Rückkaufswert bei der Risikolebensversicherung

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Schnellüberblick

  • Eine Risikolebensversicherung (RLV) hat in der Regel keinen Rückkaufswert.

  • Die Beiträge dienen ausschließlich dem Todesfallschutz und nicht dem Kapitalaufbau.

  • Statt einer Kündigung können je nach Vertrag andere Lösungen sinnvoll sein, etwa eine Beitragsanpassung oder Stundung.

Gibt es bei der Risikolebensversicherung einen Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert bezeichnet bei Versicherungen im Allgemeinen den Betrag, den ein Versicherer bei einer vorzeitigen Kündigung auszahlt. Bekannt ist das vor allem von kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungen, bei denen über die Laufzeit hinweg Geld angespart wird. Bei einer Risikolebensversicherung (RLV) funktioniert das jedoch anders. Hier gibt es in der Regel keinen klassischen Rückkaufswert.

Warum gibt es bei der RLV keinen Rückkaufswert?

Bei der Risikolebensversicherung gibt es normalerweise keinen Rückkaufswert. Die Beiträge dienen nämlich nicht dazu, Kapital oder Vermögen aufzubauen. Stattdessen ist die Risikolebensversicherung eine reine Risikoabsicherung, die nur bei Eintritt des versicherten Risikos während der Laufzeit – also dem Tod der versicherten Person – leistet. Die Beiträge werden ausschließlich dafür gezahlt, um den Versicherungsschutz im Todesfall zu gewährleisten. Gleichzeitig ist die RLV auch nicht auf eine lebenslange Versicherungsdauer ausgelegt. Beim Abschluss wird eine Vertragsdauer festgelegt. Wenn der Versicherungsfall während der Vertragsdauer nicht eintritt, dann erhalten Versicherte auch am Ende der Laufzeit kein Geld zurück. Demnach ist bei einer Risikolebensversicherung auch kein Sparanteil enthalten. Sprich: Es entsteht auch kein Kapital, das später ausgezahlt werden könnte. Auch klassische Überschüsse, wie sie von manchen kapitalbildenden Lebensversicherungen bekannt sind, werden bei einer reinen Risikolebensversicherung meist nicht aufgebaut.

Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung

Die Risikolebensversicherung unterscheidet sich zu kapitalbildenden Policen, da diese tatsächlich einen Sparanteil beinhalten. Das sind die Unterschiede zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung:

  • Die Risikolebensversicherung schließen Sie ab, um Ihre Angehörigen im Todesfall finanziell abzusichern. Versterben Sie während der Laufzeit, tritt der Versicherungsfall ein. Ergo: Der Versicherer zahlt die vorher vereinbarte Versicherungssumme aus. Läuft der Vertrag normal ab, endet der Versicherungsschutz. Eine Auszahlung des eingezahlten Geldes ist dabei nicht vorgesehen.

  • Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung funktioniert das anders: Hier fließt ein Teil der Beiträge nicht nur in den Versicherungsschutz, sondern auch in einen Sparanteil. Dadurch entsteht über die Jahre ein Guthaben, das später ausgezahlt werden kann. Deshalb existiert bei diesen Policen häufig auch ein Rückkaufswert bei Kündigung.

Alternativen zur Kündigung der RLV

Wenn Sie über eine Kündigung der Risikolebensversicherung nachdenken, dann sollten Sie folgende Alternativen kennen:

  • Stundung der Beiträge für einen bestimmten Zeitraum

  • Anpassung der Versicherungssumme

  • Änderung der Laufzeit

  • Vorübergehende Beitragsreduzierung

Welche Möglichkeiten konkret bestehen, hängt immer von den Bedingungen Ihres Vertrags und den Regelungen des Versicherers ab. Sprechen Sie bei finanziellen Problemen, Engpässen oder veränderten Lebensumständen zunächst mit Ihrem Versicherer, um Optionen zu prüfen. Oft gibt es hier Spielraum zur Anpassung, damit Sie und Ihre Liebsten weiterhin gut abgesichert sind.

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