Betriebliche Altersvorsorge

Ist die Entgeltumwandlung sinnvoll?

  • Rentenlücke mit der Entgeltumwandlung schließen

  • Besonders sinnvoll bei hohem Arbeitgeberzuschuss

  • Auch Faktoren wie Steuer- und Sozialabgabenersparnis sind wichtig

Kollegen diskutieren im Meetingraum, ob eine Entgeltumwandlung sinnvoll ist

Schnellüberblick

  • Die Entgeltumwandlung kann helfen, die Rentenlücke zu schließen und eine zusätzliche Säule der Altersvorsorge aufzubauen.

  • Ob sich die Entgeltumwandlung lohnt, hängt vor allem von Steuer- und Sozialabgabenersparnis, der Höhe des Arbeitgeberzuschusses sowie der persönlichen Einkommens- und Lebensplanung ab.

  • Besonders profitieren Arbeitnehmer mit hohem Zuschuss und langfristiger Betriebszugehörigkeit von der Entgeltumwandlung. Auch Geringverdiener und Besserverdiener können Vorteile haben.

Rentenlücke mit der Entgeltumwandlung schließen

Durch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mittels Entgeltumwandlung können Teile des Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine Altersvorsorge investiert werden. Eine Entgeltumwandlung im Rahmen einer bAV kann sinnvoll sein, um gemeinsam mit dem Arbeitgeber zusätzliches Kapital für den Ruhestand aufzubauen und die Rentenlücke zu schließen.

Was ist eine Entgeltumwandlung?

Der Arbeitnehmer zahlt direkt vor Steuern und Sozialabgaben einen Teil seines Gehalts in die bAV ein und erhält zusätzlich einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Dieser liegt bei mindestens 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags.

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Warum ist die Entgeltumwandlung sinnvoll?

Die Entgeltumwandlung ist sinnvoll, da Arbeitnehmer mit ihr eine weitere Säule für die Altersvorsorge aufbauen können. Denn für die meisten gesetzlich Rentenversicherten lässt sich mit den Mitteln der gesetzlichen Rente der gewohnte Lebensstandard im Ruhestand ohne zusätzliche betriebliche und private Vorsorge kaum halten. Zusätzlich wird die gesetzliche Rente auf Grund des demografischen Wandels in Zukunft weiter sinken. Arbeitnehmer müssen daher zunehmend selbst für ihre Altersvorsorge sorgen.

Wann lohnt sich die Entgeltumwandlung?

Ob sich die Entgeltumwandlung lohnt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die bAV mittels Entgeltumwandlung kann für viele Menschen und verschiedene Lebensumstände sinnvoll sein. Dies hängt jedoch von mehreren Faktoren und der individuellen Lebenssituation ab.

Wenn Sie überlegen, ob die Entgeltumwandlung für Sie sinnvoll ist, dann helfen die folgenden Aspekte bei der Entscheidung:

Team im Meeting klärt die Frage, wann eine Entgeltumwandlung sich lohnt

Wenn Sie die gesetzlichen Freibeträge für Steuer- und Sozialabgaben in der Ansparphase voll ausnutzen können, kann die Entgeltumwandlung für Sie besonders sinnvoll sein. So wandeln Sie Bruttogehalt in Vorsorgekapital um und reduzieren gleichzeitig Ihre Abgabenlast in der Ansparphase.

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in eine Direktversicherung oder Pensionskasse eingezahlt. Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (BBG) können monatlich steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG sozialabgabenfrei in die bAV eingezahlt werden. Liegt Ihr Verdienst über die Beitragsbemessungsgrenze dann entfällt die Sozialversicherungsersparnis, doch Sie sparen weiterhin die volle Lohnsteuer auf Ihre Beiträge.

Je höher der Zuschuss Ihres Arbeitgebers ist, desto mehr lohnt sich die Entgeltumwandlung für Sie. Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu gewähren, wenn Arbeitnehmer mittels Entgeltumwandlung vorsorgen. Einige Unternehmen bieten jedoch freiwillig höhere Zuschüsse an. In solchen Fällen kann die Entgeltumwandlung besonders lohnenswert sein, da der Arbeitgeber sehr großzügig zur Altersvorsorge beiträgt.

Die betriebliche Altersvorsorge ist in der Regel weniger flexibel als die private Altersvorsorge. Die feste Bindung der Mittel an den Versorgungszweck schützt Ihr Sparguthaben vor kurzfristigen Konsumwünschen. Die Entgeltumwandlung hilft Ihnen dabei, Ihre Vorsorgestrategie ohne zusätzlichen Aufwand und mit Disziplin bis ins Alter durchzuhalten.

Der Arbeitnehmerbeitrag zur bAV reduziert durch die Entgeltumwandlung das Bruttogehalt. Da das Bruttogehalt ausschlaggebend für die Höhe der gesetzlichen Rente ist, werden dadurch weniger Rentenansprüche erworben. Die geringfügigen Auswirkungen auf die gesetzliche Rente werden durch die Steuerersparnis und die betriebliche Zusatzleistung in der Regel überproportional ausgeglichen. Das Ziel der bAV ist es, Ihre Rentenlücke effektiv zu schließen und Ihnen im Alter eine höhere finanzielle Flexibilität zu sichern.

Die Rentenzahlung aus der bAV unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass auf die Betriebsrente Einkommensteuer zu entrichten ist. Der Vorteil hierbei ist, dass der individuelle Steuersatz im Alter oft niedriger ausfällt als während des Erwerbslebens. Zudem müssen auf die Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, sofern die Rentner gesetzlich krankenversichert sind. Einkommenssteuer sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden übrigens auch auf die gesetzliche Rente fällig.

Ob die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung sinnvoll ist, hängt auch von der Einkommenssituation ab. Faktoren wie die Höhe des Einkommens und die Steuerklasse sollten berücksichtigt werden. Personen mit höheren Einkommen können zum Beispiel stärker von der Steuerersparnis profitieren.

Auch die Lebens- und Karriereplanung sollte in die Entscheidung eingebunden werden. Da die Entgeltumwandlung in eine firmengebundene Altersvorsorge fließt, kann ein häufiger Wechsel des Arbeitgebers zu einem hohen organisatorischen Aufwand führen. bAV-Verträge können in der Regel vom nächsten Arbeitgeber weitergeführt werden, jedoch gibt es hier einiges zu beachten. Für Arbeitnehmer, die langfristig planen bei einem Arbeitgeber zu bleiben, kann die Entgeltumwandlung besonders sinnvoll sein.

Lohnt sich die Entgeltumwandlung für Besserverdienende?

Während die Steuerersparnis in der Ansparphase für Besserverdiener besonders attraktiv sein kann, ist der Effekt auf die Sozialversicherungsbeiträge begrenzt. Spitzenverdiener, die einen hohen Einkommenssteuersatz von bis zu 45% haben, können ihr Bruttoeinkommen durch die Entgeltumwandlung reduzieren. Bei der Auszahlung im Alter wird die Betriebsrente dann oft mit einem deutlich niedrigeren Steuersatz versteuert.

Doch wie sieht es mit der Sozialabgabenersparnis bei Spitzenverdienern aus? Liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) entfallen die Vorteile bei den Sozialabgaben. Wird durch die Entgeltumwandlung das verbleibende Bruttoeinkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze gesenkt, kann dies zu einer Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Liegt das Einkommen nach Entgeltumwandlung jedoch weiterhin oberhalb der BBG, fällt nur die Steuerersparnis ins Gewicht.

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Fazit: Wann ist die Entgeltumwandlung sinnvoll?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Entgeltumwandlung besonders sinnvoll ist, wenn die Steuer- und Sozialabgabenersparnis sowie der Arbeitgeberzuschuss sehr hoch sind. Außerdem sollte die Entscheidung zur langfristigen Lebens- und Karriereplanung sowie zur persönlichen Einkommenssituation passen. Grundsätzlich gilt: Wer langfristig bei seinem Arbeitgeber bleibt und von einem hohen Zuschuss profitiert, hat größere Vorteile. Auch für Geringverdiener kann eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung sinnvoll sein. Sie profitieren besonders von einem hohen Arbeitgeberzuschuss und können sich damit eine Altersvorsorge aufbauen, die aus rein privaten Mitteln gar nicht möglich gewesen wäre.

Häufige Fragen

Ein Teil des Bruttogehalts wird vor Steuern und Sozialabgaben in eine bAV (z.B. Direktversicherung oder Pensionskasse) eingezahlt, in der Regel mit mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss.

Die Entgeltumwandlung ist besonders dann sinnvoll, wenn Steuer- und Sozialabgabenfreibeträge ausgeschöpft werden können, der Arbeitgeberzuschuss hoch ist und die Lösung zur eigenen Einkommens- und Karriereplanung passt.

Ja, aber nur minimal. Das reduzierte Bruttogehalt kann zu etwas geringeren Rentenansprüchen führen. In der Regel werden diese Effekte aber durch Steuerersparnis und die zusätzliche bAV-Leistung übertroffen.

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