Der Begriff Impfschaden war lange unbekannt. Mit der Corona-Impfung kam das Thema Impfschaden verstärkt auf – nicht zuletzt, da die Anzahl an Gesundheitsschäden zwischenzeitlich zugenommen hatte. Wann aber liegt ein Gesundheitsschaden vor? Von einem Impfschaden ist die Rede, wenn nach einer Schutzimpfung gesundheitliche Probleme auftreten, die über übliche Impfreaktionen hinausgehen.

Finde heraus, was ein Impfschaden ist, wie du ihn erkennst und wann du Entschädigungen erhältst.

Was ist ein Impfschaden?

Per Definition meint der Begriff Impfschaden einen gesundheitlichen Schaden, der dauerhafte Beeinträchtigungen zur Folge hat. Dauerhaft ist die Beeinträchtigung, wenn sie über sechs Monate anhält.
Abzugrenzen ist ein Impfschaden von Impfkomplikationen sowie Impfreaktionen:

  • Impfkomplikationen: Seltene und unerwünschte Nebenwirkungen, die über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehen, aber nicht zwangsläufig bleibende Schäden hinterlassen – zum Beispiel starke allergische Reaktionen oder Kreislaufprobleme unmittelbar nach der Impfung
  • Impfreaktionen: Häufig auftretende, meist harmlosen Begleiterscheinungen nach einer Impfung – zum Beispiel Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen an der Einstichstelle sowie leichtes Fieber oder Müdigkeit

Anders ausgedrückt, ein Impfschaden geht also über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion oder -komplikation hinaus.

Welche Formen von Impfschäden gibt es?

Per se gibt es keine genaue Definition zu Formen von Impfschäden. Sie lassen sich aber in verschiedene Rubriken unterteilen:Verschiedene Formen von Impfschäden

1. Neurologische Schäden

In sehr seltenen Fällen betreffen Impfungen das Nervensystem. Das sind dann meist entzündliche Prozesse oder Funktionsstörungen, die längerfristige Einschränkungen verursachen können. Zum Beispiel:

  • Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis) oder Rückenmarks (Myelitis)
  • Nervenlähmungen
  • Krampfanfälle oder epileptische Anfälle
  • Chronische Kopfschmerzen oder Schwindel

2. Allergische und immunologische Schäden

Bei besonders empfindlichen Personen kann eine Impfung zu schwerwiegenden Überreaktionen des Immunsystems führen. Diese reichen von akuten allergischen Reaktionen bis hin zur Entwicklung von Autoimmunerkrankungen:

  • Schwere allergische Reaktionen
  • Hautausschläge oder Nesselsucht
  • Entwicklung oder Verschlechterung einer Autoimmunerkrankung

3. Muskuloskelettale Schäden

Selten kann eine Impfung zu längerfristigen Beschwerden im Bereich der Muskeln oder Gelenke führen, insbesondere an der Einstichstelle:

  • Anhaltende Schmerzen im Arm oder an der Einstichstelle
  • Einschränkungen der Beweglichkeit
  • Gelenkentzündungen oder -schmerzen
  • Verhärtungen im Gewebe (Impfgranulome)

4. Organische Schäden

Manche Impfstoffe können in sehr seltenen Fällen innere Organe betreffen. Die Art der Schädigung hängt vom betroffenen Organ ab und kann unterschiedlich schwerwiegend sein.

  • Herzmuskelentzündung (Myokarditis)
  • Nierenfunktionsstörungen
  • Leberentzündungen
  • Störungen des Herz-Kreislauf-Systems

5. Chronische Beschwerden

Neben Krankheiten können auch dauerhafte Beschwerden im Zuge einer Impfung entstehen. Das sind zum Beispiel:

  • Anhaltende Erschöpfung (Fatigue)
  • Konzentrations- oder Gedächtnisprobleme
  • Dauerhafte Einschränkungen der Leistungsfähigkeit
  • Allgemeine Schwächung der Lebensqualität

Was sind häufige Impfschäden?

Allgemein kommt es zum Glück nur selten zu Impfschäden. Daher gibt es in Deutschland auch keine direkten Statistiken. Das Paul-Ehrlich-Institut sammelt lediglich Meldungen von Ärzten und Patienten, wenn nach Impfungen unerwünschte Reaktionen aufgetreten sind, was nicht automatisch bedeutet, dass es sich tatsächlich um einen Impfschaden handelt. Allerdings gibt es einige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die häufiger als Impfschaden anerkannt werden als andere.

Typische Beispiele sind:

  • Nervenschädigungen wie Lähmungen oder chronische Schmerzen nach einer Nervenentzündung
  • Gelenkbeschwerden wie chronische Gelenkentzündungen oder anhaltende Arthralgien
  • Allergische Reaktionen mit Folgen wie bleibende Organschäden nach einer schweren Anaphylaxie
  • Chronische Entzündungsreaktionen etwa an Haut, Gewebe oder inneren Organen
  • Herzmuskelentzündung (Myokarditis)

Impfschäden anerkennen: Wer stellt Impfschäden fest?

In Deutschland entscheidet ein amtliches Verfahren über die Anerkennung eines Impfschadens. Seit dem 1. Januar 2024 werden Impfschäden im System der Sozialen Entschädigung (SGB XIV – Sozialgesetzbuch) geregelt. Das neue Recht zielt darauf ab, Leistungen schneller und bedarfsgerechter zu erbringen als das Vorgängermodell des veralteten Bundesversorgungsgesetzes. Zuständig für Anerkennung und Leistungen sind die Landes- und Versorgungsämter.

So funktioniert die Anerkennung:Prozess Impfschäden anerkennen

Schritt 1: Medizinisch abklären und alles dokumentieren

Stelle dich bei anhaltenden Beschwerden nach einer Impfung umgehend ärztlich vor. Lass den Krankheitsverlauf mit Datum der Impfung, Beginn der Symptome und Befunden lückenlos dokumentieren. Unterlagen wie Arztbriefe, Befundberichte, Diagnosen, AU-Bescheinigungen sind hierfür die Grundlage.

Schritt 2: Verdachtsmeldung durch Ärzte

Ärzte melden dann Verdachtsfälle beim Gesundheitsamt. Zuständig für die Bewertung von Impfnebenwirkungen ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Das unterstützt die spätere Nachvollziehbarkeit, ersetzt aber nicht das Anerkennungsverfahren.

Schritt 3: Unterlagen sammeln

Für den Antrag sind unter anderem folgende Unterlagen wichtig:

  • Impfpass bzw. Impf­dokumentation
  • Chronologie (Impfdatum, Symptom-Timeline)
  • Ärztliche Unterlagen (Befunde, Arztbriefe, Diagnosen)
  • Reha-/Therapie- und Medikamentennachweise
  • Nachweise zu wirtschaftlichen Folgen (zum Beispiel Verdienstausfall)

Tipp: Einige Bundesländer stellen Checklisten und Formulare bereit.

Schritt 4: Antrag auf Versorgung stellen

Betroffene stellen einen Antrag auf Versorgung wegen Impfschadens beim zuständigen Landes- bzw. Versorgungsamt ihres Bundeslandes. Wichtig: Der Schaden muss dauerhaft sein. Dauerhaft bedeutet, dass der Impfschaden mindestens sechs Monate lang andauert.

Schritt 5: Amtliche Prüfung und medizinisches Gutachten

Die Behörde prüft die Voraussetzungen und beauftragt fachärztliche Gutachten, um den Kausalzusammenhang zwischen Impfung und Schaden zu bewerten. Im Sozialen Entschädigungsrecht gelten Beweiserleichterungen: Es genügt die Wahrscheinlichkeit, also „mehr spricht dafür als dagegen“.

Schritt 6: Entscheidung (Bescheid) und mögliche Leistungen

Auf Basis der Gutachten ergeht ein Bescheid (Anerkennung oder Ablehnung). Bei Anerkennung kommen je nach Fall Leistungen der Sozialen Entschädigung in Betracht. Länderportale erläutern die konkret verfügbaren Leistungen und Antragswege.

Wichtig: Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du Widerspruch einlegen und anschließend Klage vor dem Sozialgericht erheben.

Gibt es Entschädigungen bei anerkannten Impfschäden?

In Deutschland gibt es bei anerkannten Impfschäden einen Anspruch auf Entschädigung. Anspruch haben Personen, die durch eine Impfung nach Rechtsvorschriften geschädigt wurden:

  • Impfschaden durch die Corona-Impfung (Mehr zum Thema: Berufsunfähigkeit und Corona)
  • Allgemeine Impfungen aus den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
  • Verpflichtende Impfungen für bestimmte Berufsgruppen

Die Leistungen orientieren sich an den Regelungen der Sozialen Entschädigung nach § 24 SGB XIV. Je nach Schwere des Schadens haben Betroffene Anspruch auf folgende Entschädigungen:

Heil- und Krankenbehandlung

Anerkannte Betroffene haben zudem Anspruch auf umfassende Leistungen zur medizinischen Versorgung. Dazu gehören folgende Leistungsbereiche:

  • Ambulante und stationäre Arzt- und Krankenhausbehandlungen
  • Diagnostik, Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • Heilmitteltherapien wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie
  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • Medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen inkl. Nachsorge
  • Übernahme von Fahrt- und Reisekosten zu Behandlungen
  • Häusliche Krankenpflege bei Bedarf

Versorgung mit Hilfsmitteln

Weiterhin erhalten Betroffene von Impfschäden oftmals auch Hilfsmittel, die gegen die Beschwerden des Impfschadens helfen. Je nach Beschwerde sehen diese ganz unterschiedlich aus:

  • Versorgung mit Prothesen und Orthesen
  • Rollstühle, Gehhilfen und andere Mobilitätshilfen
  • Kommunikations- und Sehhilfen
  • Alltagshilfen zur Erleichterung von Mobilität und Selbstversorgung
  • Anpassung, Wartung, Reparatur und Ersatz bei Verschleiß
  • Einweisung und Training zur sicheren Nutzung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Um die Erwerbsfähigkeit zu sichern und wiederherzustellen, können Betroffene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen. Diese helfen dir, trotz gesundheitlicher Einschränkungen deinen Arbeitsplatz zu behalten oder neue berufliche Perspektiven zu entwickeln. Folgende Angebotsbereiche gibt es:

  • Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
  • Anpassungen des Arbeitsplatzes und technische Arbeitshilfen
  • Berufliche Qualifizierungen, Fortbildungen und Umschulungen
  • Mobilitätshilfen, zum Beispiel Fahrtkostenzuschüsse
  • Begleitendes Jobcoaching und Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche
  • Zeitweise Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber

Rentenleistungen bei dauerhafter Beeinträchtigung

Laufende Rentenleistungen sind ebenfalls eine Entschädigungsform. Diese richten sich nach dem Grad der Schädigung und sollen sowohl gesundheitliche Einschränkungen als auch wirtschaftliche Nachteile ausgleichen. Typisch ist die Zahlung einer Grundrente. Ergänzend können Leistungen wie ein Berufsschadensausgleich in Betracht kommen, wenn das Einkommen infolge der Schädigung dauerhaft sinkt. Die Möglichkeiten im Überblick:

  • Grundrente abhängig vom Grad der Schädigungsfolgen
  • Ergänzende Leistungen zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile
  • Berufsschadensausgleich bei dauerhaftem Einkommensverlust
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung bei Veränderung des Gesundheitszustands

Pflegeleistungen bei erheblichem Unterstützungsbedarf

Besteht infolge eines anerkannten Impfschadens ein dauerhafter Pflege- oder Unterstützungsbedarf, können Betroffene Leistungen aus dem Bereich der Pflege erhalten. Welche Leistungen konkret gewährt werden, hängt vom individuellen Hilfe- und Zeitbedarf ab:

  • Pflegegeld für selbst organisierte Pflege durch Angehörige
  • Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste
  • Kombinationsleistungen (Pflegegeld + Sachleistungen)
  • Entlastungs- und Verhinderungspflege
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (zum Beispiel Badumbau, Treppenlift)
  • Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln (zum Beispiel Pflegebett, Lagerungshilfen)

Hinterbliebenenversorgung im Todesfall

Verstirbt jemand an den Folgen eines anerkannten Impfschadens, erhalten die Hinterbliebenen bestimmte Leistungen. Davon profitieren in erster Linie der Ehe- oder Lebenspartner sowie die Kinder der verstorbenen Person. Das sind Kernleistungen:

  • Witwen- oder Witwerrente für Ehe- bzw. Lebenspartner
  • Waisenrente für Kinder
  • Weitere Unterstützungsleistungen zur sozialen Absicherung der Familie
  • Beratung und Hilfen zur gesellschaftlichen Teilhabe
  • Je nach Lage zusätzliche einmalige finanzielle Hilfen

Fazit: Impfschäden vorbeugen und frühzeitig behandeln

Die beste Vorsorge gegen mögliche Impfschäden beginnt mit einer gründlichen ärztlichen Abklärung vor jeder Impfung. Ärzte berücksichtigen dabei bestehende Vorerkrankungen, bekannte Allergien und mögliche Gegenanzeigen. Ganz ausschließen lässt sich ein Restrisiko jedoch nicht. In seltenen Fällen können Impfungen zu langfristigen gesundheitlichen Einschränkungen und einer Berufsunfähigkeit führen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 beugst du diesen Risiken zumindest finanziell vor.

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