw. der „Rente mit 63“. Beispielsweise kann, wer sehr lange gearbeitet hat, bereits mit 63 bis 65 Jahren in Rente gehen und muss keine Einbußen hinnehmen. Dies bezieht sich meistens auf die sogenannten „Altersrente für besonders langjährige Versicherte“.
Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet prinzipiell zwischen folgenden Altersrenten:
Aktuell wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Ab Jahrgang 1964 gilt dann ein reguläres Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Zur Ermittlung des individuellen Rentenbeginns bietet die Deutsche Rentenversicherung einen Rentenbeginnrechner.
Ausnahmen von der Rente mit 67 ermöglichen hiervon die Altersrente für besonders langjährige Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Der Begriff Frührente bezieht sich im allgemeinen Sprachgebrauch meist auf die Altersrente für langjährige und besonders langjährige Versicherte, weshalb sich der nachfolgende Inhalt auf diese Möglichkeiten fokussiert.
Interessant ist die Frührente, für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, die unabhängig von Krankheit oder Behinderung das Leben noch einmal so richtig genießen möchten.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollte man sich zwei besondere Formen der Altersrente genauer anschauen:
Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ohne Abschläge vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Die Rente für besonders langjährige Versicherte wird häufig auch „Rente mit 63 genannt“. Dabei trifft diese Bezeichnung auf Grund der Anhebung des Renteneintrittsalters nicht mehr für alle Fälle zu.
Alle, die vor 1953 geboren sind, können ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind, gilt das nicht mehr. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, erhöht sich das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr. So können alle, die 1964 oder später geboren sind, ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen.
Voraussetzung ist eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den Zeiten zählen zum Beispiel: Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, Kindererziehungszeiten, Sozialleistungen und Beiträge für Minijobs. Eine Übersicht zu allen anrechenbaren Zeiten gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.
Geburtsjahr |
Rentenbeginn mit |
1958 |
64 |
1959 |
64 + 2 Monate |
1960 |
64 + 4 Monate |
1961 |
64 + 4 Monate |
1962 |
64 + 8 Monate |
1963 |
64 + 10 Monate |
Ab 1964 |
65 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Die richtige Altersrente für Sie (Stand 01.07.2022 / Auflage 17)
Weniger Hürden gibt es bei der Altersrente für langjährige Versicherte. Hier bleibt das frühestmöglich Rentenalter konstant bei 63 Jahren, allerdings mit Abschlägen.
Für alle, die nach 1948 und vor 1964 geboren wurden, wird die Altersgrenze stufenweise angehoben. Für ab 1964 Geborene liegt sie bei 67 Jahren. Dennoch können Versicherte auch hier mit 63 vorzeitig in Rente gehen. Dabei muss jedoch mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent auf die monatliche Bruttorente gerechnet werden. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen – und das dauerhaft bei jeder Rentenzahlung. Durch die stufenweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 hängt die Höhe des Abschlags für die Rente mit 63 vom Geburtsjahr ab.
Voraussetzung ist eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den Zeiten zählen beispielsweise: Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten und Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege. Eine Übersicht zu allen anrechenbaren Zeiten gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.
Geburtsjahr |
Regulärer Rentenbeginn |
Abschlag bei Rente mit 63 Jahren |
1956 |
65 Jahre + 10 Monate |
10,2% |
1957 |
65 Jahre + 11 Monate |
10,5% |
1958 |
66 Jahre |
10,8% |
1959 |
66 Jahre + 2 Monate |
11,4% |
1960 |
66 Jahre + 4 Monate |
12,0% |
1961 |
66 Jahre + 6 Monate |
12,6% |
1962 |
66 Jahre + 8 Monate |
13,2% |
1963 |
66 Jahre + 10 Monate |
13,8% |
Ab 1964 |
67 |
14,4% |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Die richtige Altersrente für Sie (Stand 01.07.2022 / Auflage 17)
Der Ruhestand und besonders die Frührente sollten gut geplant werden, um finanziell abgesichert zu sein. Damit der Traum von der aktiven Rente mit Reisen, Aktivitäten und gemeinsamer Zeit mit der Familie auch realisiert werden kann, muss meist privat vorgesorgt werden. Denn die gesetzliche Altersvorsorge reicht oft nichts aus - selbst wenn man die Rente aufstockt. Eine private Rentenversicherung ergänzt die gesetzliche Rente, damit nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichtet werden muss.
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