Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Begriff MINT-Berufe beinhaltet eine Vielzahl von Berufsbildern, die sich in der Regel durch einen technisch-naturwissenschaftlichen Hintergrund auszeichnen. Kenntnisse in diesem Bereich sind am Arbeitsmarkt besonders gefragt, weshalb MINT-Berufe stark vom Fachkräftemangel betroffen sind. Für die Tätigkeitsfelder in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik werden gut ausgebildete Professionals händeringend gesucht. Das anspruchsvolle Themenfeld und der Mangel an Mitarbeitern mit fundierten Kenntnissen sorgen dafür, dass in diesen Berufen oft ein sehr gutes Einkommen erzielt werden kann. Um den hohen Lebensstandard, der damit einhergeht, gegen die finanziellen Auswirkungen von Berufsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder eines Unfalls abzusichern, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU, BU-Versicherung) für MINT-Berufe besonders empfehlenswert.
Die Tätigkeiten und das Arbeitsumfeld im MINT-Bereich sind sehr facettenreich. Während beispielsweise Mathematiker überwiegend im Büro arbeiten, führen Chemiker im Labor teilweise verschiedenste Analysen und Versuchsreihen durch.
Die Gefahren im Arbeitsumfeld von technisch-naturwissenschaftlich geprägten Berufen können daher je nach Tätigkeit sehr unterschiedlich sind. Dennoch gilt unabhängig vom Arbeitsplatz und Beruf: Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig*. Hinzu kommt, dass psychische Krankheiten mittlerweile der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit sind.
*Quelle: Aktuar.de – „Berufsunfähigkeit bleibt existenzielles Risiko für die Deutschen“ – Pressemitteilung der Deutschen Aktuarvereinigung vom 08.07.2021
Anspruchsvolle Tätigkeiten, ein hohes Maß an Verantwortung und zunehmender Leistungsdruck sind bei MINT-Berufen nicht unüblich. Nimmt die berufliche Last überhand, kann dies schnell zu psychischen Belastungen führen, die nicht unterschützt werden sollen. Kommt es in Folge psychischer oder anderer Krankheiten zur Berufsunfähigkeit, kann eine BU-Versicherung finanziell unterstützen.
Wenn Beschäftigte im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich durchgehend mindestens sechs Monate berufsunfähig sind, erhalten sie eine monatliche Rente ausbezahlt, um Einkommenseinbußen auszugleichen. Die Höhe der monatlichen Unterstützung wird zuvor individuell abhängig vom Lebensstandard vereinbart. Damit kann der Lebensunterhalt weiterhin bestritten und regelmäßigen Kosten nachgekommen werden. Die BU sichert die Existenz bei MINT-Berufen, wenn Versicherte nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in den meisten Fällen nicht aus.
Die LV 1871 bietet mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung Golden BU passende Leistungen für Beschäftigte mit einer technisch-naturwissenschaftlichen Tätigkeit:
Bis zu einem Eintrittsalter von 35 Jahren kann die Golden BU der LV 1871 besonders einfach abgeschlossen werden. Eine vereinfachte Risikoprüfung mit wenigen Risikofragen ist bei allen MINT-Berufen bis zu einer monatlichen BU-Rente von 1.500 Euro beziehungsweise bei vielen MINT-Berufen sogar bis zu 2.000 Euro möglich.
Unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, erhält der Versicherte eine Beitragsbefreiung für die BU-Versicherung bei einer Krankschreibung von mindestens sechs Wochen. Ist er mindestens sechs Monate durchgehend krankgeschrieben, erhält er außerdem eine monatliche Rente. Diese kann auch bereits bei einer durchgehenden Krankschreibung von mindestens sechs Wochen ausbezahlt werden, wenn ein Facharzt prognostiziert, dass die Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate andauern wird.
Christiane Ginkel (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 5 51 67 – 1146
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Ausreichende Höhe der BU-Rente
Es sollte eine ausreichend hohe Rente vereinbart werden. Nur so kann das im Falle einer Berufsunfähigkeit fehlende Gehalt bestmöglich ausgeglichen werden. Experten empfehlen bis zu zwei Drittel oder drei Viertel des aktuellen Nettoeinkommens abzusichern – mindestens jedoch 1.000 Euro monatlich
Leistungsdauer
Die Leistungsdauer definiert, wie lange die Unterstützung bei Berufsunfähigkeit ausbezahlt wird. Zwischen Altersrente und Berufsunfähigkeit sollte keine Versorgungslücke entstehen, deshalb sollte die Leistungsdauer bis zum Renteneintritt laufen. Wenn Sie planen mit 67 in Rente zu gehen, dann sollte auch die BU erst in diesem Alter enden.
Nachversicherungsgarantie
Damit die Rentenhöhe während der Versicherungsdauer an den Lebensstandard angepasst werden kann, sollte der Versicherungsvertrag eine Nachversicherungsklausel beinhalten.
Dynamik
Die Dynamik-Option ist kein zwingendes Muss, aber dennoch empfehlenswert. Damit können Beiträge und die abgesicherte Rente jährlich um drei bis fünf Prozent erhöht werden, um zum Beispiel die Inflationsrate auszugleichen.
Abstrakte Verweisung
Der Versicherungsvertrag sollte keine abstrakte Verweisung beinhalten. Mit der abstrakten Verweisung könnten Versicherte auch auf einen anderen Beruf, als den aktuellen, verwiesen werden.
Die Golden BU der LV 1871
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