Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) dient dazu, die finanziellen Folgen einer längerfristigen oder dauerhaften Berufsunfähigkeit abzufedern. Wer rechtzeitig eine BU abgeschlossen hat und in seinem ausgeübten Beruf für mindestens sechs Monate mindestens 50 Prozent der Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, erhält eine vorab festgelegte Berufsunfähigkeitsrente. Doch was geschieht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Versicherungsnehmer arbeitslos wird? Wie beeinflussen sich Berufsunfähigkeitsrente und Arbeitslosengeld?
Grundsätzlich gilt: Die BU bleibt bei Arbeitslosigkeit bestehen. Am Versicherungsschutz ändert sich also nichts, wenn der Versicherungsnehmer seine Arbeitsstelle verliert. Allerdings müssen auch die Versicherungsbeiträge weiterhin geleistet werden, um den Schutz durch die BU aufrecht zu halten. Gerät der Versicherte aufgrund seiner Arbeitslosigkeit in einen finanziellen Engpass, gibt es die Möglichkeit, die Zahlungen an die Versicherungsgesellschaft über einen gewissen Zeitraum zu stunden. Dadurch bleibt der Leistungsanspruch erhalten, wenn der Versicherungsnehmer nach dem Wiedereintritt ins Arbeitsleben die gestundeten Beiträge nachzahlt.
Es ist empfehlenswert, die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Arbeitslosigkeit nicht zu kündigen. Denn wer seine Berufstätigkeit später wieder aufnimmt und den Schutz einer BU genießen möchte, müsste dann einen neuen Vertrag abschließen. Dafür müssen erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden: Etwaige neu hinzugekommene Vorerkrankungen sowie das höhere Alter des Versicherungsinteressenten können dann zu verschlechterten Vertragsbedingungen oder gar zur Ablehnung des Antrags führen.
Neben der Stundung der Beitragszahlungen gibt es eine weitere Option für arbeitslose Versicherungsnehmer in finanziellen Schwierigkeiten: Es ist möglich, die BU für einen bestimmten Zeitraum auf Eis zu legen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann für einige Monate beitragsfrei gestellt. Während dieser Zeit besteht allerdings kein Versicherungsschutz bzw. kein kompletter Versicherungsschutz.
Was geschieht, wenn ein arbeitsloser Versicherungsnehmer berufsunfähig wird? Werden BU-Rente und Arbeitslosengeld gleichzeitig ausbezahlt? Zunächst einmal wird für die Leistungsprüfung der zuletzt ausgeübte Beruf des Versicherten herangezogen. Wird die Berufsunfähigkeit durch einen unabhängigen Experten attestiert, etwa durch einen Arzt oder Gutachter, besteht ein Leistungsanspruch und die private BU-Rente wird von der Versicherungsgesellschaft ausbezahlt.
Auf die Zahlung des Arbeitslosengeld I hat dies keine Auswirkung: Arbeitslosengeld I ist eine staatliche Leistung, die sich aus dem Sozialgesetzbuch ergibt. Die private Berufsunfähigkeitsrente ist dagegen eine Versicherungsleistung, deren Basis ein individuell ausgehandelter Versicherungsvertrag ist. Arbeitslosengeld und Berufsunfähigkeitsrente schließen einander also nicht grundsätzlich aus.
Anders verhält es sich bei Arbeitslosengeld II, das auch unter dem Namen Hartz IV bekannt ist. Treffen Langzeitarbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeitsrente aufeinander, hat dies Auswirkungen auf die Berechnung der staatlichen Sozialleistung. Denn bei Hartz-IV-Empfängern werden alle Formen des eigenen Einkommens auf die Leistung angerechnet – auch die private BU-Rente. Das bedeutet: Das Arbeitslosengeld II wird nach Berufsunfähigkeit bzw. bei Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente entsprechend gekürzt. Der Wohnkostenzuschuss ist hiervon allerdings nicht betroffen.
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