Tiere waren und sind seit jeher treue Begleiter des Menschen. Gerade im Alter können Tiere treue und liebe Weggefährten sein. Nicht zuletzt sind sie häufig die einzigen sozialen Kontakte für Menschen, deren Ehegatte oder Lebenspartner bereits gestorben ist oder deren Bekannten- und Freundeskreis zunehmend schrumpft. Denn dann drohen oft Einsamkeit und Isolation. Viele alleinstehende oder kinderlose Senioren legen sich auch erst nach dem Tod des Partners ein Haustier zu, das ihnen Gesellschaft leisten und Trost und Zuneigung spenden kann.
Bestattung von Mensch und Tier bislang strikt getrennt
Vielen Menschen ist ihr Haustier so ans Herz gewachsen, dass sie es auch dann bei sich wissen möchten, wenn sie mal nicht mehr auf dieser Welt sind. Immer öfter äußern Menschen den Wunsch, sich gemeinsam mit ihrem Haustier bestatten zu lassen. Rechtlich gesehen ist dies nicht verboten. Im Gegenteil: Laut deutschem Bestattungsrecht gelten Tiere sogar als „Grabbeigabe“, was tief in der Geschichte der Bestattungskultur verwurzelt ist. Dennoch war eine Beisetzung von Mensch und Tier im selben Grab in Deutschland bisher nicht möglich, da dies in den jeweiligen Friedhofssatzungen der Kommunen in der Regel nicht vorgesehen ist. Starb ein Haustier, durfte es – und darf es noch immer – auf dem eigenen Grundstück begraben werden, zum Beispiel wenn es sich um ein Kleintier wie einen Vogel oder einen Hamster handelt. Hunde und Katzen allerdings mussten und müssen laut Tierkörperbeseitigungsgesetz in einer Tierverbrennungsanlage eingeäschert und/oder auf einem ausgewiesenen Tierfriedhof begraben werden. Ein für viele Tierbesitzer unvorstellbarer Gedanke.
Neues Friedhofskonzept eröffnet neue Wege in der Bestattungskultur
Seit etwa zwei Jahren nun macht ein neues Friedhofskonzept von sich reden: Ein privates Friedhofsunternehmen in Nordrhein-Westfalen bietet Tierbesitzern die Möglichkeit, sich mit ihren Lieblingen gemeinsam beerdigen zu lassen. Bislang gibt es diese Gemeinschaftsfriedhöfe, die den Namen „Unser Hafen“ tragen, bundesweit nur an zwei Standorten: Einer befindet sich in Essen, der andere in Braubach bei Koblenz. Weitere Mensch-Tier-Friedhöfe in Süddeutschland sollen folgen. Das hat die Deutsche Friedhofsgesellschaft ankündigt, die die „Unser Hafen“-Friedhöfe betreibt. Die Nachfrage wäre jedenfalls groß.
Aus Respekt: Mensch-Tier-Gräber nur in ausgewiesenen Friedhofsbereichen
Bei den neuen Mensch-Tier-Friedhöfen handelt es sich allerdings um reine Urnenfriedhöfe, eine gemeinsame Beisetzung eines menschlichen Leichnams und eines Tierkörpers ist nicht möglich. Sowohl Mensch als auch Tier werden also zunächst eingeäschert, was auch weiterhin strikt getrennt in einem Human- und einem Tierkrematorium erfolgen muss. Die beiden Urnen werden dann entweder in einem Freundschaftsgrab auf einem Gräberfeld oder im Familiengrab beigesetzt. Die Gräber befinden sich in einem gesondert gekennzeichneten Bereich des Friedhofs, in den die Angehörigen auch ihre Haustiere mitbringen dürfen. Die strenge Trennung der Bereiche erfolgt aus Rücksicht auf Menschen, die eine Bestattung von Tieren auf einem Friedhof nicht gutheißen. Zudem soll das Bedürfnis nach Ruhe und Stille anderer Friedhofsbesucher gewahrt werden. Eine gemeinsame Abschiedszeremonie von Mensch und Tier in der Kirche gibt es ebenfalls nicht. Nach Absprache mit der örtlichen Friedhofsverwaltung kann jedoch eine private Zeremonie am Grab angemeldet werden.

Nicht nur Vierbeiner finden hier ihre letzte Ruhe
Möchten Tierbesitzer die Asche ihres Lieblings also nicht auf einem Tierfriedhof beisetzen, können sie sie entweder wie bisher in der Urne mit nach Hause nehmen, oder sie erwerben ein Gemeinschaftsgrab und lassen die Urne mit der Tierasche bereits dort beisetzen. Sterben Herrchen oder Frauchen, wird ihre Urne dann neben ihrem Liebling beigesetzt. Das neue Friedhofskonzept erlaubt bis zu sechs Tierurnen in einem Freundschaftsgrab, davon maximal zwei Humanurnen. In Familiengräbern ist Platz für bis zu zwölf Urnen. Im Übrigen kann nicht nur Katze oder Hund mit ins Grab, sondern auch Kaninchen, Papagei oder Pferd; hier gibt es keine Vorschriften. Die Idee ist, dass Mensch und Tier auch im Tod in Liebe vereint bleiben können.
Rechtzeitig vorsorgen
Wer sich gemeinsam mit seinem tierischen Gefährten bestatten lassen möchte, sollte aber auch beizeiten darüber nachdenken, was passiert, wenn er vor dem Tier sterben sollte. In diesem Fall ist es nämlich wichtig, dass nicht nur schriftlich dokumentiert wurde, wer sich um die Pflege des Tieres kümmert, sondern auch, wer dafür sorgen wird, dass das Tier später im selben Grab beerdigt wird. Anwälte raten Tierbesitzern davon ab, ihre Wünsche ausschließlich im Testament zu erwähnen, da dieses häufig erst nach der Beisetzung eröffnet wird. Zum Verbleib des Tieres sollte deshalb ein gesondertes Schriftstück angefertigt werden.
Der Mensch steht immer an erster Stelle
Ob eine gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier angemessen ist oder nicht, bleibt eine ganz persönliche Frage, die jeder Mensch für sich selbst beantworten muss. Bei aller freigeistigen Haltung, die wir im 21. Jahrhundert pflegen, steht dennoch weiterhin fest, dass das Konzept der Mensch-Tier-Friedhöfe nur unter bestimmten Voraussetzungen auch in der breiten Bevölkerung auf Akzeptanz stoßen wird. Dann nämlich, wenn die Betreiber von Friedhöfen in ihren Satzungen verankern, dass hierfür ausschließlich gesonderte Flächen ausgewiesen werden, die Bestattung des menschlichen Leichnams immer an erster Stelle steht und die kremierten Tiere eher einen Stellenwert als Grabbeigabe haben.
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