Rheuma und Berufsunfähigkeit: Was sollte man wissen?

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Rheuma ist eine chronische Erkrankung, die oft mit starken Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und Entzündungen der Gelenke einhergeht. Für viele Betroffene stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Krankheit ihre berufliche Zukunft gefährdet. Tatsächlich kann Rheuma dazu führen, dass die gewohnte berufliche Tätigkeit nicht mehr oder nur noch unter erheblichen Einschränkungen ausgeübt werden kann. Dass Rheuma zu Berufsunfähigkeit führen kann, ist daher ein wichtiges Thema – sowohl für Erkrankte als auch für diejenigen, die sich präventiv absichern möchten. Doch wann gilt man als berufsunfähig durch Rheuma und welche Rolle spielt die Berufsunfähigkeitsversicherung? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte.

Kann man durch Rheuma berufsunfähig werden?

Rheuma ist ein Sammelbegriff für verschiedene entzündlich-rheumatische Erkrankungen, die Gelenke, Muskeln, Sehnen und Organe betreffen können. Besonders häufig ist die rheumatoide Arthritis, eine chronische Entzündung der Gelenke, die schubweise verläuft und mit starken Schmerzen sowie Bewegungseinschränkungen einhergeht.

Typische Symptome sind:

  • Gelenkschmerzen, vor allem in den Morgenstunden

  • Steifigkeit der Gelenke

  • Schwellungen und Entzündungen

  • Erschöpfung und allgemeines Krankheitsgefühl

  • Fortschreitende Verformung der Gelenke

Da Rheuma chronisch verläuft und häufig symmetrisch auftritt (z.B. an beiden Händen), kann die Erkrankung im Laufe der Zeit zu einer zunehmenden Einschränkung der Arbeitsfähigkeit führen. Dies kann insbesondere bei körperlich belastenden Berufen ein erhebliches Problem darstellen.

Die Entscheidung, ob jemand aufgrund von Rheuma berufsunfähig ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Berufliche Tätigkeit: Während eine Bürotätigkeit möglicherweise trotz Rheuma weiter ausgeführt werden kann, sind körperlich anstrengende Berufe (z. B. Handwerker, Pflegekräfte) oft nicht mehr möglich.

  • Schweregrad der Erkrankung: Ein leichter Verlauf mit medikamentöser Kontrolle ermöglicht oft eine längere Berufsausübung.

  • Bei schwerer Verlaufsform mit Gelenkzerstörung kann eine vollständige Arbeitsunfähigkeit eintreten.

  • Medizinische Beurteilung: Ärzte und Versicherungen bewerten inwiefern die Krankheit die Fähigkeit zur Berufsausübung einschränkt.

Wer bereits vor der Diagnose Rheuma eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und erst nach Vertragsabschluss erkrankt, kann unter bestimmten Bedingungen eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung voraussichtlich dauerhaft für mindestens sechs Monate zu einer Einschränkung von mindestens 50 % der beruflichen Leistungsfähigkeit führt. In diesem Fall kann der Versicherte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen und monatlich eine BU-Rente erhalten.

Kann man mit Rheuma eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Wer bereits die Diagnose Rheuma erhalten hat und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, hat es oft schwer. Rheuma gehört zu den Erkrankungen, bei denen viele Versicherer eine Absicherung entweder ganz ablehnen oder den Versicherungsschutz durch Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse einschränken. Versicherungen sehen chronische Erkrankungen als Risiko an. In den meisten Fällen ist der Abschluss schwierig. Trotz der allgemeinen Schwierigkeit kommt es immer auf den individuellen Fall an.

Folgende Faktoren beeinflussen die Entscheidung der Versicherung:

  • Wie lange besteht die Erkrankung bereits? Eine frische Diagnose verschlechtert die Chancen auf Versicherungsschutz erheblich.

  • Wie stark sind die Symptome? Ein leichter Verlauf mit guter medikamentöser Kontrolle könnte unter Umständen eine Versicherung mit ggf. Risikozuschlägen oder einer Ausschlussklausel ermöglichen.

  • Gibt es bereits Einschränkungen im Alltag oder Beruf? Wer bereits krankheitsbedingt kürzer tritt oder oft krankgeschrieben ist, hat kaum eine Chance auf eine BU-Versicherung.

Bei Vorerkrankungen verlangen Versicherungen oft neben der wahrheitsgemäßen Beantwortung von Gesundheitsfragen Facharztberichte oder ärztliche Gutachten, bevor sie eine Entscheidung treffen.

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Fazit: Rheuma und Berufsunfähigkeit

Wer durch Rheuma berufsunfähig wird, steht vor einer ernstzunehmenden Herausforderung. Insbesondere für Menschen in körperlich anstrengenden Berufen ist eine Berufsunfähigkeit auf Grund von Rheuma ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Wer vor der Diagnose eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit Leistungen erhalten. Wer sich jedoch erst nach einer Diagnose absichern möchte, hat mit der Diagnose Rheuma meist nur geringe Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. In solchen Fällen können alternative Absicherungen wie etwa eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Eine frühzeitige Vorsorge bleibt daher der beste Schutz vor den Risiken einer möglichen Berufsunfähigkeit durch Rheuma.

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