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    Risikolebensversicherung verlängern

    FAQ Würfel in einer Hand

    Kann man eine Risikolebensversicherung verlängern?

    Die Laufzeit einer Risikolebensversicherung (RLV oder Risikoversicherung) zu verlängern ist in der Regel schwierig. Die Verlängerung der Risikoversicherung wird meist wie ein neuer Vertragsabschluss behandelt, weshalb auch eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss. Zum Ende der Versicherungslaufzeit oder nach Ablauf fällt diese auf Grund des höheren Alters und des veränderten Gesundheitszustandes des Versicherten in den meisten Fällen anders aus als beim ersten Abschluss. Basierend auf der erneuten Risikoprüfung kann es sein, dass sich die neuen Konditionen vom bisherigen Vertrag unterscheiden. So können beispielsweise die Beitragszahlungen deutlich höher ausfallen.

    Risikolebensversicherung verlängern ohne Gesundheitsprüfung

    Prinzipiell ist es also nicht möglich eine Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsfragen zu verlängern. Allerdings bieten viele Versicherungsgesellschaften eine sogenannte Verlängerungsoption oder Verlängerungsgarantie, die bei Vertragsschluss als optionaler Baustein miteingeschlossen werden kann. Mithilfe dieses Bausteins kann eine RLV unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden. Unter Einhaltung einer Frist und einiger Bedingungen kann mit der Verlängerungsoption die Laufzeit des bestehenden Vertrags um eine bestimmte Zeitspanne verlängert werden.

    Verlängerung der RLV mit der Verlängerungsoption der LV 1871

    Verlängerung der RLV mit der Verlängerungsoption der LV 1871

    Die LV 1871 bietet im Rahmen der RisikoLeben Comfort und RisikoLeben Premium eine Verlängerungsoption an. Damit kann der Versicherungsschutz der RLV um bis zu 15 Jahre ohne erneute Risikoprüfung verlängert werden. Die Option muss spätestens drei Jahre vor Vertragsablauf beantragt werden. Dabei ist wichtig zu beachten, dass die Versicherung nicht beitragsfrei gestellt ist, sich die Versicherungsdauer maximal verdoppeln darf und die Versicherungsdauer und die Dauer der Verlängerung zusammen 50 Jahren nicht überschreiten dürfen. Als maximal mögliches Endalter sind bei der RisikoLeben inklusive Verlängerungsoption 75 Jahre definiert.

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