Rückzahlung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rückzahlung?
Wer monatlich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt, sichert sich damit für den Ernstfall ab. Doch was ist, wenn dieser Ernstfall gar nicht eintritt? Viele Versicherungsnehmer fragen sich, ob Sie die eingehalten Beiträge zurückerhalten, wenn am Ende der Versicherungslaufzeit keine Leistung in Anspruch genommen wurde. Die klare Antwort lautet: Nein. Eine klassische Rückzahlung von Beiträgen ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vorgesehen.
Die BU dient als reine Risikoabsicherung. Das bedeutet: Wenn der Leistungsfall nicht eintritt, werden die eingezahlten Beiträge auch nicht zurückgezahlt. Insofern existiert auch keine „Berufsunfähigkeitsversicherung mit garantierter Rückzahlung“ im klassischen Sinne.
Bekommt man bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Geld durch Überschüsse zurück?
Auch, wenn es keine garantierte Rückzahlung gibt, können bestimmte Tarifvarianten finanzielle Mehrwerte bieten. Dafür ist es wichtig zwischen einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung und einer fondsgebundenen Berufsunfähigkeitsversicherung zu unterscheiden.
Klassische Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung – wie der Golden BU der LV 1871 – werden erwirtschaftete Überschüsse direkt mit dem laufenden Beitrag verrechnet. Das reduziert den monatlichen Zahlbeitrag, den Versicherungsnehmer zahlen müssen. Eine spätere Auszahlung der eingezahlten Beiträge oder Überschüsse erfolgt jedoch nicht.
Fondsgebundene Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei einer fondsgebundenen Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Überschüsse dagegen in Fonds angelegt. Durch die Anlage in Fonds wird während der Laufzeit ein Fondsguthaben angesammelt, welches zum Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgezahlt wird. Auch Gewinne, die aus dem fehlenden Leistungsanspruch entstehen, werden investiert. Entwickelt sich der Markt gut, kann die investierte Summe eine gewisse Rendite erwirtschaften. Dies hängt jedoch stark davon ab, wie sich die Fonds entwickeln und welche Geldanlage gewählt wird. Sollte die Fondsentwicklung sehr positiv sein, so könnte die Summe am Ende sogar höher als die gezahlten Monatsbeiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Da diese Entwicklung einem gewissen Risiko unterliegt, gilt eine fondsgebundene Berufsunfähigkeitsversicherung nicht als klassische Geldanlage. Auf Grund der Teilnahme am Kapitalmarkt kann man also bei positiver Entwicklung aus der BU Geld zurückbekommen.
Fazit: Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Geld-zurück-Option?
Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht als reine Risikoabsicherung betreiben möchte, sollte zwischen garantierter Rückzahlung und möglicher Kapitalbildung unterscheiden:
- Garantierte Beitragsrückzahlung: Gibt es bei der BU nicht.
- Beitragsverrechnung durch Überschüsse: Gibt es bei klassischen BU-Tarifen
- Kapitalaufbau mit Auszahlungsoption: Ist bei fondsgebundenen Tarifen möglich, aber ohne Garantie und abhängig von der Entwicklung am Kapitalmarkt.
Die Hauptfunktion einer Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt die Absicherung der Arbeitskraft. Wer auf die Verrechnung der Überschüsse mit den Beiträgen und somit auf einen niedrigeren Zahlbeitrag verzichten möchte, kann auf fondsgebunden Varianten setzen. Doch auch diese ersetzen keinen klassischen Vermögensaufbau oder eine Altersvorsorge.




