Die Beitragszahlung in der bAV kann durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen. Zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge liegt eine Entgeltumwandlung vor. Auf diese haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Sie verzichten auf einen Teil ihres Gehalts zugunsten ihrer bAV. Durch den Abzug der Beiträge vom Bruttoeinkommen sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Die Beiträge zur Direktversicherung können auch vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden. Dies geschieht meist, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen, gute Mitarbeiter zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden.
Ebenso ist eine Mischfinanzierung möglich. Dabei werden die Beiträge anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
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