Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung
Sind BU-Renten krankenversicherungspflichtig?
Wird eine Berufsunfähigkeit ärztlich attestiert, erhält der Versicherungsnehmer die vertraglich zugesicherte Berufsunfähigkeitsrente. Doch wie hoch fällt diese tatsächlich aus? Sind BU-Renten krankenversicherungspflichtig? Ob Krankenversicherungsbeiträge auf die private Berufsunfähigkeitsrente anfallen, hängt von der Art der Krankenversicherung und weiteren individuellen Faktoren ab (z.B. privat/gesetzlich versichert, Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente).
Höhe der BU-Rente entsprechend anpassen
Dass im Leistungsfall abhängig von der individuellen Situation Krankenversicherungsbeiträge auf die private Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden müssen, sollten Versicherte bereits beim Vertragsabschluss bedenken. Die Höhe der zu erwartenden BU-Rente sollte so gewählt werden, dass sie auch abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge einen gleichbleibenden Lebensstandard ermöglicht. So soll der soziale Abstieg bei Berufsunfähigkeit verhindert werden. Außerdem ist es wichtig im Hinterkopf zu behalten, dass auch noch Beiträge für die Pflegeversicherung fällig werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenkasse
Die Antwort auf die Frage, ob und in welcher Höhe Krankenkassenbeiträge auf die Auszahlung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente entrichtet werden müssen, ist von mehreren Faktoren abhängig. Entscheidend ist beispielsweise, ob der Versicherte privat oder gesetzlich krankenversichert ist und, ob er eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und damit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Im Folgenden gehen wir auf ausgewählte Szenarien ein:
Private Krankenversicherung (PKV)
Wer privat krankenversichert ist und Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht, muss die Beiträge der PKV in voller Höhe weiterbezahlen. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens bzw. der Berufsunfähigkeitsrente, weshalb der Monatsbeitrag bei Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Regel unverändert bleibt.
Gesetzliche Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten. Prinzipiell ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abhängig von der Einkommenshöhe. In welches Szenario Sie fallen, hängt von mehreren Faktoren ab: z.B. ob Sie als freiwilliges oder als Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenkasse eingestuft werden, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten und, ob die BU-Rente aus einer privaten oder betrieblichen Versicherung stammt.
Szenario 1: Private BU-Rente und gesetzliche Erwerbsminderungsrente (keine weiteren Einnahmen)
Sofern der Versicherungsnehmer neben der BU-Rente eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält und die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Auf die private BU-Rente fallen dann grundsätzlich keine Krankenversicherungsbeiträge an. Die Höhe des Krankenkassenbeitrags bemisst sich dann an der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und weiteren beitragspflichtigen Einnahmen. In diesem Fall gibt es einen Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung zum Krankenkassenbeitrag. Zum Thema gesetzliche Erwerbsminderungsrente und Krankenkassenbeiträge empfehlen wir Ihnen sich bei der Deutschen Rentenversicherung zu informieren.
Szenario 2: Private BU-Rente und keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (keine weiteren Einnahmen)
Erhält der Versicherungsnehmer keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, jedoch eine private Berufsunfähigkeitsrente, dann wird er zum freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und muss in diesem Fall auf die BU-Rente den vollen Krankenkassenbeitrag, also Arbeitnehmeranteil plus Arbeitgeberanteil zahlen.
Szenario 3: Berufsunfähigkeitsrente aus betrieblicher Altersversorgung
Erfolgt die Zahlung der BU-Rente im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung, ist sie voll beitragspflichtig. Bei Auszahlung wird der gesamte Krankenkassenbeitrag abgezogen und an die Krankenkasse abgeführt (zusätzlich fällt der Beitrag zur Pflegeversicherung an). Die Berufsunfähigkeitsrente wird netto an den Versorgungsberechtigten ausbezahlt.
Müssen Schüler auf eine BU-Rente Krankenversicherungsbeiträge zahlen?
Ob ein Schüler im Leistungsfall auf eine private Berufsunfähigkeitsrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss, hängt davon ab, wie er gesetzlich krankenversichert ist. Solange der Schüler über die Familienversicherung versichert ist, fallen auf die private BU-Rente keine Krankenversicherungsbeiträge an. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einkommensgrenze für die Familienversicherung nicht überschritten wird. Wird die Einkommensgrenze überschritten, entfällt die Familienversicherung. Besteht anschließend keine andere Versicherungspflicht, kommt eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage. In diesem Fall wird die private Berufsunfähigkeitsrente bei der Beitragsberechnung berücksichtigt, sodass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen können. Entscheidend ist für Schüler nicht der Bezug der privaten BU-Rente selbst, sondern ob die Familienversicherung bestehen bleibt.
Berechnung der netto BU-Rente
Faustformel für die Berechnung für freiwillig, gesetzlich Versicherte (Szenario 2)
Um auszurechnen, wie hoch die tatsächliche BU-Rente im Leistungsfall sein wird, können freiwillig gesetzlich Versicherte hilfsweise folgende Faustformel anwenden: BU-Rente brutto x 0,82 = BU-Rente netto. Die Formel berücksichtigt das Szenario, dass berufsunfähige, freiwillige GKV-Mitglieder den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen müssen. Wichtig zu wissen: Darüber hinaus fallen Steuern auf die Berufsunfähigkeitsrente und Beiträge zur Pflegeversicherung an. Die Berechnung dient ausschließlich als grobe Orientierung und ersetzt keine individuelle Berechnung.
Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsrente: Individuelle Beratung empfehlenswert
Es gibt viele verschiedene Szenarien zum Thema Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsrente, die sehr individuell sein können und in diesem Artikel nicht zur Gänze abgedeckt werden können. Die obenstehende Übersicht soll einen Überblick über die häufigsten Konstellationen geben. Ob und in welcher Höhe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, hängt von den persönlichen Umständen und dem jeweiligen Versicherungsstatus ab. Wir empfehlen Ihnen sich an Ihre zuständige Krankenkasse zu wenden. Wichtig ist, dass Sie das Thema Krankenversicherung im Hinterkopf behalten und bei den Überlegungen zur Höhe der BU-Rente miteinbeziehen.




