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    Berufsunfähigkeitsversicherung bei Burnout

    FAQ Würfel in einer Hand

    Berufsunfähigkeitsversicherung bei Burnout: Geht das?

    Die moderne Arbeitswelt verlangt Berufstätigen viel ab. Eine hohe Arbeitsbelastung, steigender Leistungsdruck und ständige Erreichbarkeit fordern immer öfter ihren Tribut: Nervenkrankheiten und seelische Leiden sind inzwischen der häufigste Grund, wenn Menschen vorübergehend oder langfristig aus dem Berufsleben ausscheiden müssen. Neben Depressionen ist es oft ein Burnout, der für die Berufsunfähigkeit verantwortlich ist. Als Burnout, Burn-out oder Burnout-Syndrom bezeichnet man eine Stressreaktion des Körpers und der Psyche, ausgelöst von anhaltender Überbelastung am Arbeitsplatz. Betroffene fühlen sich häufig erschöpft und ausgebrannt. Weitere Anzeichen können eine zunehmende Gleichgültigkeit oder eine zynische Einstellung gegenüber der eigenen Tätigkeit sein. Darüber hinaus äußert sich ein Burnout beispielsweise durch Schlafstörungen, Herzrasen und/oder Panikattacken.

    Grundsätzlich kann die emotionale Erschöpfung beinahe jeden treffen. Besonders häufig werden allerdings die Angehörigen sozialer Tätigkeitsfelder berufsunfähig wegen Burn-outs: Bei Ärzten, Sozialpädagogen, Krankenpflegern und Lehrern wird dieses psychische Leiden auffallend oft beobachtet. Es ist zwar heilbar, doch die Genesung dauert mitunter Monate oder sogar Jahre. Das Problem dabei: Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall endet nach sechs Wochen. Wer länger aufgrund eines Burnouts berufsunfähig ist, gerät womöglich in finanzielle Engpässe. Hier ist es natürlich hilfreich, wenn die passende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) einspringt.

    Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Burnout?

    Lange wurde das Burnout-Syndrom nicht als eigenständige Krankheit angesehen. Das ändert sich nun: Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat beschlossen, das Überlastungsgefühl aufgrund von chronischem Stress am Arbeitsplatz ab 2022 in ihre Klassifikation der Krankheiten aufzunehmen. Die meisten Versicherungsgesellschaften erkennen dieses psychische Leiden aber schon jetzt als Grund für einen Leistungsfall an. Die Versicherten erhalten dann die vereinbarte Rente bei Berufsunfähigkeit wegen Burnouts. Um sicherzugehen, dass die gewählte Berufsunfähigkeitsversicherung bei Burnout zahlt, sollten Versicherungsnehmer die Vertragsunterlagen genau durchlesen.

    Die Voraussetzung für die Auszahlung der BU-Rente ist, dass der Betroffene seine Arbeit zu weniger als 50 Prozent ausüben kann und die Berufsunfähigkeit wenigstens sechs Monate lang besteht. Des Weiteren müssen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden, welche das diagnostizierte Burnout-Syndrom einwandfrei belegen.

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Burnout ist kein generelles Ausschlusskriterium

    Wurde das Burnout-Syndrom vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung festgestellt, kann dies den Eintritt in die Versicherung erschweren. Denn die Versicherungsanbieter führen vorab eine Risikoprüfung durch, bei welcher die Antragsteller Fragen zu etwaigen Vorerkrankungen wahrheitsgemäß beantworten müssen. Dabei besteht die sogenannte «vorvertragliche Anzeigepflicht». Wer in der Vergangenheit einen Burn-out hatte, muss unter Umständen mit einem Risikozuschlag, einem Leistungsausschluss oder gar mit einer Ablehnung des Antrags rechnen. Das bedeutet: Um aufgenommen zu werden, verlangt die Versicherungsgesellschaft vom Versicherungsnehmer womöglich einen höheren Beitrag oder schließt einen (erneuten) Burnout als Grund für die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung aus.

    Eine weitere Möglichkeit ist, die Entscheidung über die Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung zurückzustellen. Das Versicherungsunternehmen wartet dann ab, bis eine genauere Prognose zum Krankheitsverlauf möglich wird.

    Tipp

    Tipp

    Bei der LV 1871 haben Interessenten einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorab die Möglichkeit, auf eine unverbindliche Ersteinschätzung. So funktioniert es: Im Tool «Quick Risk» die Diagnose Burnout-Syndrom eintragen und maximal sechs kurze Fragen zur Krankheitsgeschichte beantworten. Am Ende erhalten Sie eine Einschätzung, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei bestehendem oder vergangenem Burnout voraussichtlich möglich wäre. Ebenso können Sie eine Einschätzung für andere Vorerkrankungen erhalten.

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