Arbeitgeberzuschuss bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Gibt es einen Arbeitgeberzuschuss bei der bAV?
Ja, bei der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erhalten Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss. Dieser erhöht die Beiträge zur Altersvorsorge. Dadurch steigt auch die spätere Betriebsrente. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von der gewählten Versorgungslösung, den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Regelungen des jeweiligen Arbeitgebers ab.
Möglich sind beispielsweise:
Wann ist der Arbeitgeberzuschuss Pflicht?
Der Arbeitgeberzuschuss ist für Unternehmen Pflicht, wenn Beiträge über eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden und der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. In diesem Fall muss er einen Teil dieser Ersparnis an den Arbeitnehmer weitergeben. Der Pflichtzuschuss beträgt mindestens 15 Prozent des umgewandelten Beitrags.
Dieser gesetzliche Zuschuss wird häufig als bAV-Pflichtzuschuss bezeichnet. Er soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer an den Einsparungen beteiligt werden, die beim Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung entstehen.
Der bAV-Pflichtzuschuss gilt bei der Entgeltumwandlung für die folgenden Durchführungswege:
Der bAV-Pflichtzuschuss gilt bei der Entgeltumwandlung für die folgenden Durchführungswege:
Die Direktversicherung ist der häufigste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge.
Wichtig zu wissen: Der Arbeitgeber muss nicht in jedem Fall den vollen gesetzlichen Zuschuss von 15 Prozent leisten. Entscheidend ist, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Fällt die tatsächliche Sozialversicherungsersparnis geringer als 15 Prozent des umgewandelten Entgelts aus, kann auch der Arbeitgeberzuschuss entsprechend niedriger sein.
Wie berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss?
Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses orientiert sich am umgewandelten Beitrag. Da der Zuschuss prozentual berechnet wird, ist dieser umso höher, desto mehr Geld Sie in die betriebliche Altersvorsorge investieren.
Beispiel zur Berechnung
Investieren Sie beispielsweise im Rahmen der monatlichen Entgeltumwandlung 100 Euro, sind das die Auswirkungen durch den Arbeitgeberzuschuss:
- Eigenbeitrag über die Entgeltumwandlung: 100 Euro
- Arbeitgeberzuschuss: mindestens 15 Euro (=15 Prozent vom Eigenbeitrag)
- Monatlicher Gesamtbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge: mindestens 115 Euro
Was sagt das Betriebsrentenstärkungsgesetz?
Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführt. Mit dem Gesetz hat der Gesetzgeber erstmals festgelegt, dass Arbeitgeber bei bestimmten Formen der Entgeltumwandlung einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge leisten müssen.
Der Grund: Bei einer Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Für diesen Gehaltsanteil fallen beim Arbeitgeber geringere Sozialversicherungsbeiträge an. Von dieser Ersparnis soll nicht allein der Arbeitgeber profitieren. Deshalb müssen Unternehmen diese bei bestimmten Durchführungswegen an den Arbeitnehmer weitergeben. Dadurch erhöht sich der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge um den zusätzlichen Arbeitgeberanteil.
Für Arbeitnehmer bedeutet das:
Der gesetzliche Zuschuss stellt dabei lediglich die Mindestanforderung dar. Arbeitgeber beteiligen sich oft auch mit höheren Zuschüssen an der betrieblichen Altersvorsorge oder leisten zusätzliche Arbeitgeberbeiträge. Auch eine reine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge ist nicht unüblich.




