Berufsunfähigkeitsversicherung und Diabetes: Was gibt es zu beachten?

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Diabetes mellitus ist eine chronische Erkrankung, die in vielen Fällen gut behandelbar ist, aber dennoch erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die berufliche Leistungsfähigkeit haben kann. Besonders Menschen mit Typ-1-Diabetes stehen oft vor der Frage, ob und wie sie sich gegen den Verlust der Arbeitskraft finanziellen absichern können. Deshalb kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Diagnose Diabetes mellitus ein wichtiger Schutz sein. Wir erklären worauf Betroffene achten sollten, wenn es um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Diabetes Typ 1 und Diabetes Typ 2 geht.

Kann man durch Diabetes berufsunfähig werden?

Diabetes mellitus ist eine Stoffwechselerkrankung, die zu dauerhaft erhöhten Blutzuckerwerten führt. Unterschieden wird zwischen Typ 1- und Typ 2-Diabetes. Während Typ-1-Diabetes eine Autoimmunerkrankung ist, bei der die Bauchspeicheldrüse kein Insulin mehr produziert, entwickelt sich Typ2-Diabetes häufig durch eine Kombination aus genetischer Veranlagung und Lebensstilfaktoren wie Bewegungsmangel und Übergewicht.

Unbehandelter oder schlecht eingestellter Diabetes kann langfristig zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen, darunter:

  • Neuropathien (Nervenschädigungen), die zu Sensibilitätsstörungen, Schmerzen oder Muskelschwäche führen können.

  • Diabetische Retinopathie, die das Sehvermögen beeinträchtigt und schlimmstenfalls zur Erblindung führen kann.

  • Nierenschäden bis hin zum Nierenversagen.

  • Erhöhte Anfälligkeit für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall.

Obwohl viele Diabetiker ein weitgehend normales Leben führen, kann die Erkrankung die Arbeitsfähigkeit einschränkeninsbesondere dann, wenn Folgeerkrankungen auftreten. So kann eine Erkrankung an Diabetes zu Berufsunfähigkeit führen. Beispielsweise können Nervenschäden die feinmotorische Präzision beeinträchtigen, was für handwerkliche oder medizinische Berufe problematisch ist. Sehbeeinträchtigungen durch Retinopathie können dazu führen, dass Tätigkeiten, die hohe visuelle Anforderungen haben, nicht mehr ausgeübt werden können. Zudem können kardiovaskuläre Probleme oder eine eingeschränkte körperliche Belastbarkeit die berufliche Leistungsfähigkeit deutlich reduzieren.

Eine Berufsunfähigkeit auf Grund von Diabetes tritt jedoch nicht plötzlich auf, sondern entwickelt sich schleichend. Wer bereits vor der Diagnose eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann im Ernstfall eine monatliche BU-Rente erhalten.

Voraussetzung ist, dass bei Vertragsabschluss alle Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden. Im Falle einer durch Diabetes bedingten Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung dann eine BU-Rente – unabhängig davon, ob es sich um Diabetes Typ 1 oder Typ 2 handelt. Voraussetzung für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist, dass der bisher ausgeführten Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachgegangen werden kann und diese Einschränkung voraussichtlich für mindestens sechs Monate andauern wird.

Kann man mit Diabetes eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Betroffene, die noch keine BU-Versicherung haben, stehen nach der Diagnose oft vor der Frage: Kann ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Diabetes abschließen? Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Diabetes ist in den meisten Fällen mit erheblichen Hürden verbunden. Versicherer stufen Diabetes als erhöhtes Risiko für eine frühzeitige Berufsunfähigkeit ein. Besonders für Menschen mit Typ 1-Diabetes ist es schwierig, eine BU-Versicherung zu finden. Doch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Diabetes Typ 2 kann ebenfalls problematisch sein – insbesondere, wenn bereits Folgeerkrankungen vorliegen oder der Blutzuckerspiegel nicht stabil eingestellt ist. Trotz einiger Herausforderungen gibt es in Einzelfällen Möglichkeiten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Diabetes abzuschließen.

Versicherer prüfen individuell

  • Wie gut ist der Blutzucker eingestellt ( B. HbA1c-Wert)?

  • Liegen bereits Folgeerkrankungen vor (z. B. Retinopathie, Neuropathie)?

  • Gibt es andere gesundheitliche Risikofaktoren wie Übergewicht oder Bluthochdruck?

  • Seit wann besteht die Diabetes-Erkrankung?

Ein stabiler Krankheitsverlauf, ein gesunder Lebensstil und regelmäßige ärztliche Kontrollen können sich positiv auf die Versicherbarkeit auswirken. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung des Versicherungsantrags recht hoch.

Trotz aller individuellen Prüfungen bleibt die Realität bestehen: Ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Diabetes Typ 1 oder Diabetes Typ 2 wird von vielen Versicherern entweder abgelehnt oder ist in Einzelfällen nur mit Risikozuschlag oder einer Ausschlussklausel möglich. Letztere bedeutet, dass Leistungen für bestimmte Erkrankungen – in diesem Fall für alles, was mit Diabetes zusammenhängt – ausgeschlossen werden. Damit wird der Versicherungsschutz eingeschränkt, greift jedoch immer noch für alle anderen Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.

Wer sich gegen Berufsunfähigkeit absichern möchte, sollte sich daher frühzeitig um eine BU-Versicherung bemühen – idealerweise noch mit einem guten Gesundheitszustand. Für Menschen mit bestehendem Diabetes kann eine umfassende Beratung helfen, die besten Optionen zu finden und die Antragstellung auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Diabetes optimal vorzubereiten.

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