Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

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Schnellüberblick

  • Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man seinen Beruf wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

  • Die BU zahlt eine monatliche Rente, sobald man mindestens sechs Monate zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig ist. Dabei zählt immer die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.

  • Gesetzliche Leistungen wie z.B. die Erwerbsminderungsrente greifen nur bei genereller Einschränkung der Erwerbsfähigkeit. Der bisher ausgeübte Beruf spielt hier keine Rolle. Eine private BU bietet einen umfassenderen Schutz.

Was ist eine BU?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU) gehört zu den existentiellen Versicherungen für jeden Menschen. Diese sichert Sie gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann entweder als selbstständiger BU-Vertrag oder als Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) abgeschlossen werden.

Im Leistungsfall zahlt der Versicherer die vereinbarte BU-Rente an den Versicherten. Einen Anspruch auf Ihre BU-Rente haben Sie, sobald Sie Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit mindestens sechs Monate zu mehr als 50 Prozent nicht mehr nachgehen können. Die Beurteilung des Leistungsanspruchs erfolgt unter Berücksichtigung des zuletzt ausgeübten Berufs. So können Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, einem Unfall oder Invalidität absichern. Der Begriff Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich an längerfristige Einschränkungen geknüpft, die dazu führen, dass Sie Ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachkommen können.

Jeder Vierte wird berufsunfähig

Abgrenzung zu gesetzlichen Leistungen

Weitere Begriffe, die im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung öfter genannt werden, sind die „Erwerbsminderungsrente“ und „Erwerbsunfähigkeitsrente“. Beide sind Bestandteile der gesetzlichen Regelungen zur Invaliditätsabsicherung und von der Berufsunfähigkeitsversicherung zu differenzieren:

  • Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde bis zum Jahr 2000 ausbezahlt, wenn jemand nicht mehr in der Lage war, überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dabei musste konkret nachgewiesen werden, dass der Antragsteller auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben.
  • Seit dem 01. Januar 2001 gelten die gesetzlichen Regelungen zur Erwerbsminderungsrente. Dabei spielt der bisher ausgeübte Beruf keine Rolle. Der Rentenanspruch richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung. Die volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie nachweislich weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Kann die Erwerbstätigkeit aufgrund der Einschränkungen mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich verrichtet werden, so liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor.
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Gut zu wissen

Vor 2001 umfasste die gesetzliche Rentenversicherung zusätzlich noch eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Mittlerweile ist eine derartige Absicherung aber nur noch durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich, die Sie bei einem Versicherungsunternehmen abschließen können.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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