Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Laufzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    FAQ Würfel in einer Hand

    Wie lange sollte die Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein?

    Viele Versicherungsmakler, aber auch die Experten der gemeinnützigen Verbraucherorganisation Stiftung Warentest, bezeichnen die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als eine der wichtigsten Policen überhaupt. Denn sie gleicht schmerzhafte Einkommensausfälle aus, wenn die versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Probleme dauerhaft aus dem Berufsleben ausscheiden sollte.

    Damit der Versicherte im Falle einer Berufsunfähigkeit vor dem finanziellen Ruin bewahrt wird, sollte die Höhe der BU-Rente vertraglich so vereinbart werden, dass bei Auszahlung der individuelle Lebensstandard gehalten werden kann. Auch die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt eine wichtige Rolle, um optimal geschützt zu sein.

    Zunächst sollten einige Begrifflichkeiten rund um die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung geklärt werden. Die Versicherungsdauer bestimmt den Zeitraum, in dem der Versicherte durch die Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert ist. Sollte er innerhalb der Versicherungsdauer berufsunfähig werden, wird die vertraglich vereinbarte BU-Rente ausbezahlt – und zwar bis zum Ende der Leistungsdauer. Diese kann von der Versicherungsdauer abweichen, meist sind Versicherungsdauer und Leistungsdauer aber identisch.

    Gut zu wissen

    Gut zu wissen

    Bei manchen Verträgen und Tarifen ist es zudem möglich, eine abweichende Beitragszahlungsdauer zu vereinbaren: Dann müssen beispielsweise nur bis zum 60. Lebensjahr die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden, obwohl der Versicherungsschutz bis 67 erhalten bleibt. Die einzelnen Beiträge fallen dann natürlich höher aus.

    Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung richtig festlegen: Empfehlung für Versicherte

    Wie sieht nun die ideale BU-Laufzeit aus? Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für die Dauer des gesamten Berufslebens abzuschließen – also bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter, das derzeit (Stand 2021) bei 67 Jahren für alle ab 1964 Geborenen liegt. Nur so ist sichergestellt, dass der Versicherte vor finanziellen Einbußen durch eine dauerhafte Berufsunfähigkeit geschützt ist.

    Vorsicht

    Vorsicht

    Dennoch werden immer wieder Verträge abgeschlossen, die beispielsweise nur bis zum 60. oder 65. Lebensjahr laufen. Dies mag verlockend erscheinen, da die Prämien aufgrund der verkürzten Laufzeit niedriger ausfallen. Allerdings sollten sich Versicherungsnehmer darüber im Klaren sein, dass eine Versorgungslücke droht: Sollte der Versicherte nach dem Ende der BU-Laufzeit, aber vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus dem Berufsleben ausscheiden, müssen etwaige finanzielle Einbußen mit eigenen Mitteln kompensiert werden. Das ist auch deshalb riskant, weil es mit zunehmendem Alter wahrscheinlicher wird, berufsunfähig zu werden.

    Berufsunfähigkeitsversicherung und Laufzeit: Verlängerung möglich?

    Insbesondere ältere Verträge sehen häufig eine kürzere Laufzeit vor. Wer nun einen kritischen Blick in seine Unterlagen wirft und feststellt, dass die eigene Berufsunfähigkeitsversicherung nur bis zum 55., 60. oder 65. Lebensjahr läuft, hat oft Nachteile. Denn die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung zu verlängern, ist nicht ohne weiteres möglich. In der Regel muss ein Anschlussvertrag abgeschlossen werden, für den eine erneute Risikoprüfung durchgeführt wird. Das heißt, der Versicherte muss im Rahmen dieser Prüfung auch noch einmal die Risikofragen der Versicherungsgesellschaft beantworten. Sind in der Zwischenzeit Vorerkrankungen aufgetreten, kann die Prämie für den Anschlussvertrag deutlich höher ausfallen. Unter Umständen wird der Abschluss auch ganz verweigert.

    Bei manchen Versicherungsanbietern ist es in Ausnahmefällen möglich, die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Risikoprüfung zu verlängern. Nämlich dann, wenn der Gesetzgeber die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung heraufsetzt. Sprich: Wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter angehoben wird, erlauben einige Versicherungsgesellschaften, wie auch die LV 1871, eine Anpassung der Versicherungs- und Leistungsdauer. Im Versicherungsvertrag ist dies häufig als „Verlängerungsgarantie“ oder „Nachversicherungsgarantie bei Änderung der Regelaltersgrenze“ vermerkt.

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    Fachexpertin Isolde ZugIsolde Zug – Produktentwicklerin und Produktmanagerin der LV 1871

    Isolde Zug ist in der Produktentwicklung und dem Produktmanagement der LV 1871 tätig. Ihr Fokus liegt hierbei auf den biometrischen Risiken, insbesondere auf der Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Für die LV 1871 und deren Kunden bringt sie dabei ihr mathematisches und aktuarielles Wissen für die Entwicklung innovativer, flexibler Lösungen zu fairen Preisen mit ein.

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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