Risikolebensversicherung und Krebs

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Schnellüberblick

  • Der Abschluss einer Risikolebensversicherung (RLV) trotz Krebserkrankung kann möglich sein, hängt jedoch stark von Krebsart, Krankheitsverlauf und der Zeit seit der Behandlung ab.

  • Versicherer führen vor dem Abschluss der RLV eine individuelle Risikoprüfung durch, die zu Ablehnung, Zuschlägen oder Annahme mit oder ohne Einschränkungen führen kann.

  • Bestand die Versicherung bereits vor der Diagnose, erfolgt im Todesfall durch Krebs in der Regel die Auszahlung – teilweise sind auch vorzeitige Leistungen bei schweren Erkrankungen möglich.

Kann man mit Krebs eine Risikolebensversicherung abschließen?

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung (RLV) kann für Menschen mit einer Krebserkrankung schwierig sein, da Krebs als erhebliches Gesundheitsrisiko gilt. Es kommt auf den individuellen Krankheitsverlauf und die Art der Krebserkrankung an, ob und mit welchen Konditionen eine RLV abgeschlossen werden kann.

Beim Abschluss einer RLV ist eine sogenannte Risikoprüfung erforderlich. Versicherungsunternehmen stellen dabei unter anderem auch Fragen zum Gesundheitszustand. Zu den Standardfragen gehören Angaben zu Vorerkrankungen und gesundheitlichen Beschwerden. Wenn eine Krebserkrankung bekannt ist, stellen die Versicherer in der Regel zusätzliche Fragen und fordern zusätzliche Unterlagen wie fachärztliche Befundberichte, Krankenhausentlassungsbriefe oder aktuelle Laborwerte an.

Der Einfluss von Krankheitsart und -verlauf

Ob eine Risikolebensversicherung mit Krebsdiagnose abgeschlossen werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art der Krebserkrankung: Bestimmte Krebsarten, wie Hautkrebs im Frühstadium, werden unter Umständen weniger kritisch bewertet als aggressive oder fortgeschrittene Tumorarten.

  • Krankheitsverlauf: Der Zeitpunkt der letzten Behandlung, der Therapieerfolg und mögliche Rückfälle spielen eine entscheidende Rolle.

  • Nachbeobachtungszeit: Viele Versicherer verlangen eine bestimmte Zeitspanne ohne Rückfall (oft fünf bis zehn Jahre), bevor sie bereit sind, eine RLV trotz Vorerkrankung anzubieten.

Mögliche Entscheidungen der Versicherung

Basierend auf dem Ergebnis der Risikoprüfung kann der Versicherungsantrag:

  • abgelehnt werden, wenn das Risiko als zu hoch eingeschätzt wird.

  • angenommen werden, jedoch mit Einschränkungen. Beispielsweise durch einen Risikozuschlag, der die monatlichen Beiträge erhöht.

  • ohne Einschränkungen akzeptiert werden, sofern die Krebserkrankung sehr lange zurückliegt und keine weiteren gesundheitlichen Probleme bestehen.

Zahlt die RLV bei Krebs?

Wurde die Risikolebensversicherung vor der Krebserkrankung abgeschlossen, steht einer Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall nichts im Wege. Verstirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit an den Folgen von Krebs, zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus.

Einige Versicherer bieten Verträge mit der Option an, bei schweren Erkrankungen eine vorzeitige Teilauszahlung zu beantragen. Bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder Herzinfarkt wird dann ein bestimmter Anteil der Versicherungssumme als Sofortleistung ausgezahlt. Damit können beispielsweise Kosten für aufwendige medizinische Behandlungen gedeckt werden.

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Fazit: RLV und Krebserkrankung

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung trotz Krebserkrankung ist komplex und von individuellen Faktoren abhängig. Für Menschen ohne Vorerkrankungen ist der Schutz durch eine RLV eine wichtige Hinterbliebenenvorsorge. Wer bereits an Krebs erkrankt ist, sollte sich umfassend beraten lassen und verschiedene Anbieter vergleichen. Frühzeitige Vorsorge und transparente Kommunikation mit der Versicherung sind entscheidend, um im Ernstfall die Liebsten abgesichert zu wissen.

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