Flexibel und berufsbezogen
Handwerker und industrielle Fachkräfte sind in ihrem Arbeitsalltag enormen Belastungen ausgesetzt und bereits geringe körperliche Einschränkungen können dazu führen, dass sie ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Auf Grund der extremen körperlichen Belastung und dem erhöhten Unfallrisiko ist die Gefahr einer Berufsunfähigkeit bei handwerklichen und industriellen Berufen besonders hoch.
In vielen Handwerksberufen können mindestens ein Viertel der Beschäftigten im Laufe ihres Arbeitslebens ihrem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen und müssen Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen – in manchen Gewerken sind es sogar bis zu 60%*. Die Erwerbsminderungsrente ist in der Regel jedoch sehr gering und reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Aus diesen Gründen ist eine frühzeitig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Berufe wie beispielsweise Schreiner, CNC-Maschineneinrichter, Fachkräfte für Lagerlogistik oder IT-Systemelektroniker besonders wichtig. Wenn es zu Arbeitsunfällen kommt oder der Körper plötzlich nicht mehr mitspielt, dann sorgt die BU-Versicherung mit einer monatlichen Rente für finanzielle Sicherheit.
*Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund Handwerk
Ob es nun um harte körperliche Arbeit unter extremen Bedingungen auf der Baustelle geht oder um filigrane Tätigkeiten, die die gesamte Konzentration und Feinmotorik erfordern: Die meisten Handwerker sind physisch und psychisch im Beruf besonders stark gefordert. Doch es ist nicht nur die dauernde Anstrengung, die Handwerksberufe so riskant macht. Menschen, die handwerkliche Tätigkeiten ausüben, sind zudem einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Ein schwerer Arbeitsunfall kann schnell in einer dauerhaften Berufsunfähigkeit enden. Jeder fünfte Fall einer Berufsunfähigkeit im Handwerk geht beispielsweise auf einen Unfall zurück (Quelle: www.worksurance.de / Stand: November 2023).
Wer sich für einen Handwerksberuf entscheidet, sollte sich des erhöhten Risikos einer zeitweiligen oder dauerhaften Berufsunfähigkeit bewusst sein und möglichst früh Vorsorgemaßnahmen treffen. Ganz unabhängig davon, ob Sie in einem Angestelltenverhältnis oder selbstständig tätig sind, kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Handwerker und industrielle Fachkräfte helfen, im Ernstfall große finanzielle Einbußen zu vermeiden. Wenn Sie Ihrem Beruf für mehr als sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachgehen können, dann unterstützt Sie die BU-Versicherung mit einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. Mit dieser privaten Absicherung stellen Sie sicher, dass eine Krankheit oder ein Unfall, weder Ihren Lebensstandard noch Ihre Existenz bedroht.
Im Gegensatz zu Selbstständigen anderer Berufszweige hat das selbstständige Handwerk prinzipiell genauso wie angestellte Handwerker Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Denn Handwerker, die Inhaber eines Betriebs sind und einen Eintrag in der Handwerksrolle haben, müssen sich in der gesetzlichen Rentenversicherung für mindestens 18 Jahre versichern. Damit steht sowohl selbstständigen als auch angestellten Handwerkern eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu, wenn sie nicht mehr arbeiten können. Der gesetzliche Schutz macht jedoch nur einen geringen Bruchteil der bisherigen Einkünfte aus. Die laufenden Kosten des Lebensunterhalts können damit nicht ausreichend gedeckt werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet hier einen weitaus umfangreicheren Schutz und hilft so den Lebensstandard annähernd aufrecht zu erhalten.
Besonders bei risikoreichen, beruflichen Tätigkeiten, wie im Handwerk oder der Industrie, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung vielleicht nicht die günstigste Absicherung, aber mit Abstand die leistungsstärkste. Alternativen zur BU-Versicherung sind für Handwerker und industrielle Fachkräfte zwar häufig günstiger, bieten jedoch auf Grund grundlegender Abstriche in den Leistungen keinen gleichwertigen Schutz zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Golden BU der LV 1871 wurde speziell für handwerkliche und industrielle Berufe konzipiert und bietet einen vollwertigen Schutz zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die LV 1871 bietet für Handwerker und industrielle Fachkräfte mit der Golden BU einen passgenauen und vollwertigen BU-Schutz, der sie auf ihrem Berufsweg bis zum Meister sowie Techniker oder auf dem Weg in die Selbstständigkeit begleitet. Berufe wie beispielsweise Schreiner, Produktdesigner, CNC-Maschineneinrichter, Fachkräfte für Lagerlogistik und IT-Systemelektroniker profitieren unter anderem von folgenden passgenauen Leistungen.
Wenn Sie Ihrer beruflichen Leidenschaft im Handwerk oder der Industrie nicht mehr nachgehen können, dann erhalten Sie eine monatliche BU-Rente und werden von der Beitragszahlungspflicht befreit. Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht ausüben können oder bereits sechs Monate nicht ausüben konnten.
Bei einer schweren Krankheit unterstützt Sie die BU-Absicherung der LV 1871 besonders schnell. Wenn Sie eine der folgenden Krankheiten mit einem Facharztbericht nachweisen können, dann zahlt die LV 1871 Ihnen eine Rente in Höhe der vereinbarten BU-Rente für bis zu 18 Monate lang bezogen werden: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Querschnittslähmung, Sprach-, Seh- oder Hörverlust. Die Leistung endet nicht, wenn sich die Gesundheit der versicherten Person vor Ablauf der 18 Monate verbessern sollte.
Die Golden BU der LV 1871 inkludiert eine lebenslange Pflegerente, wenn Sie zehn Jahre vor Vertragsende dauerhaft pflegebedürftig werden. Dafür muss eine Vertragsdauer mit einem Endalter von mindestens 60 Jahren vereinbart werden.
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Speziell für die Laufbahn in handwerklichen Berufen bietet die Golden BU der LV 1871 flexible Gestaltungsmöglichkeiten inklusive eine Meister- und Technikergarantie. Der BU-Schutz lässt sich individuell an die Bedürfnisse des Arbeitsalltags anpassen – egal, ob Auszubildender im Handwerk oder industriellen Bereich, Handwerks- und Industriemeister oder Techniker.
Im Rahmen der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie kann die BU-Rente innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt bestimmter Ereignisse erhöht werden – ohne erneute Risikoprüfung. Beispiele hierfür sind: Heirat, Kauf einer Immobilie oder eine Gehaltserhöhung. Für Handwerker und industrielle Fachkräfte bietet die LV 1871 mit der Nachversicherungsgarantie zusätzliche Erhöhungsmöglichkeiten, wenn beispielsweise die Weiterqualifikation zum Meister, Techniker oder technischen Fach- bzw. Betriebswirt abgeschlossen wurde, eine freiberufliche oder selbständige Tätigkeit aufgenommen wurde oder selbstständige Handwerker von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden.
Unabhängig von bestimmten Ereignissen kann der BU-Schutz mit der ereignisunabhängigen Nachversicherungsgarantie alle drei Jahre erhöht werden – bis zu einem Alter von 50 Jahren.
Auszubildenden in Handwerk und Industrie bietet die Zukunftsgarantie zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können beispielsweise bei Berufseintritt nach Abschluss Ihrer Ausbildung die BU-Rente um bis zu 150 Prozent erhöhen und diese so an Ihre neue Einkommenssituation anpassen. Zusätzlich können eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, das Pflegepaket oder eine Beitragsdynamik eingeschlossen beziehungsweise angepasst werden. Auch die Berufseinstufung, die Obergrenze der Nachversicherung sowie eventuell bestehende Ausschlussklauseln können zu diesem Zeitpunkt überprüft werden.
Wenn Sie während einer Weiterqualifikation zum Techniker oder Meister einmal weniger Geld zur Verfügung haben sollten, dann können Sie Ihre Beiträge zur Golden BU für maximal 48 Monate stunden.
Innerhalb von zwölf Monaten nach Erlangung des Meisterbriefs oder der Technikerurkunde ist eine Überprüfung der Berufseinstufung und der Obergrenze für die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Risikoprüfung möglich. Durch die Überprüfung kann sich bei Abschluss Ihrer Weiterqualifikation ein niedrigerer Beitrag mit gleichem Versicherungsschutz ergeben. Hierbei werden Sie auf keinen Fall schlechter gestellt als zuvor.
Handwerksmeister, Industriemeister oder Techniker profitieren bei der LV 1871 von zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten und das ohne erneute Risikoprüfung. Zusätzlich zu den bereits genannten Erhöhungsmöglichkeiten kann die BU-Rente erhöht werden, wenn eine leitende Funktion für mindestens drei Vollzeitmitarbeiter übertragen wurde oder der Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung zum Bachelor erfolgt ist.
Meister oder Techniker können die Berufseinstufung und die Obergrenze der Nachversicherung zusätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt folgender Ereignisse überprüfen lassen: Erhöhung der büro- und aufsichtsführenden Tätigkeit und Erhöhung der Anzahl der festangestellten Vollzeitmitarbeiter, die angeleitet werden.
Wenn es mit der Karriere steil nach oben geht, können Angestellte und Selbstständige mit der Karrieregarantie der LV 1871 die versicherte BU-Rente weiter erhöhen – auch, wenn die Obergrenze für die Nachversicherungsgarantie bereits erreicht ist.
Angestellte haben bei Gehaltserhöhungen von mehr als fünf Prozent die Möglichkeit, ihren BU-Schutz bis zu dem Prozentsatz zu erhöhen, um den auch ihr Gehalt gestiegen ist. Selbstständige können ihre BU-Rente mit der Karrieregarantie um bis zu zehn Prozent erhöhen. Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens sechs Jahren hauptberuflich selbstständig tätig waren und eine stabile Gewinnsteigerung erzielt haben. Eine stabile Gewinnsteigerung liegt vor, wenn der durchschnittliche Gewinn vor Steuern der letzten drei Geschäftsjahre um mehr als 30 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davorliegenden Geschäftsjahre gestiegen ist. Im Rahmen der Karrieregarantie findet keine erneute Risikoprüfung statt und Erhöhungen sind bis zur doppelten Obergrenze der Nachversicherung möglich.
Die Golden BU der LV 1871 für Handwerker und industrielle Fachkräfte
Aus bereits genannten Gründen unterliegen handwerkliche Berufe wie zum Beispiel Dachdecker, Lagerlogistiker, IT-Systemelektroniker, Produktdesigner oder Schreiner einem erhöhten Berufsunfähigkeitsrisiko. Eine private Absicherung ist in dieser Branche sehr wichtig, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente keinen ausreichenden finanziellen Schutz bietet. Wer privat vorsorgen möchte, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abschließen. Denn beim Abschluss werden Gesundheitsfragen gestellt und eine Risikoprüfung durchgeführt. Mit zunehmendem Alter können Vorerkrankungen hinzukommen, die zu einer Ablehnung des Versicherungsantrages oder zu höheren Beiträgen auf Grund von Risikozuschlägen führen können. Auch auf Grund des jungen Eintrittsalters fallen die Beiträge geringer aus. Es lohnt sich also, bereits als Auszubildender im Handwerk oder im industriellen Bereich über eine BU nachzudenken.
Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hängen von zahlreichen individuellen Faktoren ab und sind von Person zu Person sehr unterschiedlich. Bei besonders risikoreichen Tätigkeiten, wie sie in handwerklichen Berufen vorzufinden sind, sind die monatlichen Beiträge in der Regel höher. Die LV 1871 hat eine spezielle BU-Absicherung für Handwerker und industrielle Fachkräfte konzipiert und bietet diesen Berufsgruppen ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. Nachfolgende Szenarien liefern Beispiele für die Kosten der Golden BU.
Laura Müller ist 30 Jahre alt, ledig, Nichtraucherin und hat keine Kinder. Als IT-Systemelektronikerin schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beginn zum 01.11.2023 und einer Laufzeit bis 67 Jahre ab. Die Höhe der versicherten, monatlichen BU-Rente beträgt 1.500 Euro.
Eine IT-Systemelektronikerin zahlt unter diesen Bedingungen einen monatlichen Beitrag von 76,36 Euro für die Golden BU (Bruttobeitrag 115,70 Euro).*
*Erklärung: Unterschied zwischen Zahlbeitrag (Nettobeitrag) und Bruttobeitrag
Max Muster ist 30 Jahre alt, verheiratet, Nichtraucher und hat ein Kind. Als Schreiner (ohne Meister) schließt er eine BU mit Beginn zum 01.11.2023 und einer Laufzeit bis 65 Jahre ab. Die Höhe der versicherten, monatlichen BU-Rente beträgt 1.100 Euro.
Ein Schreiner ohne Meister zahlt unter diesen Bedingungen einen monatlichen Beitrag von 82,99 Euro für die Golden BU (Bruttobeitrag 125,74 Euro).*
*Erklärung: Unterschied zwischen Zahlbeitrag (Nettobeitrag) und Bruttobeitrag
Michael Müller ist 25 Jahre alt, ledig, Nichtraucher und hat keine Kinder. Als CNC-Maschineneinrichter schließt er eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beginn zum 01.11.2023 und einer Laufzeit bis 65 Jahre ab. Die Höhe der versicherten, monatlichen BU-Rente beträgt 1.000 Euro.
Ein CNC-Maschineneinrichter zahlt unter diesen Bedingungen einen monatlichen Beitrag von 52,15 Euro für die Golden BU (Bruttobeitrag 79,01 Euro).*
*Erklärung: Unterschied zwischen Zahlbeitrag (Nettobeitrag) und Bruttobeitrag
Max Muster ist 25 Jahre alt, ledig, Nichtraucher und hat keine Kinder. Als Maschinenbautechniker schließt er eine BU mit Beginn zum 01.11.2023 und einer Laufzeit bis 65 Jahre ab. Die Höhe der versicherten, monatlichen BU-Rente beträgt 1.500 Euro.
Ein Maschinenbautechniker zahlt unter diesen Bedingungen einen monatlichen Beitrag von 56,34 Euro für die Golden BU (Bruttobeitrag 85,36 Euro).*
*Erklärung: Unterschied zwischen Zahlbeitrag (Nettobeitrag) und Bruttobeitrag
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Voller Berufsunfähigkeitsschutz mit verringerten Beiträgen in den ersten 10 Jahren.
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Die verschiedenen Analysten und Tester stellten der „Golden BU“ der LV 1871 in den letzten Jahren gute bis sehr gute Noten aus.
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Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
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Berufsunfähigkeitsversicherung Wiki - wichtige Begriffe verständlich erklärt