Der Beruf Arzt und seine Risiken
Sei es in einer eigenen Praxis oder als angestellter Arzt in einer Klinik: Für Mediziner ist es immens wichtig, sich richtig abzusichern, da der Beruf des Arztes mit überdurchschnittlich hohen Risiken verknüpft ist – nicht zuletzt, da sie besonders nah am Menschen arbeiten. Sie tragen eine besondere Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Patienten.
Das Risikospektrum ist dabei breit gefächert und betrifft unter anderem folgende Aspekte:
Im Hinblick auf die genannten Risiken ist es umso essenzieller, sich als (angehender) Arzt frühzeitig mit dem Thema Ärzteversicherungen vertraut zu machen. Welche Möglichkeiten gibt es? Welche Versicherungen sind für den Arztberuf sogar obligatorisch – also eine Pflichtversicherung für Ärzte? Welche sind empfehlenswert?
Verpflichtende Versicherungen für Ärzte
Grundsätzlich gilt laut § 21 der Musterberufsordnung (BO) der Bundesärztekammer, dass Ärzte dazu verpflichtet sind, sich „hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern“. Zwingende Versicherungen für Ärzte sind von entscheidender Bedeutung, um ihre beruflichen und finanziellen Interessen zu schützen.
Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
Eine der ersten Versicherungen, an die Ärzte denken sollten, ist die Berufshaftpflichtversicherung. Sie ist in den meisten Ländern vorgeschrieben. Hierzulande ist sie seit dem 20. Juli 2021 eine Pflichtversicherung für Vertragsärzte (früher: Kassenärzte), Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten.
Der Grund für die Pflicht ist einleuchtend: Ärzte stehen ständig vor dem Risiko von Behandlungsfehlern oder anderen unvorhersehbaren Zwischenfällen, die zu Haftungsansprüchen führen können. Auch der Marburger Bund (der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.) sagt nachdrücklich, dass „die Berufshaftpflicht ein absolutes Muss für jeden angestellten oder niedergelassenen Arzt“ ist.
Ärzte in eigener Praxis sollten zudem je nach Fachbereich auf eine risikogerechte Absicherung achten. Sie haften nämlich auch für Verschulden von Praxismitarbeitenden (auch angestellte Ärzte) und sonstigen Erfüllungsgehilfen wie Praktikanten.
Bei angestellten Ärzten greift in der Regel die Versicherung über den Arbeitgeber. Es kommt jedoch vor, dass diese Deckungslücken aufweist – vor allem im Bereich der außerdienstlichen Nebentätigkeiten. Insofern lohnt sich auch für sie dringend der Abschluss einer gesonderten Berufshaftpflichtversicherung, um das Haftungsrisiko deutlich zu minimieren.
Krankenversicherung für Ärzte
Unabhängig davon, ob ein Arzt in eigener Praxis tätig ist oder angestellt arbeitet, ist auch eine Krankenversicherung (KV) gesetzlich vorgeschrieben. Im Falle von Angestellten erfolgt die Absicherung in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung. Liegt der Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze (bei Angestellten), können angestellte Ärzte sich privat krankenversichern. Niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis bzw. Selbstständige oder Freiberufler sind nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und haben die Option, private Krankenversicherungen in Betracht zu ziehen, die individuellere Leistungen und zusätzliche Vorteile bieten können.
Versicherungen für niedergelassene Ärzte
Neben Pflichtversicherungen für Ärzte gibt es auch zahlreiche zusätzliche Versicherungen. Wer selbstständig in einer eigenen Praxis Patienten versorgt, hat zusätzliche Versicherungsbedürfnisse:
Empfehlenswerte Versicherungen für Ärzte zur individuellen Absicherung
Neben den speziell für Ärzte wichtigen Versicherungen und Pflichtversicherungen stehen Medizinern auch zahlreiche ratsame Zusatzversicherungen zur Auswahl. Als besonders empfehlenswert sind hier die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung und die private Rentenversicherung für Ärzte zu nennen.
Häufige Fragen
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