Zuletzt aktualisiert am 26.10.2026
Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz II?
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II ist eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Es wurde am 16.01.2026 ausgefertigt, am 21.01.2026 im BGBL I Nr. 14 veröffentlicht und trat am 22.01.2026 in Kraft. Es baut auf dem ersten Betriebsrentenstärkungsgesetz aus dem Jahr 2018 auf und ergänzt die bestehenden Regelungen. Das Gesetz umfasst verschiedene Änderungen im Arbeits-, Steuer- und Finanzaufsichtsrecht, die den Aufbau und die Verwaltung von Betriebsrenten erleichtern sollen. Die Reform betrifft unter anderem die Förderung von Geringverdienern, Sozialpartnermodelle, die Entgeltumwandlung sowie verschiedene Regelungen rund um bestehende Betriebsrenten.
Warum wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz II eingeführt?
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II verfolgt der Gesetzgeber kurz gefasst das Ziel, mehr Beschäftigte beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu unterstützen und Versorgungslücken im Alter zu verringern.
Das sind die Ziele des BRSG II im Überblick:
Zweites BRSG: Für wen ist es wichtig?
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II betrifft insbesondere diese Personengruppen:
| Personengruppe | Mögliche Auswirkungen des BRSG II |
|---|---|
| Arbeitnehmer | Erleichterter Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge sowie mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel und beim späteren Bezug der Betriebsrente. |
| Beschäftigte mit geringem Einkommen | Höhere Fördergrenzen und geförderte Arbeitgeberbeiträge können den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge erleichtern. |
| Teilzeitkräfte | Können häufiger von den erweiterten Förderregelungen profitieren, da sie oft in den relevanten Einkommensbereichen liegen. |
| Mitarbeitende kleiner und mittelgroßer Unternehmen | Erhalten leichter Zugang zu Betriebsrentenmodellen, da diese künftig für weitere Unternehmen geöffnet werden. |
| Beschäftigte mit bestehender Betriebsrente | Profitieren von neuen Regelungen bei Teilrenten, Kleinstanwartschaften und bestimmten Verwaltungsprozessen. |
| Arbeitgeber | Profitieren von höheren Förderungen für Geringverdiener und von digitalen Prozessen, die die Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge vereinfachen sollen. |
Was ändert sich durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz II konkret?
Das verändert die Reform des Betriebsrentenstärkungsgesetzes:
Betriebsrente bleibt freiwillig
Arbeitnehmer sind weiterhin nicht verpflichtet, eine Betriebsrente abzuschließen oder eine Entgeltumwandlung zu nutzen. Das Gesetz schafft jedoch zusätzliche Möglichkeiten für sogenannte Opting-out-Modelle. Dabei werden Beschäftigte automatisch in eine betriebliche Altersvorsorge einbezogen, können dieser Teilnahme jedoch widersprechen.
Wann treten die einzelnen Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II in Kraft?
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II ist grundsätzlich am 22. Januar 2026 in Kraft getreten. Allerdings gelten nicht alle Änderungen seit diesem Datum. Der Gesetzgeber führt einige Regelungen gestaffelt ein, sodass Arbeitnehmer und Arbeitgeber von bestimmten Neuerungen erst ab dem 1. Juli 2026 oder dem 1. Januar 2027 profitieren.
Was bedeutet das Betriebsrentenstärkungsgesetz II für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer kann es sich im Zuge der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetz II lohnen, sich erneut aktiv über die Vorsorgemöglichkeiten im eigenen Unternehmen zu informieren. Denn je nach Arbeitgeber können sich durch die Reform neue Angebote oder verbesserte Konditionen ergeben.
Folgende Fragen können Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung ansprechen:
Was bedeutet das Betriebsrentenstärkungsgesetz II für bestehende Betriebsrenten?
Für bestehende Betriebsrenten ändert sich durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz II nicht automatisch der bestehende Vertrag oder die bisherige Versorgungszusage. Bereits aufgebaute Anwartschaften und laufende Betriebsrenten bleiben grundsätzlich bestehen.
Diese Änderungen können auch für bestehende Betriebsrenten relevant sein:
Was ist der Unterschied zwischen Betriebsrentenstärkungsgesetz I und II?
Das erste Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden 2018 eingeführt und führte die bis heute geltenden Regelungen für die betriebliche Altersvorsorge ein. Maßnahmen waren unter anderem das Sozialpartnermodell, der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung, verbesserte steuerliche Fördermöglichkeiten und eine gezielte Förderung für Beschäftigte mit geringerem Einkommen.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II knüpft an diese Regelungen an. Es führt die betriebliche Altersvorsorge also nicht neu ein, sondern entwickelt die bestehenden Instrumente weiter bzw. modernisiert diese. Der Unterschied liegt also vor allem in der Funktion der beiden Gesetze: Das erste Betriebsrentenstärkungsgesetz hat neue Strukturen geschaffen. Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll diese Strukturen ausbauen und praxistauglicher machen.
Das sind die Unterschiede:
Fazit: Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz II
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II führt nicht automatisch für alle zu verbesserten Leistungen der bAV. Auch ist nicht gesagt, dass Ihnen durch die Reform eine höhere Betriebsrente zusteht. Es stellt aber die Weichen dafür, das Leistungen für eine größere Gruppe bereitstehen und diese auch ausgebaut werden. Die eigene betriebliche Altersvorsorge bleibt aber weiterhin von den Angeboten Ihres Arbeitgebers abhängig.
Die Reform kann für Sie in jedem Fall ein guter Anlass sein, die eigene betriebliche Altersvorsorge zu überprüfen. Dabei können Sie insbesondere folgende Punkte betrachten:









