Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer als Arbeitnehmer berufsunfähig wird, hat oft mit starken Einbußen zu rechnen. Bereits seit 2001 gibt es die staatliche Berufsunfähigkeitsrente beziehungsweise eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr. Lediglich die Erwerbsminderungsrente wird in Einzelfällen ausgezahlt. Selbst diese Rente reicht meistens nicht aus, um damit gut leben zu können.
Da die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gesetzlich nicht das bietet, was benötigt wird, können Angestellte und Selbstständige mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine finanzielle Vorsorge treffen.
Welche finanzielle Unterstützung ein Arbeitnehmer erhält, hängt bei der gesetzlichen Versorgung von verschiedenen Faktoren ab. Dabei gibt es grundlegend zwei unterschiedliche Zielgruppen:
Wer vor dem Jahr 1961 geboren ist, erhält vom Staat eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Diese ist geregelt, setzt jedoch ebenfalls bestimmte Voraussetzungen voraus.
Für alle Personen, die nach dem Jahr 1961 geboren sind, wird eine Erwerbsminderungsrente geboten. Auch hier kommt es allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Auszahlung. Sind Sie beispielsweise noch nicht fünf Jahre sozialversichert, dann fällt der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente komplett aus.
Obwohl in den letzten Jahren stets mehr Anträge auf Rentenzahlungen gestellt wurden, geht die Anzahl an Bewilligungen dagegen zurück.
In Deutschland wird jeder Vierte in seinem Berufsleben mindestens einmal berufsunfähig.
Nicht nur Menschen, die körperlich schwerer Arbeit nachgehen, können berufsunfähig werden. Auch in kaufmännischen Berufen, bei Ärzten, Lehrern, Musikern und vielen weiteren Arbeitsbereichen steigt die Anzahl an berufsunfähigen Personen. Vor allem psychische Erkrankungen spielen mehr und mehr eine Rolle bei der Berufsunfähigkeit.
Die häufigsten Ursachen für die Berufsunfähigkeit sind:
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Ist eine Person berufstätig und nach dem 2. Februar 1961 geboren, so kann eventuell eine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt werden. Es wird dabei nicht berücksichtigt (seit 1. Januar 2001), welche Ausbildung die Person hat oder welcher Tätigkeit ein Antragssteller vor dem Antrag nachgegangen ist. Durch ein ärztliches Gutachten wird seitens der Rentenversicherung lediglich festgestellt, welches allgemeine Restleistungsvermögen vorliegt.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt davon ab, ob ein Antragsteller die volle oder halbe Rente zugesprochen bekommt.
Auch für die Erwerbsminderungsrente muss der Antragsteller berufstätig sein und bereits eine fünfjährige Wartezeit hinter sich gebracht haben. Wurden in diesen fünf Jahren insgesamt für drei Jahre Beiträge entrichtet, so kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden.
Da Berufsunfähigkeit jeden Menschen treffen kann, ist Vorsorge das A und O. Die gesetzliche Rente reicht meist nicht für den Erhalt des eigenen Lebensstandards aus. Berufsgruppen aller Art sollten daher mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen.
So lässt sich im Falle der Berufsunfähigkeit finanzielle Sicherheit sicherstellen. Ausgezahlt wird die monatliche Berufsunfähigkeitsrente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten. Die Lebensversicherung von 1871 a.G. München bietet für diesen Zweck
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