Was gibt es beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Krebs zu beachten?

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Berufsunfähigkeit durch Krebs

Den Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben zu können, ist eine schreckliche Vorstellung aber für viele leider Realität. Etwa jeder Vierte wird während seines beruflichen Daseins mindestens einmal berufsunfähig. Dabei kann eine Berufsunfähigkeit sowohl durch Krankheiten, Kräfteverfall als auch Unfälle hervorgerufen werden.

Jedes Jahr erkranken allein in Deutschland mehr als 500.000 Menschen neu an Krebs (Quelle: Deutsche Krebsgesellschaft, 2019). Etwa ein Drittel davon sind in einem erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren. Am häufigsten wird bei den Betroffenen Brustkrebs und am zweithäufigsten Hautkrebs diagnostiziert. Die Prognose für die kommenden Jahre sieht noch düsterer aus, denn die Krebserkrankungen sollen noch weiter zunehmen.

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Folgen einer Berufsunfähigkeit

Mit einer Berufsunfähigkeit gehen einschneidende Veränderungen einher. Abgesehen von körperlichen oder psychischen Belastungen stellt sich die Frage, wie man den Lebensstandard aufrechterhalten soll. Denn von staatlicher Seite wird im besten Fall eine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Voraussetzung für die staatliche Leistung ist, dass man pro Tag nicht mehr als drei Stunden irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die Erwerbsminderungsrente reicht bei weitem nicht aus, um Miete, Lebensunterhalt, finanzielle Verpflichtungen, Darlehen oder dergleichen zu bestreiten. Daher stellt eine Berufsunfähigkeit ein existenzbedrohendes Risiko dar.

Noch existenzbedrohender ist eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit für Personen, die noch nicht arbeiten beziehungsweise nicht gesetzlich versichert sind. Dazu zählen beispielsweise Studenten, Schüler, Hausfrauen und -männer, Selbständige oder Freiberufler. Auch Berufsanfänger, die noch keine fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben, haben keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Je früher eine Berufsunfähigkeit eintritt, desto weniger finanzielle Rücklagen können fürs Alter gebildet werden. Eine Altersarmut ist mehr als wahrscheinlich.

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Berufsunfähigkeitsversicherung schützt

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung oder BU) kann den finanziellen Verlust durch den Wegfall des Einkommens kompensieren. Ratsam ist eine Vertragslaufzeit bis zum Altersrenten-Bezugsalter zu vereinbaren, damit der Lebensunterhalt nahtlos gesichert ist.

Zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krebs?

Die Diagnose „Krebs“ muss nicht zwangsläufig „berufsunfähig“ bedeuten. Es gibt viele verschiedene Krebsarten, die mehr oder weniger schlimme Folgen haben. Eine Berufsunfähigkeit durch Krebserkrankung muss ein Arzt attestieren. Es gelten hier, sofern mit dem Versicherer keine Sonderregelungen vereinbart wurden, die gleichen Bedingungen wie bei allen anderen Erkrankungen: Berufsunfähig ist, wer mindestens zu 50 Prozent durch die Krankheit Krebs seine berufliche Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer, mindestens für sechs Monate, nicht mehr ausüben kann.

Wenn zu Beginn der Diagnose noch keine Berufsunfähigkeit bei Krebs bestand, kann sich diese aber sehr wohl im Laufe der Therapie ergeben. Eine Strahlen- oder Chemotherapie kann zu Spätfolgen führen und eine Vielzahl an Erkrankungen nach sich ziehen. Allein der Stress durch die Behandlung und die Angst vor Rückfällen oder gar Tod können so schwerwiegend sein, dass die Betroffenen häufig zusätzlich psychische Erkrankungen erleiden und berufsunfähig werden.

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Folgeerkrankungen bei Krebs

Neben einer großen Anzahl an möglichen weiteren Erkrankungen während oder nach einer Krebsbehandlung, ist die übermäßige Erschöpfung (fatigue) eine der häufigsten Folgeerkrankungen. Durch die Erschöpfung können Betroffene nur schwer ihrer Arbeit nachgehen oder alltägliche Dinge bewältigen. Hinzu kommt die Überempfindsamkeit auf belastende Reize sowie die körperliche Schwächung durch Medikamente und Bestrahlung. Stellen sich noch Angststörungen, Depressionen oder Konzentrationsschwierigkeiten ein, ist eine Berufsunfähigkeit noch wahrscheinlicher. Tipp: Wurde anfänglich noch keine Berufsunfähigkeit durch Krebs bescheinigt und es kommen weitere Erkrankungen hinzu, sollten Betroffene ihren Arzt erneut aufsuchen. Unter Umständen zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der Folgeerkrankungen.

Leistungen der BU bei Krebs

Wurde bereits vor der Diagnose eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und sind die Bedingungen für eine Berufsunfähigkeit erfüllt, dann greift die BU bei Krebs. In diesem Fall wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Zudem müssen ab Zahlung der Rente keine Beiträge mehr für die Berufsunfähigkeitsversicherung entrichtet werden.

Berufsunfähigkeit bei Krebs: Sonderkonditionen

Es gibt viele Versicherer, die spezielle Konditionen bei Krebserkrankung anbieten. Die Leistung erfolgt hier, wenn bestimmte Kriterien bei einer Krebserkrankung vorliegen. Diese können beispielsweise sein, dass eine Strahlen- oder Chemotherapie begonnen wurde. Wenn eine Palliativbehandlung aufgrund einer schweren Krebserkrankung eingeleitet wurde, könnte auch ein solches Kriterium ausschlaggebend für eine Leistung der BU bei Krebs sein.

Bei einigen Versicherungsgesellschaften erfolgt bei Krebs eine sofortige Zahlung der vorher vereinbarten Rente für eine bestimmte Zeit, wenn ein Facharztbericht vorliegt. Dies hat den Vorteil, dass nicht erst abgewartet werden muss, ob eine Berufsunfähigkeit voraussichtlich auf Dauer gegeben ist. Die Zahlung erfolgt in der Regel für 15 bis 18 Monate. Danach kann zusätzlich ein Antrag auf Zahlung einer Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung für die restliche Vertragslaufzeit gestellt werden.

Die LV 1871 bietet bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Golden BU eine schnelle Leistung bei schwerer Krankheit. Erkrankt der Versicherungsnehmer schwer, dann reicht ein vereinfachter Nachweis aus, um eine schnelle Leistung zu erhalten. Auch Krebs zählt hier zu den schweren Krankheiten, wenn der Versicherungsnehmer eine Chemo- oder Strahlentherapie begonnen hat oder diese unmittelbar bevorsteht und mindestens eine Metastase festgestellt wurde. Dies gilt auch, wenn sich der Versicherungsnehmer auf Grund von Krebs bereits in einer palliativen Therapie befindet. Bei Krebs leistet die LV 1871 die vereinbarte BU-Rente für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten. Beiträge müssen Versicherungsnehmer in diesem Zeitraum nicht zahlen.

Berufsunfähigkeitsversicherung nach Krebserkrankung abschließen

Betroffene, die zum Zeitpunkt der Krebserkrankung keine Absicherung hatten und die Krankheit erfolgreich besiegt haben, möchten häufig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch so einfach ist dies leider nicht. Denn das Risiko eines Rückfalls ist hoch. Selbst wenn die Erkrankung schon mehrere Jahre erfolgreich überstanden ist, besteht immer noch die Möglichkeit, dass Tumore wieder neu auftreten.

Viele Versicherer lehnen daher einen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach einer Krebserkrankung generell ab. Das Risiko eines jeden Einzelnen wird jedoch individuell geprüft, denn es gibt auch harmlosere Varianten von Krebs. Unter Umständen ist ein Versicherer bereit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Krebs abzuschließen, aber dafür höhere Beiträge durch einen Risikozuschlag zu verlangen. Denkbar wäre auch, dass Versicherungsunternehmen eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach Krebs zulassen, aber von vornherein die Leistung bei einer erneuten Krebserkrankung ausschließen (Leistungsausschluss).

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krebs

Wenn die Versicherungsgesellschaft den Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf Grund der Krebserkrankung abgelehnt hat, dann können eine Dread-Disease- oder eine Krebsversicherung eine Alternative sein.

Die Dread-Disease-Versicherung zahlt eine einmalige Kapitalleistung, und keine monatliche Rente wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, bei schwerer, lebensbedrohlicher Erkrankung. Dies können beispielsweise Krebs, Schlaganfall, Multiple Sklerose oder Herzinfarkt sein. Die Bedingungen können von Versicherer zu Versicherer etwas variieren. Bei einigen wird die Leistung auch bei einer schweren Operation erbracht. Die Zahlung erfolgt recht schnell, meistens nach einer kurzen, zweiwöchigen Karenzzeit.

Dread-Disease-Versicherung: nur teilweise Schutz

Die Dread-Disease-Versicherung, kann jedoch nicht als echte Alternative zur BU-Versicherung verstanden werden, da die Leistungen stark eingeschränkt sind. Denn nicht zu vergessen ist, dass diese Police nur bei den definierten schweren Erkrankungen leistet. Unfälle, psychische Leiden oder Erkrankungen des Bewegungsapparates, die mit zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit gehören, werden mit der Dread-Disease-Versicherung nicht abgedeckt. Mit der Einmalzahlung aus der Police werden oftmals teure Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse abgedeckt sind, oder krankheitsbedingte Umbaumaßnahmen an der Wohnung finanziert. Für die Sicherung des Lebensstandards reicht sie jedoch in der Regel nicht aus.

Für bereits gesundheitlich beeinträchtigte Personen, die keine BU-Versicherung abschließen können, kann die Dread-Disease-Versicherung dennoch sinnvoll sein.

Eine Krebsversicherung, die zu den Dread-Disease-Policen zählt, leistet nur einen Einmalbetrag bei der lebensbedrohlichen Erkrankung „Krebs“. Um solch eine Versicherung abzuschließen, müssen ebenfalls bei Antragstellung Gesundheitsangaben gemacht werden, aber weitaus weniger als bei einer Dread-Disease- oder BU-Versicherung. Die Beiträge einer Krebsversicherung sind deutlich geringer als für eine Dread-Disease- oder BU-Versicherung, da sie auch nur im Falle von Krebs leistet und somit deutlich weniger Risiken abdeckt. Auch die Krebsversicherung kann für bereits gesundheitlich beeinträchtigte Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen können, dennoch sinnvoll sein.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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    Berufsunfähigkeitsversicherung Wiki - wichtige Begriffe verständlich erklärt