Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, macht sich möglicherweise Gedanken, wie es bei einem Berufswechsel aussehen könnte. Wir klären auf, was beim Berufswechsel zu beachten ist und wie die LV 1871 damit verfährt.
Steht im Leben einer versicherten Person ein Berufswechsel bevor, so bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 bestehen. Wir verzichten zudem auf eine Meldepflicht und passen die bisherigen Beiträge selbst dann nicht an, wenn der neue Beruf ein höheres Gefährdungspotenzial hat als der alte Beruf.
Christiane Ginkel (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 5 51 67 – 1146
Frank Kohrt
(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
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Tobias Lanzinger (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
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Sehr gut
Wirtschaftswoche
Hervorragend
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Hervorragend
Franke & Bornberg
hervorragende Leistungen
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Die LV 1871 verzichtet auf die Klausel der abstrakten Verweisung. Stattdessen bieten wir finanzielle Unterstützung, wenn die versicherte Person mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Es gibt bei der LV 1871 zudem keinen Jobwechsel-Zwang, wie es bei anderen Versicherungen der Fall sein kann.
Dennoch kann sich der Beruf nach einer Berufsunfähigkeit jederzeit ändern. Sollte eine versicherte Person von einem Beruf mit niedrigerer Risikoklasse in einen Beruf mit höherem Berufsrisiko wechseln, so werden von der LV 1871 beim Berufswechsel nachträglich keine höheren Beiträge gefordert. Gleichzeitig bleiben die Leistungen in vollem Umfang bestehen. Eine generelle Meldepflicht besteht nicht, wenn mit Bestehen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein neuer Beruf aufgenommen wird.
Sollte sich dagegen die Risikoklasse verbessern, weil eine versicherte Person von einem risikohaften Beruf in einen risikofreieren Beruf wechselt, können die Beiträge sinken.
Damit versicherte Personen nach der Berufsunfähigkeit wieder arbeiten können, unterstützen wir sie finanziell. Voraussetzung hierfür ist eine ärztlich verordnete Rehabilitationsmaßnahme, die vom Versicherten abgeschlossen wird. So kann der Einstieg in das Berufsleben erleichtert werden. Diese Beihilfe kann während der Laufzeit bis zu drei Mal in Anspruch genommen werden.
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Unsere "Golden BU" mit individuellen Bausteinen
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Wir übernehmen die Beiträge für Ihre Vorsorgeverträge, wenn Sie berufsunfähig werden.
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Die verschiedenen Analysten und Tester stellten der „Golden BU“ der LV 1871 in den letzten Jahren gute bis sehr gute Noten aus.
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