Neben der betrieblichen Altersversorgung gibt es eine weitere Möglichkeit, wie der Arbeitgeber etwas zur Privatrente beisteuern kann. Dies geht über die vom Staat geförderten vermögenswirksamen Leistungen (VL). Ob die Firma VL bezahlt und wie viel, ist über den Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag geregelt. Ein Beschäftigter bekommt maximal 40 Euro pro Monat vom Arbeitgeber als Sparzulage. Diese können dann beispielsweise in eine fondsgebundene Rentenversicherung eingezahlt werden.
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Die fondsgebundene Rentenversicherung der LV 1871
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Die staatlich geförderte Altersvorsorge MeinPlan Basisrente
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Derzeit haben Selbständige/Freiberufler mehrere Optionen für eine freiwillige Rentenversicherung.
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Generell hängt die Wahl der Altersvorsorge von verschiedenen, individuellen Faktoren ab
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Das gesetzliche Rentensystem schreibt in Deutschland ein gesetzliches Rentenalter vor, mit dem eine gesetzlich versicherte Person in Rente gehen kann
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Private Rentenversicherung statt Versorgungslücke im Alter: Das ist für Beamte möglich. Riester und Rürup locken mit Zulagen und Steuervorteilen.