Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können das bisherige Leben von heute auf morgen auf den Kopf stellen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Unfallversicherung können die finanziellen Folgen eines solchen Schicksalsschlags abgemildert werden. Welche Police sollte man also abschließen: Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder beides?
Um diese Frage zu beantworten, lohnt sich ein Vergleich der Leistungen, Kosten und Vertragsbedingungen beider Versicherungen. Eine private Unfallversicherung geht über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus: Während die gesetzliche Absicherung nur Unfälle bei der Arbeit sowie Unfälle auf dem Weg vom beziehungsweise zum Arbeitsplatz abdeckt, schließt die private Unfallversicherung Unfälle im Haushalt und in der Freizeit ein – etwa einen Sturz von der Leiter oder einen Sportunfall. Sie kommt für alle Folgekosten des Unfalls auf, wie etwa für kosmetische Operationen, eine Assistenz im Alltag oder einen behindertengerechten Umbau des Zuhauses.
Die Beiträge für eine private Unfallversicherung sind im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung meist geringer. Statt einer ausführlichen Gesundheitsprüfung verlangt der Versicherungsanbieter vor dem Abschluss oft nur die Beantwortung einiger kurzer Fragen. Allerdings zahlt die Unfallversicherung nur, wenn tatsächlich ein Unfall der Auslöser für die gesundheitlichen Probleme war. Solch schwerwiegende Unfälle sind jedoch weitaus seltener, als man gemeinhin annehmen würde: Laut Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus dem Jahr 2018 ist bei gerade einmal neun Prozent der Berufsunfähigen ein Unfall für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben verantwortlich.
Weitaus häufiger sind körperliche und psychische Erkrankungen wie Rückenleiden oder Depressionen die Ursache dafür, wenn Menschen ihrer Arbeit für einen längeren Zeitraum nicht nachgehen können. Hierfür kommt die Unfallversicherung aber nicht auf – dies ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher: Wer seine Arbeitskraft finanziell absichern möchte, um im Falle einer längerfristigen körperlichen oder psychischen Erkrankung nicht vor dem Ruin zu stehen, ist mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung besser beraten.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt beispielsweise Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte: Sie springt mit einer Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) ein, wenn die Fortführung der beruflichen Tätigkeit nicht mehr möglich ist – sei es aufgrund eines Unfalls oder aufgrund einer schweren Erkrankung. Die Voraussetzung für die Auszahlung der BU-Rente ist beispielsweise, dass die Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent und für mindestens sechs Monate besteht.
Im Gegensatz dazu kommt die Unfallversicherung für Folgekosten nach einem Unfall auf – und zwar unabhängig davon, wie stark und wie lange die Arbeitskraft beeinträchtigt ist. Da die private Unfallversicherung Unfälle im Haushalt und in der Freizeit mit abdeckt, ist sie vor allem für diejenigen interessant, die dort besonders gefährdet sind, beispielsweise Hausmänner und Hausfrauen, Freizeitsportler und Motorradfahrer. Auch Kinder können durch eine private Unfallversicherung geschützt werden.
Wer aufgrund seiner Vorerkrankungen oder seiner beruflichen Risiken keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, für den kann eine Unfallversicherung eine sinnvolle Alternative sein. In einigen Fällen kann sich der Abschluss beider Policen lohnen, etwa wenn ein Berufstätiger riskante Sportarten wie Snowboarden oder Mountainbiking ausübt. Dann ist dank der Berufsunfähigkeitsversicherung der Verlust der Arbeitskraft abgesichert, falls der Versicherungsnehmer dauerhaft erkrankt oder einen Unfall mit bleibenden Schäden erleidet. Die Folgekosten des Unfalls werden von der Unfallversicherung übernommen.
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