Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Was versteht man unter Existenzsicherung?

    FAQ Würfel in einer Hand

    Existenzsicherung einfach erklärt

    Im Zusammenhang mit staatlichen Sozialleistungen taucht immer wieder der Begriff Existenzsicherung auf. Politiker, Mitarbeiter von Wohlfahrtsverbänden und Bürger diskutieren fortlaufend die Höhe der Existenzsicherung und damit die Höhe verschiedener Leistungen wie Hartz IV oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Doch was bedeutet Existenzsicherung überhaupt? Wie wird das Existenzminimum berechnet? Und welche Versicherung kann zur Existenzsicherung abgeschlossen werden?

    Einfach erklärt meint der Begriff Existenzsicherung, dass man die finanziellen Mittel zur Verfügung hat, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Die eigene Existenz gilt als gesichert, wenn die Grundbedürfnisse erfüllt sind und das Überleben gewährleistet ist. Zum Existenzminimum zählen alle Faktoren, die die Lebensgrundlage eines Menschen bilden. Dazu gehören in erster Linie eine Unterkunft, die Versorgung mit Energie und Strom, Nahrung, Trinkwasser, Körperpflege, Kleidung und eine medizinische Grundversorgung.

    Berechnung des Existenzminimums

    Die Existenzsicherung beinhaltet alle Ausgaben für die Miete, Abschläge für den Strom- und Energieversorger, Lebensmittel, Kleidung und die Krankenversicherung. Erst wenn die Existenzsicherung gewährleistet ist und alle grundlegenden Bedürfnisse befriedigt sind, können weitere Ausgaben getätigt werden – etwa für Reisen, Restaurant- oder Kinobesuche. Die soziokulturelle Existenzsicherung geht über das reine Überleben eines Menschen hinaus. Dieser Begriff wurde durch die Sozialgerichte geprägt: Sie vertreten die Auffassung, dass ein Mindestmaß an gesellschaftlicher, politischer und kultureller Teilhabe dazugehört, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können.

    Das Existenzminimum errechnet sich aus dem sogenannten Regelbedarf. Dieser umfasst alle Kosten, die aus Sicht des Gesetzgebers notwendig sind, um das eigene Überleben zu sichern. Auch die Bedarfe von Kindern fließen hier mit ein. Für einen alleinstehenden Erwachsenen ohne Kinder liegt das sozialhilferechtliche Existenzminimum im Jahr 2024 bei 563 Euro pro Monat. Dies entspricht dem Hartz-IV-Regelsatz bzw. dem Arbeitslosengeld II.

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Existenzschutz und mehr

    Staatliche Sozialleistungen wie Hartz IV erhält, wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann – beispielsweise aufgrund von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit oder privaten Schicksalsschlägen. Wenn man mitten im Berufsleben steht, scheint dieses Szenario weit weg zu sein. Doch Krankheiten und Unfälle können jederzeit dazu führen, dass Berufstätige ihrer Arbeit längerfristig oder dauerhaft nicht mehr nachgehen können. Daher ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen und sein Einkommen beispielsweise durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzusichern.

    Verbraucherschützer und Versicherungsexperten sehen in der BU eine der wichtigsten Policen überhaupt. Im Falle einer offiziell attestierten Berufsunfähigkeit wird nämlich die vorab festgelegte BU-Rente ausbezahlt. Diese geht über einen reinen Existenzschutz hinaus und wird in der Regel so gewählt, dass der individuelle Lebensstandard auch im Falle einer Berufsunfähigkeit aufrechterhalten werden kann. So kann ein sozialer Abstieg vermieden werden.

    BU für Selbstständige, Angestellte und Familien

    BU für Selbstständige, Angestellte und Familien

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von schweren Unfällen sowie vor den Belastungen durch den Einkommensausfall bei ernsthaften physischen und psychischen Erkrankungen. Sie dient dadurch als Existenzsicherung für Selbstständige, Beamte und Angestellte. Durch die Nachversicherungsgarantie kann die BU zudem an die individuellen Lebensumstände angepasst werden, etwa bei Heirat oder der Geburt eines Kindes.

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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