Berufsunfähigkeitsversicherung
Handwerk hat goldenen Boden – denn die Dienste von Handwerkern sind immer gefragt. Doch ihre Tätigkeit ist auch mit enormen körperlichen Anstrengungen verbunden. Deshalb gehen viele Handwerker in den vorzeitigen Ruhestand – nicht selten, weil sie ihre Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ausüben können. Eine frühzeitig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt auch dann für finanzielle Sicherheit, wenn der Körper einmal nicht mehr so will.
Ob es nun um harte körperliche Arbeit unter extremen Bedingungen auf der Baustelle geht oder um filigrane Tätigkeiten, die die gesamte Konzentration und Feinmotorik erfordern: Die meisten Handwerker sind physisch und psychisch im Beruf besonders stark gefordert. Doch es ist nicht nur die dauernde Anstrengung, die Handwerksberufe so riskant macht. Menschen, die handwerkliche Tätigkeiten ausüben, sind zudem einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Folgende Berufe nehmen laut einer Studie bei Arbeitsunfällen abhängig Beschäftigter Spitzenpositionen ein:
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Wer sich für einen Handwerksberuf entscheidet, sollte sich des erhöhten Risikos einer zeitweiligen oder dauerhaften Berufsunfähigkeit bewusst sein und möglichst früh Vorsorgemaßnahmen treffen. Ganz unabhängig davon, ob Sie in einem Angestelltenverhältnis oder selbstständig arbeiten, kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker helfen, im Ernstfall große finanzielle Einbußen, die sogar existenzbedrohend wirken können, zu vermeiden.
Selbstständige Handwerker mit eigenem Betrieb, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, müssen mindestens 18 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Damit steht ihnen immerhin eine Erwerbsminderungsrente zu, wenn sie nicht mehr arbeiten können. Diese reicht jedoch in der Regel nicht aus, um davon die laufenden Kosten des Lebensunterhalts zu bestreiten. Selbst bei Vollinvalidität beträgt die Erwerbsminderungsrente – abhängig vom Geburtsjahr – höchstens 30 bis 50 Prozent des letzten Nettolohns.
Aus oben genannten Gründen haben Handwerker häufig ein höheres Berufsunfähigkeitsrisiko – das auch mit höheren monatlichen Prämien verbunden ist. Dennoch gilt es hier zu bedenken: Sichern Sie sich nicht privat gegen eine eventuelle Berufsunfähigkeit ab, bietet die gesetzliche Versicherung allein keinen ausreichenden finanziellen Schutz. Und je länger Sie mit dem Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung warten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr fortgeschrittenes Alter oder die Vorerkrankungen, die Sie in Ihrem Antrag angeben müssen, die monatlichen Beiträge zusätzlich erhöhen. Schließen Sie Ihre BU jedoch schon in der Ausbildung oder in Ihren ersten Berufsjahren ab, erhalten Sie normalerweise leichter eine Police und profitieren von günstigeren Prämien.
Natürlich muss die private Berufsunfähigkeitsversicherung zum monatlichen Einkommen passen und darf den Geldbeutel nicht über die Maßen strapazieren. Die LV 1871 bietet auch für die Berufsgruppe der Handwerker flexible BU-Modelle, die sich ganz nach dem persönlichen Bedarf konfigurieren lassen. Als Versicherungsnehmer bestimmen Sie zunächst die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, die Sie im Bedarfsfall erhalten wollen. Diese sollte in etwa 80 Prozent Ihres monatlichen Netto-Verdienstes entsprechen. Trotzdem sind Sie nicht auf diesen festen monatlichen Betrag fixiert. Mit Gestaltungsmöglichkeiten wie der Nachversicherungsgarantie lässt sich die Höhe der BU-Rente an Ihre aktuellen Lebensumstände anpassen.
Auch für finanzielle Notlagen bietet die Golden BU verschiedene Möglichkeiten. Bei Zahlungsschwierigkeiten ist beispielsweise eine Beitragsstundung bis zu 24 Monate möglich. Der Versicherungsschutz bleibt während des Stundungszeitraums voll erhalten. Sie können außerdem für einen befristeten Zeitraum von bis zu sechs Monaten eine Beitragsfreistellung beantragen.
Mit der Golden BU der LV 1871 erhalten Sie im Bedarfsfall eine Berufsunfähigkeitsrente in der vereinbarten Höhe und werden für die Dauer der Berufsunfähigkeit von der Beitragszahlungspflicht befreit. Falls Ihnen Ihr Arzt Reha-Maßnahmen verordnet, um wieder im Beruf Fuß fassen zu können, beteiligt sich die LV 1871 an den Kosten. Für die Wiedereingliederung ins Berufsleben nach einer Umschulung unterstützt Sie die LV 1871 mit einer speziellen Hilfe in Höhe von sechs Monatsrenten. Besonders wichtig für selbstständige Handwerker, denen eine Berufsunfähigkeit mit einem Schlag die gesamte Existenzgrundlage entziehen kann: Im Rahmen der Golden BU der LV 1871 federt eine Umorganisationshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten die ersten finanziellen Schwierigkeiten bei einer beruflichen Neuorientierung ab.
Die Wahrscheinlichkeit, vom Arzt für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben und arbeitsunfähig zu werden, ist für Handwerker aufgrund der außerordentlichen beruflichen Belastungen relativ groß. Deshalb können Sie Ihre Golden BU mit einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit verknüpfen. Bereits bei einer ununterbrochenen Krankschreibung von sechs Wochen werden Sie von Ihren Beitragszahlungen befreit. Bei einer ununterbrochenen Krankschreibung von mindestens sechs Monaten bis maximal 24 Monate erhalten Sie eine monatliche Arbeitsunfähigkeitsrente.
Sollten Sie im Verlauf Ihres Berufslebens pflegebedürftig werden, greift das optional wählbare Pflegepaket und sichert Sie mit einer Pflegerente zusätzlich zu Ihrer BU-Rente noch besser ab.
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