Risikolebensversicherung kündigen: Was sollte man beachten?
Eine Risikolebensversicherung dient in erster Linie dazu, die Familie, ein Unternehmen oder eine Immobilienfinanzierung im Todesfall finanziell abzusichern. Dennoch kann es Situationen geben, in denen Versicherungsnehmer darüber nachdenken, ihre Risikolebensversicherung zu kündigen. Vor einer solchen Entscheidung sollten jedoch einige wichtige Aspekte berücksichtigt werden.
Gründe für Kündigung einer Risikolebensversicherung
Die Gründe, eine Risikolebensversicherung zu kündigen, können vielfältig sein. Ein häufiger Grund ist der Wunsch, Kosten zu sparen, insbesondere wenn sich die finanziellen Verhältnisse von Versicherungsnehmern geändert haben. Auch eine Veränderung der familiären oder beruflichen Situation kann dazu führen, dass eine Risikolebensversicherung weniger relevant wird. Beispielsweise können Versicherungsnehmer beschließen, ihre Risikolebensversicherung zu kündigen, weil die Kinder erwachsen sind und keine finanzielle Unterstützung mehr benötigen. Auch eine vorzeitige Rückzahlung eines Kredits oder der Rückzug aus dem abgesicherten Unternehmen können Gründe für die Kündigung einer RLV sein.
Ein weiterer Grund für die Kündigung einer Risikoversicherung kann ein besseres oder günstigeres Angebot eines anderen Anbieters sein. In diesem Fall kann es sinnvoll erscheinen, die bestehende Risikolebensversicherung zu kündigen, um von den Vorteilen einer neuen Police zu profitieren. Wichtig ist zu beachten, dass sich die Gesundheitsverhältnisse in der Zwischenzeit verschlechtert haben können oder auch neue Sportarten zu Ausschlüssen, Aufschlägen oder Ablehnung eines neuen Versicherungsantrags führen können.
Folgen einer Kündigung
Außerdem sollte man sich darüber im Klaren zu sein, dass die Kündigung der Risikolebensversicherung keine Auszahlung oder Rückerstattung der gezahlten Beiträge zur Folge hat. Da es sich um eine reine Risikoabsicherung handelt, ist eine Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme nur bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer vorgesehen. Daher gilt: Wer sich entschließt, die Risikolebensversicherung zu kündigen, bekommt kein Geld zurück und der Versicherungsschutz erlischt.
Frist, Form und Bestätigung sind wichtig
Bei der Kündigung einer Risikoversicherung spielen einige formale Aspekte eine zentrale Rolle:
- Die Kündigung muss schriftlich und unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist erfolgen. Diese ist bei der LV 1871 bei laufender Zahlweise zum Schluss des laufenden Montags möglich. Wurde die Zahlung eines Einmalbeitrags vereinbart, kann die Versicherung nicht gekündigt werden.
- Es empfiehlt sich, das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu versenden und vom Versicherer eine Kündigungsbestätigung zu verlangen. So ist sichergestellt, dass die Kündigung der Risikolebensversicherung ordnungsgemäß bearbeitet wird.
Alternativen zur Kündigung einer Risikolebensversicherung
In vielen Fällen gibt es Alternativen zur Kündigung einer Risikolebensversicherung, die den Versicherungsschutz erhalten und gleichzeitig eine finanzielle Entlastung bieten können. Diese Optionen sind insbesondere dann relevant, wenn eine Kündigung aus finanziellen Gründen in Betracht gezogen wird.
Eine Möglichkeit ist die Beitragsstundung. Bei der LV 1871 kann unter bestimmten Voraussetzungen die Beitragszahlung für die Risikolebensversicherung ohne Angabe eines Grundes für maximal sechs Monate, in bestimmten vertraglich festgesetzten Lebenssituationen (z.B. Elternzeit, Pflegezeit, Arbeitslosigkeit) für maximal 24 bzw. 12 Monate ausgesetzt werden. Der Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit in vollem Umfang erhalten. Gerade in finanziell schwierigen Zeiten kann dies eine sinnvolle Lösung sein.
Eine weitere Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung. In diesem Fall wird die Risikolebensversicherung in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt. Das bedeutet, dass keine Beiträge mehr bezahlt werden müssen, die Versicherungssumme jedoch auf eine beitragsfreie Versicherungssumme herabgesetzt wird. Diese Option bietet weiterhin einen gewissen Schutz, wenn auch einen geringeren. Allerdings ist gerade in der Anfangszeit der Versicherung auf Grund der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten nur ein geringer Betrag zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme vorhanden. Alternativ kann die Versicherungssumme auch durch Verkürzung der Versicherungsdauer beibehalten werden.
Fazit: Kündigung der Risikolebensversicherung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass vor der Kündigung einer Risikolebensversicherung viele Überlegungen angestellt werden müssen. Es kann hilfreich sein, sich umfassend über Alternativen zu informieren und im Zweifelsfall den Rat eines Experten einzuholen. Die Kündigung einer Risikolebensversicherung sollte gut überlegt sein, um auch langfristig die beste Entscheidung zu treffen.