Kann ich meine Risikolebensversicherung anpassen?

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Schnellüberblick

  • Risikolebensversicherung (RLV) regelmäßig prüfen: Familiäre Situationen, Einkommen und finanzielle Verpflichtungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Es ist wichtig die RLV an neue Lebensumstände anzupassen.

  • Je nach Tarif flexible Anpassungen möglich: Abhängig vom Vertrag können Versicherungssumme, Laufzeit und begünstigte Personen geändert werden.

  • Nachversicherungsgarantie und Verlängerungsoptionen schaffen Planungssicherheit

RLV auf Grund neuer Lebensumstände anpassen

Eine frühzeitig abgeschlossene Risikolebensversicherung (RLV) ist eine gute Vorsorgemaßnahme, um den Angehörigen im eigenen Todesfall finanzielle Sicherheit zu bieten. Doch über die Jahre können sich neue Bedürfnisse ergeben, die nachträglich berücksichtigt werden sollten. Wir erklären Ihnen, wann und wie es möglich ist, die Risikolebensversicherung anzupassen.

Im Laufe des Lebens können sich durch besondere Ereignisse oder eine neue Lebenssituation die persönlichen Prioritäten ändern, insbesondere wenn es um die Zukunft der Familie geht. Auch Veränderungen im Berufsleben können eine Anpassung der Risikoversicherung erfordern.

Gründe für die Anpassung einer Risikolebensversicherung

1. Veränderung im Familienstatus

  • Trennung oder neue Partnerschaft

  • Heirat oder Scheidung

  • Nachwuchs

2. Änderungen im Einkommen

  • Höheres oder niedrigeres Gehalt

  • Wegfall eines Einkommens

3. Mehr oder weniger finanzielle Verpflichtungen

  • Tilgung eines Kredits

  • Aufnahme einer Immobilienfinanzierung

  • Aufnahme neuer Schulden

  • Inhaberschaft oder Gründung eines Unternehmens

Möglichkeiten zur Anpassung der Risikolebensversicherung

Um die RLV auf geänderte Bedürfnisse auszurichten, haben Versicherte je nach Tarif folgende Optionen:

Um auch bei veränderten Voraussetzungen für die Familie vorzusorgen, kann der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen dank der Nachversicherungsgarantie ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden. Bei den meisten Lebensereignissen greift die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie. Hierzu zählen u.a. die Geburt oder Adoption eines Kindes, eine Heirat oder eingetragene Partnerschaft, ein Immobilienkauf oder die Aufnahme eines Kredits.

Unabhängig von persönlichen Lebensereignissen ermöglicht die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie eine Anpassung der Versicherungssumme unter bestimmten Bedingungen. So bieten manche Versicherer die Option, bis zu einer gewissen Frist nach Vertragsbeginn oder bis zu einem bestimmten Lebensalter die Summe anzupassen. Dies schafft zusätzliche Flexibilität und Sicherheit für die Zukunftsplanung.

Dauert zum Beispiel die Rückzahlung eines Kredits außerplanmäßig länger, deckt eine Verlängerung der RLV die Finanzierung vorausschauend ab. Auch die familiäre Situation kann ein Grund für die Vertragsverlängerung sein, etwa bei einer weitergeführten Familienplanung oder dem Pflegebedarf eines Angehörigen.

Prinzipiell ist es nicht so einfach möglich eine Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsfragen zu verlängern. Aus diesem Grund bieten einige Versicherungsgesellschaften eine Verlängerungsoption als optionalen Baustein an, der bei Vertragsabschluss miteingeschlossen werden kann. Damit kann eine RLV unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden.

In besonderen Fällen ist eine Aktualisierung des Bezugsrechts erforderlich. Das Bezugsrecht regelt, an welche Person im Todesfall des Versicherten die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Wird eine Partnerschaft aufgelöst, kommen weitere Kinder zur Welt oder verstirbt die begünstigte Person, sollten Sie das Bezugsrecht neu festlegen.

Sie können beispielsweise Ihren Lebensgefährten als begünstigte Person eintragen lassen, auch wenn es sich um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft handelt. Zu möglichen Bezugsberechtigten zählen auch Geschäftspartner, wenn die RLV etwa den Fortbestand des eigenen Unternehmens absichert. Wichtig ist, dass die Begünstigten namentlich in der Police eingetragen werden, um die Bezugsberechtigung eindeutig zu klären.

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