Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Was ist bei der BU zu beachten?

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    Was ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten?

    Ausschluss der abstrakten Verweisung

    Achten Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) unbedingt darauf, dass die sogenannte abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist. Denn dies würde bedeuten: Wenn Sie theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnten, der Ihren Qualifikationen und Ihrer Lebensstellung entspricht, bekommen Sie im Ernstfall möglicherweise keine Rente ausbezahlt. Die meisten Verträge enthalten diese Klausel nicht mehr – zur Sicherheit sollten Sie dies dennoch ganz genau überprüfen.

    Ausreichende Rentenhöhe

    Besonders wichtig ist, dass Sie bei Ihrem Versicherungsvertrag eine ausreichend hohe Rentenhöhe festlegen. Diese sollte den Einkommensverlust im Falle einer Berufsunfähigkeit so gut wie möglich ausgleichen. Experten empfehlen deshalb, dass sie bei rund 80 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens liegen sollte.

    Optimale Versicherungs- und Leistungsdauer

    Die Versicherungs- und Leistungsdauer sollte nicht zu kurz gewählt werden. Das gesetzliche Renteneintrittsalter entspricht momentan 67 Jahren. Wählen Sie nur eine Versicherungs- und Leistungsdauer bis 63 Jahre und werden mit 65 Jahren berufsunfähig, so erhalten Sie keine BU-Rente, da Sie außerhalb der Versicherungsdauer berufsunfähig geworden sind. Werden Sie hingegen mit 60 Jahren berufsunfähig, haben Sie Anspruch auf Ihre BU-Rente. Diese wird allerdings nur bis zu Ihrem 63. Lebensjahr ausgezahlt. So haben Sie bis zu Ihrem Renteneintrittsalter eine Versorgungslücke von 4 Jahren.

    Es wird empfohlen, die Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter zu wählen. So können mögliche finanzielle Engpässe ausgeschlossen werden.

    Beitragsdynamik – entgegen der Inflation

    Ihr Rentenbeitrag sollte sich über die Jahre hinweg dynamisch anpassen und erhöhen. Eine Beitragsdynamik wirkt gegen die Inflation des Geldes und die damit einhergehende Wertminderung. Durch die Anpassung / Erhöhung der Beiträge profitieren Sie von einer höheren Rente. Empfohlen wird eine Beitragsdynamik von drei bis fünf Prozent, um auch höhere Inflationsraten auszugleichen.

    Anpassungsmöglichkeit der Rente

    Achten Sie darauf, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine Erhöhungs- und Anpassungsoption beinhaltet. Diese Eigenschaft ist vor allem für junge Versicherte wichtig, die ihre Berufsunfähigkeitsversicherung immer wieder an neue Lebenssituationen anpassen möchten.

    Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten heutzutage eine Nachversicherungsgarantie. Bei einem Vertrag mit Nachversicherungsgarantie ist es zu bestimmten Anlässen (beispielsweise Heirat und Geburt eines Kindes) möglich, die Rente zu erhöhen. Bei der LV 1871 gibt es zudem die Möglichkeit, die BU-Rente alle drei Jahre ohne erneute Risikoprüfung zu erhöhen – auch wenn kein besonderes Ereignis vorliegt (ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie).

    Kurzer Prognosezeitraum

    Der Prognosezeitraum gibt an wie lange eine Berufsunfähigkeit mindestens andauern muss, damit der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf die BU-Rente hat.

    Geläufig ist ein Prognosezeitraum von sechs Monaten. Sie erhalten Ihre BU-Rente also bereits, sobald eine Berufsunfähigkeit von sechs Monaten diagnostiziert wird.

    Eine Handvoll Tarife hat noch einen Prognosezeitraum von drei Jahren. Für die versicherte Person ist dies häufig von Nachteil, denn Ärzte scheuen sich in der Regel davor, Prognosen über solch einen langen Zeitraum abzugeben. Über den Prognosezeitraum sollten Sie sich daher genau informieren.

    Rückwirkende Leistungen

    Ihre Versicherung sollte rückwirkende Leistungen einräumen. Würden Sie beispielsweise Ihre Berufsunfähigkeit erst zwei Monate nach der Feststellung melden, so bekämen Sie trotzdem ab dem Zeitpunkt der Feststellung Ihre BU-Rente. Das heißt, Sie erhalten rückwirkend für die zwei Monate ebenfalls Ihre Leistung. Andernfalls würde Ihre BU-Rente erst ab dem Zeitpunkt der Meldung ausbezahlt werden.

    Weltweiter Schutz

    Möchten Sie später im Ausland berufstätig werden? Dann sollten Sie darauf achten, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung weltweit gültig ist. Die meisten Versicherungen setzen einen aktuellen Wohnsitz in Deutschland oder im EU-Ausland voraus. Der BU-Schutz im Ausland ist üblicherweise auf eine bestimmte Zeit beschränkt. Planen Sie für einen längeren Zeitraum im Ausland zu arbeiten, sollte Ihre Versicherung Sie auch vor einer Berufsunfähigkeit im Ausland schützen.

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    Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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