Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird für viele erst mit dem Eintritt in das Berufsleben interessant. Dabei macht es durchaus Sinn, eine solche Versicherung möglichst früh abzuschließen.
Auch in jungen Jahren kann ein Unfall oder eine Erkrankung zur Berufsunfähigkeit führen. Viele Versicherungsgesellschaften haben deshalb für ihre Berufsunfähigkeitsversicherungen (kurz BU) das Eintrittsalter gesenkt. Ab wieviel Jahren man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, hängt vom Versicherer ab. Bei der LV 1871 kann eine BU bereits ab einem Eintrittsalter von zehn Jahren abgeschlossen werden.
Doch warum sollte man bereits Schüler, die noch weit von einer Erwerbstätigkeit entfernt sind, gegen Berufsunfähigkeit absichern? Diese Frage lässt sich einfach beantworten. Das Wort „Berufsunfähigkeit“ sollte man dabei nicht zu wörtlich nehmen. Denn auch Schüler, Studenten und Azubis können unter diesen Begriff fallen.
Schwere Erkrankungen können bei jungen Leuten dazu führen, dass sie ihre Ausbildung nicht fortsetzen können. Bei einem Unfall im Rahmen der Ausbildung würde zwar die gesetzliche Unfallversicherung greifen, doch im Falle einer längerfristigen Erkrankung besteht für Schüler, Azubis und Studenten in der Regel kein Schutz. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung würde in allen Fällen greifen. Deshalb sollten Eltern über eine private Absicherung ihrer Kinder nachdenken.
Statistisch gesehen sind junge Leute gesünder und werden seltener berufsunfähig. Die Golden BU der LV 1871 bietet deshalb eine Startoption mit günstigeren Beiträgen in den ersten zehn Jahren – bei vollem Schutz. Ein weiterer Vorteil für Schüler ist die vereinfachte Risikoprüfung der LV 1871. Zur Ermittlung des Risikos müssen dabei nur noch sieben Fragen beantwortet werden.
Da den jüngeren Zielgruppen oftmals nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wird zunächst eine niedrigere Versicherungssumme vereinbart. Bei der LV 1871 ist die maximal versicherbare BU-Rente für Schüler monatlich 1.100 Euro begrenzt. Für einige Ausbildungsberufe liegt der Betrag bei 1.500 Euro pro Monat. Für Studierende diverser Studiengänge ist eine BU-Rente bis zu 2.000 Euro möglich. Beim Einstieg in die Erwerbstätigkeit sollte die Versicherungssumme an das Gehalt angepasst werden. Dies kann der Versicherungsnehmer mithilfe der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie problemlos erledigen – ohne eine erneute Risikoprüfung.
Bei der Nachversicherungsgarantie müssen prinzipiell die vorgegebenen Obergrenzen für die Erhöhung der Versicherungssumme beachtet werden. Die Golden BU der LV 1871 bietet Ihnen mit der Zukunftsgarantie zusätzliche Flexibilität. Bei Beginn oder Abschluss einer schulischen bzw. beruflichen Ausbildung oder eines Studiums kann die vereinbarte BU-Rente sogar verdoppelt werden.
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