Nach einem Todesfall müssen Erben oft nachweisen, dass sie über den Nachlass verfügen dürfen. Banken, Behörden, Versicherungen oder das Grundbuchamt verlangen dafür häufig einen Erbschein. Dieses Dokument zeigt, wer Erbe geworden ist und welchen Anteil am Nachlass die jeweilige Person hat.
Inhalt:
- Was ist ein Erbschein?
- Wann ist ein Erbschein notwendig?
- Gibt es Fristen für die Beantragung eines Erbscheins?
- Wo wird der Erbschein beantragt?
- Welche Unterlagen braucht es für die Beantragung eines Erbscheins?
- Erbschein beantragen: Wie funktioniert es?
- Was kostet die Beantragung eines Erbscheins?
- Fazit: Erbangelegenheiten frühzeitig regeln
Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument des Nachlassgerichts, das bestätigt, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist. Der Erbschein dient damit als rechtlicher Nachweis gegenüber Dritten. Die Grundlage dafür steht in § 2353 BGB.
Wichtig zu wissen: Der Erbschein begründet die Erbschaft nicht. Das Erbrecht entsteht bereits automatisch mit dem Todesfall. Der Erbschein bestätigt lediglich, wer nach der gesetzlichen Erbfolge oder nach einem Testament tatsächlich Erbe geworden ist.
Welche Arten von Erbscheinen gibt es?
Ein Erbschein kann in unterschiedlichen Formen ausgestellt werden. Welche Variante infrage kommt, hängt davon ab, wie viele Personen erben und ob der Nachweis für den gesamten Nachlass oder nur für einzelne Erbanteile benötigt wird.
- Alleinerbschein: Ein Alleinerbschein wird ausgestellt, wenn nur eine Person erbt. Das Dokument bestätigt, dass diese Person den gesamten Nachlass erhält und darüber verfügen darf.
- Gemeinschaftlicher Erbschein: Erben mehrere Personen gemeinsam, kann ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt werden. In diesem Dokument sind alle Erben aufgeführt sowie die jeweiligen Erbanteile. Er wird häufig genutzt, wenn eine Erbengemeinschaft besteht.
- Teilerbschein: Ein Teilerbschein weist nur das Erbrecht einer einzelnen Person innerhalb einer Erbengemeinschaft aus. Er enthält also lediglich Angaben zum Erbanteil des Antragstellers, nicht jedoch zu allen Miterben.
Wann ist ein Erbschein notwendig?
Ein Erbschein wird immer dann benötigt, wenn du dein Erbrecht gegenüber Dritten nachweisen musst und kein anderer eindeutiger Nachweis vorliegt. Besonders häufig wird ein Erbschein in folgenden Situationen erforderlich:
- Zugriff auf Bankkonten und Depots: Wenn du auf das Konto oder Depot der verstorbenen Person zugreifen möchtest, verlangen Banken häufig einen Erbschein. Damit prüfen sie, ob du tatsächlich zu den Erben gehörst. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn bereits zu Lebzeiten eine Kontovollmacht über den Tod hinaus erteilt wurde.
- Immobilien im Nachlass: Gehört eine Immobilie zum Nachlass, muss das Eigentum im Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden. Dafür fordert das Grundbuchamt oft einen Erbschein als Nachweis.
- Versicherungen: Tritt der Leistungsfall (z.B. bei einer Sterbegeldversicherung) ein und der Vertrag enthält keinen explizit genannten Bezugsberechtigten, zahlen Versicherungen meist nur gegen Vorlage des Erbscheins die Versicherungssumme aus.
- Kein notarielles Testament oder Erbvertrag: Liegt kein notarielles Testament oder Erbvertrag vor, gilt meist die gesetzliche Erbfolge. Der Erbschein dient dann als offizieller Nachweis, wer erbt und wie die Anteile verteilt sind.
- Mehrere Erben oder unklare Verhältnisse: Wenn mehrere Personen erben oder die Erbverhältnisse kompliziert sind, verlangen viele Stellen einen Erbschein. So lässt sich eindeutig klären, wer Erbe ist und welchen Anteil jede Person erhält.
Ein Erbschein ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Liegt beispielsweise ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, kann dieses Dokument häufig bereits als Erbnachweis ausreichen. Auch ein eröffnetes Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll kann in manchen Fällen genügen.
Gibt es Fristen für die Beantragung eines Erbscheins?
Für die Beantragung eines Erbscheins gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Frist. Du kannst den Antrag also auch noch Monate oder Jahre nach dem Todesfall stellen. Zeitkritisch ist allerdings ein anderer Punkt: die Entscheidung über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft. Sobald du einen Erbschein beantragst, gilt dies rechtlich als Annahme der Erbschaft. Danach kannst du das Erbe in der Regel nicht mehr ausschlagen.
Für die Ausschlagung einer Erbschaft gilt eine eigene Frist:
- Bis zu 6 Wochen, nachdem du vom Erbfall und der Erbenstellung erfahren hast (§ 1944 BGB), kannst du das Erbe ausschlagen.
Wenn sich der Erblasser im Ausland aufgehalten hat oder du selbst im Ausland lebst, hast du bis zu 6 Monate die Möglichkeit die Erbschaft auszuschlagen.
Wo wird der Erbschein beantragt?
Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. In Deutschland ist das in der Regel das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Wohnort der verstorbenen Person. Dort wird das sogenannte Erbscheinverfahren durchgeführt und geprüft, wer rechtlich als Erbe gilt.
Den Antrag musst du jedoch nicht zwingend direkt bei diesem Gericht stellen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Erbschein zu beantragen:
- Beim zuständigen Nachlassgericht: Du kannst den Antrag direkt beim Amtsgericht einreichen, das für den letzten Wohnort des Verstorbenen zuständig ist. Dort wird der Antrag aufgenommen und das Verfahren durchgeführt.
- Bei einem anderen Amtsgericht: Wenn du weiter entfernt wohnst, kannst du den Antrag auch bei einem Amtsgericht in deiner Nähe stellen. Dieses leitet den Antrag anschließend an das zuständige Nachlassgericht weiter.
- Über einen Notar: Alternativ kannst du den Antrag bei einem Notar stellen. Der Notar nimmt den Antrag auf und übermittelt ihn an das zuständige Nachlassgericht.
Über eine deutsche Auslandsvertretung: Befindest du dich im Ausland, kann der Antrag auch bei einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat aufgenommen werden.
Welche Unterlagen braucht es für die Beantragung eines Erbscheins?
Damit das Nachlassgericht prüfen kann, wer Erbe ist, musst du beim Antrag auf einen Erbschein einige Unterlagen vorlegen. Mit diesen Dokumenten kann das Gericht die Erbfolge nachvollziehen.
In der Regel brauchst du folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass: Damit weist du dich als Antragsteller aus.
- Sterbeurkunde der verstorbenen Person: Du bestätigst den Todesfall und die Urkunde enthält Angaben zum Sterbedatum und letzten Wohnort.
- Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden): Wenn es ein Testament oder einen Erbvertrag gibt, muss dieses Dokument vorgelegt werden.
- Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis: Zum Beispiel Geburtsurkunden der Kinder oder ein Familienstammbuch. Damit kann das Gericht prüfen, wer zur Familie gehört.
- Heiratsurkunde oder Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: Diese Unterlagen werden benötigt, wenn Ehepartner oder eingetragene Partner erben.
- Angaben zu weiteren möglichen Erben: Das Gericht braucht meist auch die Namen und Anschriften weiterer Personen, die als Erben infrage kommen.
- Nachweise über besondere Umstände: Dazu können beispielsweise Sterbeurkunden bereits verstorbener Erben, Erbausschlagungserklärungen oder Erbverzichtserklärungen gehören.
Erbschein beantragen: Wie funktioniert es?
Wenn du einen Erbschein beantragst, beginnt ein Verfahren beim zuständigen Nachlassgericht. Wie lange es dauert, ist unterschiedlich. In vielen Fällen dauert es etwa vier bis sechs Wochen. Der Ablauf besteht meist aus vier Schritten:
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Weitere Informationen1. Termin beim Nachlassgericht vereinbaren
Im ersten Schritt vereinbarst du einen Termin zur Beantragung des Erbscheins. Für den Antrag musst du persönlich erscheinen. Zuständig ist meist das Amtsgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person.
2. Nachweise vorlegen
Im nächsten Schritt musst du dem Gericht die erforderlichen Nachweise und Urkunden vorlegen. Diese Dokumente helfen dem Gericht, die Angaben zur Erbschaft und zur Erbenstellung zu überprüfen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Sterbeurkunde der verstorbenen Person
- gegebenenfalls Testament oder Erbvertrag als Verfügung von Todes wegen
- Personenstandsurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden
- Angaben zu weiteren Miterben
Je nach Einzelfall kann das Gericht weitere Unterlagen oder Informationen verlangen, wenn bestimmte Punkte zur Erbfolge noch unklar sind.
3. Gericht prüft den Antrag
Nach Eingang aller Unterlagen beginnt die eigentliche Prüfung durch das Nachlassgericht. Das Gericht untersucht, ob die im Antrag gemachten Angaben zur Erbenstellung korrekt sind.
Während des Verfahrens kann das Gericht weitere Informationen anfordern oder andere Beteiligte anhören. Sind alle Fragen geklärt, entscheidet das Gericht über die Erteilung des Erbscheins.
4. Erbschein erhalten
Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Antrag berechtigt ist, stellt es den Erbschein aus.
Der ausgestellte Erbschein enthält in der Regel folgende Angaben:
- Persönliche Daten des Erblassers, etwa Name und Sterbedatum
- Namen der Erben oder Erbinnen
- Erbanteile der einzelnen Erben, falls mehrere Personen beteiligt sind
- Hinweise auf mögliche Beschränkungen des Erbrechts, etwa Vor- oder Nacherbschaft
Mit dem ausgestellten Erbnachweis kannst du anschließend gegenüber Banken, Behörden oder anderen Stellen handeln und die Angelegenheiten des Nachlasses regeln.
Was kostet die Beantragung eines Erbscheins?
Die Kosten für einen Erbschein richten sich in Deutschland nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). In der Regel fallen zwei Gebühren an: eine für das Erbscheinverfahren und eine für die eidesstattliche Versicherung.
- Gebühr für das Erbscheinverfahren: Für die Berechnung zählt der sogenannte reine Nachlass. Dabei werden alle Vermögenswerte der verstorbenen Person zusammengerechnet.
- Gebühr für die eidesstattliche Versicherung
Mit steigendem Nachlasswert erhöhen sich auch die Gebühren. In vielen Fällen sind beide Gebühren gleich hoch, sodass sich die Gesamtkosten aus zwei gleichen Beträgen ergeben.
Die Gebühren orientieren sich an der gesetzlichen Tabelle im GNotKG, Anlage 2 zu § 34 Abs. 3. Für Erbscheine gilt dabei Tabelle B. Ein Auszug:
| Nachlasswert bis | Gebühr Tabelle B | Nachlasswert bis | Gebühr Tabelle B |
| 10.000 € | 75 € | 200.000 € | 435 € |
| 25.000 € | 115 € | 500.000 € | 935 € |
| 50.000 € | 165 € | 1.000.000 € | 1.735 € |
| 80.000 € | 219 € | 1.500.000 € | 2.535 € |
| 110.000 € | 273 € | 2.000.000 € | 3.335 € |
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, wenn beispielsweise:
- ein Notar den Antrag aufnimmt
- das Gericht zusätzliche Ermittlungen durchführen muss
- Zeugen gehört werden oder weitere Nachweise erforderlich sind
Fazit: Erbangelegenheiten frühzeitig regeln
Ein Erbschein ist oft ein wichtiger Nachweis, um nach einem Todesfall über den Nachlass verfügen zu können. Damit verbunden sind jedoch nicht nur organisatorische Schritte, sondern auch Gebühren für das Erbscheinverfahren, deren Höhe sich nach dem Wert des Nachlasses richtet. Noch wichtiger ist es daher, sich bereits zu Lebzeiten mit Themen wie Nachlass, Erbfolge und finanzieller Vorsorge zu beschäftigen. Denn neben den formalen Kosten rund um den Nachlass entstehen für Angehörige oft auch weitere Ausgaben – etwa für die Organisation der Bestattung. Diese können schnell mehrere tausend Euro betragen.
Mit einer Sterbegeldversicherung der LV 1871 kannst du diese Kosten bereits zu Lebzeiten absichern und deine Angehörigen im Todesfall finanziell entlasten.
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