Schnellüberblick zu Finanztipps für werdende Eltern

  • Viele Kosten in Schwangerschaft und Kinderbetreuung (z. B. Vorsorge, Hebamme, Geburtsvorbereitung, Fahrten, Betreuungskosten) sind steuerlich absetzbar; ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel kann das Elterngeld erhöhen.

  • Elterngeld sollte frühzeitig vorbereitet werden: Grundlage ist das Nettoeinkommen, der Antrag kann mit voraussichtlichem Geburtstermin vorbereitet und nach Vorliegen der Geburtsurkunde eingereicht werden.

  • Erstausstattung clever finanzieren: Die teure Erstausstattung kann oft günstig second hand auf Kleinanzeigen-Portalen oder lokalen Kinderflohmärkten gekauft werden. Wunschlisten, die mit Familie und Freunden geteilt werden, vermeiden Doppel-Geschenke.

Die bevorstehende Geburt eines Kindes sorgt bei vielen werdenden Eltern für Jubel und Vorfreude, aber auch für die ein oder andere Sorgenfalte auf der Stirn. Denn der Nachwuchs kann nicht nur eine Belastung für das Nervenkostüm, sondern auch für den familiären Geldbeutel werden. Glücklicherweise gibt es ein paar Möglichkeiten, die Familienfinanzen und damit auch die eigenen Nerven zu schonen, ohne direkt zum Steuerexperten oder Pfennigfuchser werden zu müssen.

Unterstützung für werdende Eltern: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Mit dem Geburtsvorbereitungskurs können sich werdende Eltern ideal auf die Zeit der Geburt und die ersten Wochen mit dem Baby vorbereiten. Aber wie sieht das nun mit dem Kindergeld aus? Und was ist der Kinderfreibetrag?

In Deutschland können werdende Eltern entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag beziehen – beides ist nicht möglich. Im Rahmen der Steuererklärung ermittelt das Finanzamt automatisch, welche dieser beiden Leistungen für das Paar die steuerlich günstigere ist. Klingt einfach und doch gibt es ein paar wenige Dinge zu beachten.

Das Kindergeld soll idealerweise beantragt werden, sobald das Kind geboren wurde. Hier hilft die für den jeweiligen Wohnort zuständige Familienkasse weiter, die werdende Eltern auch im Vorfeld über die Antragsfristen informieren kann. Es lohnt sich also, lieber früher als zu spät bei den Beratern anzuklopfen und sich über alle Formalien zu informieren.

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Diese Leistungen werden nach dem erfolgreichen Antrag automatisch von der Familienkasse auf das Konto eines Elternteils überwiesen.

Im Gegensatz dazu steht der Kinderfreibetrag beiden Elternteilen zu, Ehepaare erhalten 9.756 Euro, Unverheiratete die Hälfte. Der Freibetrag lohnt sich daher erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von ca. 84.000 Euro für zusammenveranlagte Paare.

Das Elterngeld: Frühzeitig kümmern lohnt sich

Wenn ein Elternteil zugunsten des Kindes nach der Geburt vorübergehend auf die Erwerbstätigkeit verzichtet, hat es einen Anspruch auf das Elterngeld – das sieht die Gesetzgebung seit 2007 so vor. Als Berechnungsgrundlage gilt seit 2013 der Bruttoarbeitslohn des jeweiligen Elternteils. Hier lohnt es sich, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig anzufordern. Sobald der Arzt den Geburtstermin ermittelt hat, kann man den Antrag auf Elterngeld schon mal vorausfüllen und alles vorbereiten. Sobald das Kind auf der Welt ist und man die Geburtsurkunde hat, kann der Antrag dann losgeschickt werden, denn die Geburtsurkunde ist für den Antrag nötig.

Kosten in der Schwangerschaft absetzen

Viele Ausgaben rund um die Geburt kannst du als „außergewöhnliche Belastung“ oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
  • Vorsorgeuntersuchungen: Kosten für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder Nackenfaltenmessungen.
  • Geburtsvorbereitungskurs: Soweit dieser von Hebammen geleitet wird.
  • Hebammenkosten: Privat zu zahlende Beträge (z.B. Rufbereitschaftspauschale).
  • Fahrtkosten: Notwendige Taxifahrten zum Krankenhaus oder auch Fahrten zu Vorsorgeuntersuchungen.

Betreuungskosten von der Steuer absetzen

Was viele werdende Eltern nicht wissen: Auch die Betreuungskosten für ein Kind können steuerlich abgesetzt werden. Seit 2012 müssen dafür Elternpaare auch nicht mehr begründen, warum sie ihr Kind nicht selbst, sondern von anderen betreuen lassen.

Die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung sind recht simpel: Das Kind muss bei den Eltern im Haushalt wohnen, unter 14 Jahre sein und Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag haben.

Steuerklasse wechseln

Ein oft gehörter Ratschlag für werdende Eltern ist vor der Geburt die Steuerklasse zu wechseln. Dies kann sich durchaus  lohnen, weil die Grundlage für die Elterngeldberechnung das Nettogehalt des Elterngeldbeziehers ist. Der Partner, der später Elterngeld bezieht, wählt hierbei die Steuerklasse mit dem höheren Nettogehalt. Der Wechsel muss idealerweise mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beim Finanzamt beantragt werden.

Weitere Spartipps: Vom „Selfmade Stuff“ bis zu Wunschlisten

Neben den steuerrechtlichen Belangen gibt es aber natürlich auch sonst viele weitere Möglichkeiten, den Geldbeutel zu schonen. Wer bereits Eltern im Freundeskreis kennt, sollte sich hier schlau machen – oder den Gang in einschlägige Elternforen online wagen. Hier finden junge Eltern Rezepte für selbstgemachten Brei – auf lange Sicht meist billiger und hochwertiger als die gekaufte Ware – und Tipps für die ersten Spielzeuge, die Babys wirklich gebrauchen können. Auch klassische Anschaffungen wie Pflegeprodukte für das Neugeborene halten oft einem Austausch mit anderen Eltern nicht stand: Viele Produkte sind trotz vielversprechender Werbung nicht gut für Babys verträglich – oder schlichtweg nicht notwendig. Ein Austausch mit „Leidensgenossen“ lohnt also. Ebenso sind Wunschlisten für den Freundeskreis für Geschenke zur Geburt mittlerweile salonfähig: Werdende Eltern können hier ihre Wünsche für das Baby, vom Wickeltisch bis zum Holzspielzeug, aufschreiben und ihren Freunden in die Hand drücken. Wer will, kann die Bald-Eltern dann beschenken – und ihnen so ganz einfach finanziell unter die Arme greifen.

Andere haben auch gelesen

Andere haben auch gelesen