Tinnitus und Berufsunfähigkeit: Was gibt es zu beachten?
Tinnitus betrifft weltweit Millionen Menschen und kann – vor allem in schweren Fällen – das tägliche Leben stark beeinträchtigen. Die andauernden Ohrgeräusche führen häufig nicht nur zu Konzentrationsproblemen, sondern können auch psychische und körperliche Folgen wie Schlafstörungen, Angstzustände oder Depressionen verursachen. Doch unter welchen Umständen kann Tinnitus eine Berufsunfähigkeit hervorrufen? Zahlt in diesem Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung und kann diese noch abgeschlossen werden, wenn man vor der Diagnose noch keine BU-Absicherung hat? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema und zeigt, worauf Betroffene achten sollten.
Kann man durch Tinnitus berufsunfähig werden?
Als Tinnitus bezeichnet man das Hören von Geräuschen, wie Pfeifen, Summen oder Rauschen, ohne äußere Schallquelle. Diese Wahrnehmung entsteht im Ohr oder im Gehirn und kann konstant oder in Intervallen auftreten. Tinnitus ist häufig ein Symptom für eine Hörstörung oder eine Schädigung des Gehörs, die auch durch Stress, Infektionen oder andere gesundheitliche Probleme verursacht werden kann.
Tinnitus ist jedoch mehr als nur ein Ohrgeräusch. Neben dem typischen Pfeifen, Brummen oder Rauschen können zusätzliche Symptome auftreten, die den Alltag stark einschränken. Dazu gehören:
Diese Begleiterscheinungen können dazu führen, dass Betroffene ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Besonders in Berufen, die ein hohes Maß an Konzentration, Kommunikation oder akustischer Wahrnehmung erfordern, kann ein schwerer Tinnitus eine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen. Bei einem sehr starken Tinnitus (Grad 3 und 4) ist sogar eine Schwerbehinderung möglich.
Falls bereits vor der Tinnitus-Diagnose eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde, kann diese im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Tinnitus oder Folgeerkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen greifen. Fallen Betroffene dann mindestens sechs Monate aus, indem sie nur noch in der Lage sind ihrem Beruf zu weniger als 50 Prozent nachzugehen, wird eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Diese soll den Verdienstausfall kompensieren und dafür sorgen, dass der Lebensstandard trotz Erkrankung gehalten werden kann.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Tinnitus abschließen
Viele Betroffene fragen sich nach der Diagnose, ob sie trotz Tinnitus noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings hängt es von der individuellen Krankheitsgeschichte und der Einschätzung des Versicherers ab.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt eine umfassende Risikoprüfung. Dabei müssen Antragsteller in der Regel zusätzliche Gesundheitsfragen zum Tinnitus beantworten, unter anderem:
Bei einmaligem, abgeklungenem Tinnitus ohne bleibende Schäden bestehen bei einigen Versicherern gute Chancen auf eine reguläre Annahme ohne Ausschlüsse. Dafür darf der Tinnitus in der Regel bereits seit mehr als 12 Monaten nicht wieder aufgetreten sein und es darf keine dauerhafte Hörminderung vorliegen.
Sollte der Versicherer dennoch Vorbehalte haben, kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Ausschluss der Krankheit eine Option sein. Das bedeutet, dass eine Leistungspflicht für eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Tinnitus ausgeschlossen ist, während alle anderen Ursachen ganz normal abgesichert sind.