Besitzt du eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung? Dann solltest du sie auch im Vorsorgeregister eintragen lassen. Nur so wissen Gerichte und Ärzte im Notfall sofort von den Dokumenten und auch wo sie zu finden sind.
Lese in diesem Beitrag, was das Vorsorgeregister ist, wie du dort Informationen hinterlegst und wie deine Daten gespeichert werden.
Inhalt
- Was ist das Vorsorgregister?
- Welchen Zweck erfüllt das Vorsorgeregister für Privatpersonen?
- Hintergrund Vorsorgeregister: Wer ist der Betreiber?
- Vorsorgeregister: So meldest du es Schritt für Schritt an
- Welche Dokumente lassen sich im Vorsorgeregister hinterlegen?
- Wer wird bei Eintragung im Vorsorgeregister informiert?
- Wer kann Verfügungen im Vorsorgeregister einsehen?
- Welche Kosten entstehen bei Eintragung ins Vorsorgeregister?
- Fazit: Im zentralen Vorsorgeregister wichtige Dokumente registrieren und vorsorgen
Was ist das Vorsorgeregister?
Das Zentrale Vorsorgeregister, kurz ZVR, ist eine bundesweite Datenbank. Sie beinhaltet Hinweise zu Versorgungsdokumenten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung.
Wichtig zu wissen dabei: Das Vorsorgeregister speichert die Vorsorgedokumente nicht. Es informiert ausschließlich, dass die Dokumente existieren, wo sie aufbewahrt sind und wer in ihnen benannt ist.
Welchen Zweck erfüllt das Vorsorgeregister für Privatpersonen?
Selbst die beste Vorsorgevollmacht, Vorsorgeurkunde oder Betreuungsverfügung nützt nichts, wenn das Gericht nichts davon weiß. Mit der Eintragung ins Vorsorgeregister vermeidest du also, dass ein fremder Betreuer eingesetzt wird oder Entscheidungen gegen deinen Willen getroffen werden.
Kurz gesagt: Das Register erfüllt den Zweck, dass
- deine Vorsorgedokumente im Bedarfsfall schnell auffindbar sind.
- das Gericht deine Wünsche und Bevollmächtigten berücksichtigt.
Hintergrund Vorsorgeregister: Wer ist der Betreiber?
Das Zentrale Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer betrieben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz. Die Bundesnotarkammer führt das Register im staatlichen Auftrag bzw. im Auftrag vom Gesetzgeber und stellt sicher, dass Betreuungsgerichte im ganzen Bundesgebiet jederzeit auf die hinterlegten Daten zugreifen können.
Vorsorgeregister: So meldest du es Schritt für Schritt an
Die Anmeldung im Zentralen Vorsorgeregister ist in vier Schritten erledigt. So funktioniert das Verfahren:
Schritt 1: Unterlagen vorbereiten
Bevor du die Anmeldung vornimmst, solltest du kurz sicherstellen, welche Dokumente du für deine Vorsorge besitzt. Notiere außerdem die vollständigen Daten deiner Bevollmächtigten sowie den genauen Aufbewahrungsort der Originale, damit das Gericht später darauf zugreifen kann.
Schritt 2: Anmeldungsweg wählen
Du kannst die Registrierung direkt online auf der Website der Bundesnotarkammer vornehmen. Für die Online-Registrierung erhältst du einen Online-Zugang, über den du ein Formular ausfüllst. In diesem gibst du die Art der Dokumente an und nennst die bevollmächtigten Personen samt Kontaktdaten. Außerdem musst du angeben, wo die Originale aufbewahrt werden. Danach bestätigst du die Datenschutzeinwilligung.
Alternativ kannst du die Anmeldung auch über einen Notar erledigen lassen. Das ist sinnvoll, wenn deine Vorsorgeunterlagen ohnehin beglaubigt oder beurkundet werden.
Wichtig: Sende unter keinen Umständen deine Dokumente an die Bundesnotarkammer. Das ZVR ist rein deklaratorisch. Sprich: Es liefert lediglich eine Übersicht, dass Dokumente wie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung existieren inklusive kurzer Beschreibung, an welchem Ort sie sich befinden. Die Dokumente selbst werden nicht verwahrt.
Schritt 3: Bestätigung erhalten
Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du eine Bestätigung mit einer Registriernummer, die du zu deinen Unterlagen legen und an die Bevollmächtigten weitergeben solltest.
Schritt 4: Änderungen nachtragen
Gibt es Änderungen? Etwa eine neue Adresse, ein anderer Aufbewahrungsort oder eine geänderte Person als Bevollmächtigten? Dann musst du den Eintrag im Register aktualisieren. Das geht online oder über einen Notar.
Welche Dokumente lassen sich im Vorsorgeregister hinterlegen?
Wie erwähnt, speichert das ZVR nicht Dokumente wie Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung selbst, sondern gibt Hinweise auf dessen Existenz. Hinterlegen lassen sich alle wichtigen Informationen zu Unterlagen, die deine rechtliche und medizinische Vorsorge betreffen:
- Vorsorgevollmacht: Damit bestimmst du eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in deinem Namen handeln dürfen – etwa bei Bankgeschäften, medizinischen Fragen oder Behördengängen.
- Betreuungsverfügung: Sie gibt dem Betreuungsgericht klare Vorgaben, wer im Ernstfall als Betreuer bzw. Vertretung (zum Beispiel Ehegatten) eingesetzt wird und wie deine Betreuung aussehen soll.
- Patientenverfügung: Mit ihr hältst du für Ärzte und Angehörige fest, welchen medizinischen Maßnahmen du zustimmst oder welche du ablehnst, wenn du nicht mehr selbst entscheiden kannst.
- Ehegattenwiderspruch: Seit 2023 gilt ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten. Mit einem Ehegattenwiderspruch kannst du ausdrücklich festlegen, dass dein Ehepartner dieses Recht nicht ausüben soll.
Besonderheit für die Vorsorgevollmacht: Besitzt du eine Vorsorgevollmacht, enthält das Zentrale Vorsorgeregister idealerweise eine Beschreibung über den Inhalt, also ob die Vorsorgevollmacht Vermögensangelegenheiten, Angelegenheiten der Gesundheitssorge, Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung oder sonstige persönliche Angelegenheiten regelt.
Wer wird bei Eintragung im Vorsorgeregister informiert?
Bei einer Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister werden in erster Linie die Betreuungsgerichte informiert. Sie haben Einsicht auf deine Daten, sobald sie prüfen müssen, ob Vorsorgeurkunden zu deiner Person vorliegen. Auch Ärzte können im Notfall oder bei Bedarf für ihre Patienten Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister erhalten.
Achtung: Die von dir benannten Bevollmächtigten oder Betreuer erhalten keine automatische Nachricht vom Register. Es liegt also in deiner Verantwortung, sie aktiv zu informieren, ihnen eine Kopie deiner Vorsorgeunterlagen zu geben und auf die Registrierung hinzuweisen.
Wer kann Verfügungen im Vorsorgeregister einsehen?
Das Zentrale Vorsorgeregister ist nicht öffentlich einsehbar. Zugriff haben ausschließlich bestimmte autorisierte Stellen über ein sicheres Netz der Bundesnotarkammer:
- Betreuungsgerichte: Sie greifen auf das Register zu, um festzustellen, ob Vorsorgeunterlagen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung oder ein Ehegattenwiderspruch existieren. Dadurch können unnötige Betreuungsverfahren vermieden werden.
- Behandelnde Ärzte: Auch Ärzte dürfen im Notfall eine Abfrage im Register vornehmen. Sie erhalten dabei lediglich die Information, dass eine Vorsorge existiert und wer als Vertrauensperson benannt ist. So können sie schnell Kontakt mit dieser Person aufnehmen, um medizinische Entscheidungen rechtssicher abzustimmen.
- Notare und Rechtsanwälte: Sie können Einträge im Rahmen der Errichtung, Änderung oder Löschung von Vorsorgedokumenten prüfen und im Auftrag der Betroffenen registrieren.
- Die betroffene Person selbst: Nach der Registrierung erhältst du eine Bestätigung mit Registriernummer und kannst jederzeit Auskünfte einholen oder Änderungen veranlassen.

Welche Kosten entstehen bei Eintragung ins Vorsorgeregister?
Die Eintragung ins Zentrale Vorsorgeregister ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist in der vom Bundesministerium der Justiz genehmigten Vorsorgeregister-Gebührensatzung geregelt. Entscheidend sind drei Faktoren: der Meldeweg (online oder per Post), die Zahlungsweise (Lastschrift oder Überweisung) und die Zahl der benannten Vertrauenspersonen.
Grundgebühren pro Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (Stand September 2025):
- Online-Registrierung mit Lastschrift: 20,50 €
- Online-Registrierung mit Überweisung: 23,00 €
- Registrierung per Post mit Lastschrift: 23,50 €
- Registrierung per Post mit Überweisung: 26,00 €
Zusatzkosten pro weitere Vertrauensperson:
- Online: 3,50 €
- Per Post: 4,00 €
Fazit: Im zentralen Vorsorgeregister wichtige Dokumente registrieren und vorsorgen
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist ein wichtiger Baustein, wenn es darum geht, deine Selbstbestimmung auch im Ernstfall zu sichern. Neben der rechtlichen Vorsorge spielt aber auch die finanzielle Absicherung über den Tod hinaus eine wichtige Rolle. Mit einer Sterbegeldversicherung der LV 1871 stellst du sicher, dass deine Angehörigen im Todesfall nicht zusätzlich mit hohen Bestattungskosten belastet werden. So kombinierst du rechtliche Vorsorge durch das Zentrale Vorsorgeregister mit finanzieller Sicherheit.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
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