Zahlt die Risikolebensversicherung bei einem Unfalltod?
Wann zahlt die Risikolebensversicherung bei einem Unfalltod?
Eine Risikolebensversicherung (RLV) wird von Personen abgeschlossen, um Hinterbliebene im Falle des eigenen Todes abzusichern. Stirbt die versicherte Person im Vertragszeitraum, so wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Sinnvoll ist die RLV, um die Familie, die Kinder oder auch den Geschäftspartner abzusichern. Das gilt für Tode, die aus Krankheiten resultieren, aber auch aus Unfällen. Gerade bei einem Unfall wird man mitunter innerhalb kürzester Zeit aus dem Leben gerissen. Die Kosten des alltäglichen Lebens laufen allerdings für die Hinterbliebenen weiter, sodass schnelle Hilfe gefragt ist.
Auch Geschäftspartner können mit einer Risikolebensversicherung das eigene Unternehmen finanziell absichern. Im Falle des Todes erhält der Geschäftspartner als Hinterbliebener die vereinbarte Summe, sodass die Firma fortbestehen kann.
Sind sowohl Laufzeit als auch Versicherungssumme ausreichend gewählt, ist ein finanzieller Schutz der Kinder oder des Partners bis zur Vertragssumme gewährleistet. Der Unfalltod ist bei einer Risikolebensversicherung in der Regel immer mitversichert. So ist sichergestellt, dass auch im Falle eines plötzlichen Todes aufgrund eines Unfalls eine Leistung erfolgt.
Optionen bei der LV 1871
Zur Auswahl stehen Ihnen in der Risikolebensversicherung alle Absicherungsvarianten wie gleichbleibende Versicherungssumme, gleichmäßig fallende Versicherungssumme oder annuitätisch fallende Versicherungssumme zur Verfügung. Mit dem Extra-Tarif können Sie sich zudem weitere Vorteile wie eine Verlängerungsoption oder die „Nachversicherungsgarantie Extra“ sichern.




