Gibt es eine Wartezeit bei der Risikolebensversicherung?

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Die Risikolebensversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der Finanzvorsorge, besonders für Familien, Geschäftspartner oder Paare. Sie schützt die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten vor finanziellen Engpässen. Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung kommt häufig die Frage auf, ob es eine Wartezeit bei der Risikolebensversicherung gibt.

Prinzipiell sollten Sie bei der Wahl der passenden Risikolebensversicherung nicht nur auf finanzielle Aspekte, sondern auch auf die Vertragsbedingungen und Leistungen achten. So treffen Sie die bestmögliche Vorsorge für Ihre Familie. Wir geben Ihnen einen Überblick zum Thema Risikolebensversicherung und Wartezeit.

Wartezeit und Risikolebensversicherung

Unter Wartezeit versteht man bei Versicherungen einen definierten Zeitraum nach dem Vertragsabschluss, in dem der volle Versicherungsschutz noch nicht greift.

Bei einer Risikolebensversicherung würde das in der Theorie folgendes bedeuten: Tritt der Todesfall während der Wartezeit ein, besteht kein oder nur teilweise Anspruch auf die Leistung aus der Versicherungspolice. Erst beim Todesfall nach Ablauf der Wartezeit wird die Auszahlung garantiert.

Jedoch gibt es in Deutschland üblicherweise bei Risikolebensversicherungen keine Wartezeiten. Eine Ausnahme davon ist die sogenannte Suizidklausel.

Risikolebensversicherung ohne Wartezeit

Stattdessen führen Versicherungsanbieter vor Vertragsabschluss eine Risikoprüfung durch. Dabei muss der potentielle Versicherungsnehmer u.a. Fragen zu seinem Lebensstil, zu möglichen Risiken im Job und Privatleben sowie zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Sämtliche Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, denn werden Informationen wie zum Beispiel Vorerkrankungen verschwiegen, kann der Versicherungsschutz erlöschen.

Die Risikolebensversicherung der LV 1871 bietet sofortigen Schutz ab dem ersten Tag des Vertragsabschlusses. Die Auszahlung der vereinbarten Summe im Todesfall ist an keinen fixen Zeitpunkt gebunden.

Die LV 1871 führt in ihrem RisikoLeben-Portfolio die Tarife Basis, Comfort und Premium, die alle ohne eine zusätzliche Wartezeit auskommen. Eine Ausnahme ist die bereits oben erwähnte Suizidklausel. Darüber hinaus inkludieren diese Tarife einen vorläufigen Versicherungsschutz bei Tod durch Unfall ab dem Zeitpunkt des Antragseingangs. Dieser vorläufige Schutz gilt für maximal drei Monate und deckt einen Versicherungsbetrag von bis zu 200.000 Euro ab.

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