Erwartest du als Selbstständiger oder Freiberufler Nachwuchs, tauchen früh Fragen auf, die sich Angestellte so oft nicht stellen müssen. Vor allem die finanzielle Seite sorgt für Unsicherheit. Es gibt keine Lohnfortzahlung und keinen klassischen Mutterschutz. Eine berufliche Pause wirkt sich meist unmittelbar auf das Einkommen aus.
Umso wichtiger wird das Elterngeld. Doch gilt es auch für Selbstständige? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wie läuft die Antragstellung ab und wie wird die Höhe des Elterngeldes berechnet?
Inhalt
- Was ist Elterngeld?
- Welche Arten von Elterngeld gibt es?
- Elterngeld Entwicklung: Diese Änderungen könnten zukünftig eintreten?
- Haben Selbstständige Anspruch auf Elterngeld?
- Wie hoch ist das Elterngeld für Selbstständige? Berechnung für Selbstständige und Freiberufler?
- Als Selbstständige Elterngeld beantragen: So funktioniert es?
- Dürfen Selbstständige während der Elternzeit arbeiten?
- Fazit: Als Selbstständige für alle Lebensphasen gut vorsorgen
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und in diesem Zuge beruflich kürzertreten oder ganz pausieren. Aufgabe des Elterngeldes ist es dabei, während der Zeit Verdienstausfälle abzufedern.
Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt vom Einkommen vor der Geburt ab. Orientiert wird sich dabei am durchschnittlichen Verdienst der letzten zwölf Monate. Abhängig vom Einkommen beträgt das:
- Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich
- ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich
Wer vor der Geburt des Kindes wenig oder gar kein Einkommen hatte, erhält den Mindestbetrag. Bei höherem Einkommen greift die Obergrenze.
Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit?
Elterngeld und Elternzeit werden häufig synonym gebraucht. Die Begriffe meinen jedoch nicht dasselbe:
- Elternzeit ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch. Diesergilt demnach auch ausschließlich für Angestellte. Denn die Elternzeit stellt Arbeitnehmer von ihrer Arbeit frei. Andersherum gesprochen, haben Selbstständige und Freiberufler keinen Anspruch auf Elternzeit, da sie keinen Arbeitgeber haben. Ob und in welchem Umfang sie ihre Tätigkeit nach der Geburt eines Kindes reduzieren oder pausieren, liegt allein in ihrer eigenen Verantwortung.
- Elterngeld ist kein arbeitsrechtlicher Anspruch und vom Angestelltenverhältnis unabhängig. Es ist eine staatliche Geldleistung und steht auch Selbstständigen zu. Es soll den Einkommensausfall abfedern, wenn du nach der Geburt weniger arbeitest oder deine Tätigkeit zeitweise unterbrichst.
Für Selbstständige bedeutet das konkret: Du kannst Elterngeld beziehen, ohne formell in Elternzeit zu sein. Gleichzeitig trägst du du aber selbst das Risiko, wie stark du deine Arbeit reduzieren willst und wie sich das auf laufende Aufträge oder dein Einkommen auswirkt.
Welche Arten von Elterngeld gibt es?
Beim Elterngeld gibt es verschiedene Varianten, zwischen denen Eltern wählen können: Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Auch Selbstständige und Freiberufler haben Zugang zu beiden Arten.
Was ist Elterngeld Basis?
Das Basiselterngeld ist die klassische Form des Elterngeldes. Es wird gezahlt, wenn du nach der Geburt ganz oder überwiegend auf Erwerbsarbeit verzichtest.
- Höhe: 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens (mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro pro Monat) in den Monaten, in denen du kein Einkommen hast. In den Monaten, in denen du Einkommen hast, macht das Basiselterngeld 65 Prozent des Unterschiedes zwischen deinem Netto-Einkommen vor der Geburt und dem danach aus.
- Bezugsdauer: ein Elternteil: bis zu 12 Monate (Alleinerziehende: 14 Monate) / gemeinsam mit dem zweiten Elternteil: bis zu 14 Monate (inklusive Partnermonate)
Das Basiselterngeld eignet sich vor allem dann, wenn du dich in den ersten Monaten nach der Geburt weitgehend aus dem Berufsalltag zurückziehen möchtest.
Was ist Elterngeld Plus?
Elterngeld Plus richtet sich an Eltern, die früher oder parallel wieder in Teilzeit arbeiten möchten.
- Höhe: Die Hälfte des Basiselterngeldes, mindestens 150 Euro, höchstens 900 Euro pro Monat
- Bezugsdauer: Doppelt so lang wie beim Basiselterngeld
Elterngeld Plus ist für Selbstständige besonders interessant, da es sich gut mit einer reduzierten selbstständigen Tätigkeit kombinieren lässt.
Elterngeld Entwicklung: Diese Änderungen könnten zukünftig eintreten
Das Elterngeld steht nicht still: Neben den aktuellen Regeln gelten im politischen Raum bereits Pläne und Ankündigungen, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler wichtig sein könnten. Viele dieser Punkte sind noch nicht beschlossen. Sie zeigen jedoch in welche Richtung sich die familienpolitischen Leistungen entwickeln könnten:
1. Einkommensgrenze könnte wieder angehoben werden
Seit April 2025 gilt eine neue Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen im Jahr vor der Geburt – für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Wer darüber liegt, verliert derzeit den Anspruch auf Elterngeld. Mittelfristig hat die neue Bundesregierung angekündigt, diese Grenze möglicherweise wieder zu erhöhen, um die Leistung für mehr Familien zugänglich zu machen. Ein höherer Richtwert würde insbesondere Selbstständigen mit unregelmäßigem Einkommen mehr Spielraum geben.
2. Höhere Mindest- und Höchstbeträge
Aus dem Koalitionsvertrag liest sich heraus, dass sowohl der Mindestbetrag als auch der Höchstbetrag beim Elterngeld steigen könnten. In Zahlen ausgedrückt, würden dann die 300 Euro Mindestelterngeld und die 1.800 Euro Obergrenze perspektivisch steigen. Für 2026 bleiben aber die alten Grenzen noch unverändert gültig.
3. Mehr Partnermonate für geteilte Elternzeit
Ein weiterer Diskussionspunkt ist eine Ausweitung der Partnermonate. Diese zusätzlichen Monate erhalten Eltern, wenn sie sich die Betreuung partnerschaftlich teilen. Dies bedeutet, dass die Eltern die jeweiligen Elternzeitmonate auch nicht gleichzeitig nehmen dürfen. Beim Basiselterngeld sind das derzeit höchstens zwei weitere Monate. Eine Ausweitung würde auch Selbstständigen mehr Spielraum geben, die Betreuung gemeinsam zu organisieren, ohne größere finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
4. Verbesserte Regelungen für Selbstständige
In der politischen Debatte stehen zudem Änderungen im Raum, die speziell Selbstständige betreffen könnten, unter anderem:
- Flexiblere Bemessungsgrundlagen für die Gewinnermittlung
- Klare Regelungen zum Hinzuverdienst in Teilzeit während der Elternzeit
- Erleichterungen bei unregelmäßigen Einkommen
5. Elterngeld für Pflegeeltern
Ein weiterer Vorschlag sieht vor, das Bundeselterngeld auch für Pflegeeltern einzuführen. Damit würde sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern. Das würde nämlich den besonderen Betreuungsaufwand honorieren.
Haben Selbstständige Anspruch auf Elterngeld?
Beim Anspruch macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen Angestellten und Selbstständigen. Ausschlaggebend ist vielmehr, wie stark deine Tätigkeit nach der Geburt eingeschränkt wurde und ob die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.
Anspruch auf Elterngeld hast du, wenn:
- Du dein Kind nach der Geburt selbst betreust und erziehst
- Du mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst
- Du deinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast
- Du nach der Geburt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig bist
Du darfst im Rahmen deiner Selbstständigkeit also weiterhin arbeiten, musst deine Tätigkeit aber auf maximal 32 Stunden pro Woche deckeln. Überschreitest du diese, entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig. Das inkludiert auch den Mindestbetrag. Hinzu kommt die Einkommensgrenze. Seit April 2025 darf das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt 175.000 Euro nicht überschreiten. Hierbei geht es nicht um deinen Umsatz als Selbstständige. Die 175.000 Euro beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, das auf deinem Steuerbescheid ausgewiesen ist.
Wie hoch ist das Elterngeld für Selbstständige? Berechnung für Selbstständige und Freiberufler
Die Höhe des Elterngeldes für Selbstständige und Freiberufler unterscheidet sich in der Berechnung, nicht grundlegend von der für Angestellte. Auch hier gilt: Das Elterngeld ersetzt einen Teil deines Einkommens, das nach der Geburt des Kindes wegfällt.
Die wichtigsten Tipps für Selbstständige und Freiberufler hinsichtlich Elterngeld:
- Prüfe frühzeitig deinen Bemessungszeitraum und das relevante Geschäftsjahr.
- Behalte Einkünfte und den geplanten Hinzuverdienst im Blick.
- Lasse dich vor Antragstellung ggfls. von einem Steuerberater oder einer Elterngeldberatung unterstützen.
- Berücksichtige Gestaltungsmöglichkeiten bei Betriebsausgaben, Investitionen und Rechnungszeitpunkten.
- Kläre Auswirkungen auf die Krankenversicherung rechtzeitig.
Grundlage der Elterngeldberechnung
Bei Selbstständigen wird nicht ein monatliches Gehalt betrachtet, sondern der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit. Maßgeblich sind dabei die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, wie sie im Steuerbescheid ausgewiesen sind. Zusammengefasst:
- Relevant sind nur steuerpflichtige Einkommensarten, keine privaten Einnahmen.
- Grundlage ist in der Regel der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt.
- Maßgeblich ist also bei Selbstständigen meist das Geschäftsjahr, nicht die letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Dieser Zeitraum wird als Bemessungszeitraum bezeichnet. Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, greifen Elterngeldstellen vorläufig auf Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Vorauszahlungsbescheide zurück.
Besonderheiten bei Einkünften und Krankenversicherung
Bei Selbstständigen gibt es weitere Auswirkungen auf das Elterngeld:
- Schwankende Einkünfte können die Elterngeldberechnung verzerren.
- Ein hoher Gewinn im Bemessungszeitraum kann zu einem hohen Elterngeld führen, auch wenn das Einkommen aktuell niedriger ist.
- Bei freiwillig gesetzlich Versicherten fällt während des Elterngeldbezugs meist mindestens der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung an.
- Private Krankenversicherungsbeiträge laufen unverändert weiter.
Elterngeldrechner nur mit Vorsicht nutzen
Ein Elterngeldrechner kann helfen, eine erste Orientierung zu bekommen. Für Selbstständige liefern Online-Rechner jedoch oft nur Näherungswerte, da sie Besonderheiten wie Gewinnschwankungen, unterschiedliche Bemessungszeiträume oder Hinzuverdienst nur eingeschränkt abbilden.
Plus: Im Vorfeld ist es schwierig, die genaue Höhe des Elterngeldes für Sie zu berechnen. Denn die endgültige Berechnung erfolgt oft erst nachträglich, wenn der tatsächliche Gewinn des letzten Geschäftsjahres feststeht. Erzielen Sie mehr Einkünfte als geplant, kann es zu Rückzahlungen kommen.
Höhe des Basiselterngeldes berechnen: Beispiel
Du bist freiberuflich tätig und erwartest ein Kind. Maßgeblich für die Berechnung ist das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vor der Geburt.
- Berechnungsgrundlage ist der Gewinn laut Steuerbescheid (Bemessungszeitraum): 48.000 Euro pro Jahr
- Durchschnittlicher Monatsgewinn: 4.000 Euro
- Geplante Arbeitszeit nach der Geburt: deutlich unter 32 Stunden pro Woche
- Keine oder nur sehr geringe Einkünfte während des Elterngeldbezugs
Aus dem durchschnittlichen Monatsgewinn wird das Elterngeld berechnet:
- Ersatzquote: 65 Prozent
- 65 Prozent von 4.000 Euro = 2.600 Euro
Da das Elterngeld gesetzlich gedeckelt ist, greift hier der Höchstbetrag und du erhältst 1.800 Euro Basisgeld pro Monat.
Berechnungsvariante mit ElterngeldPlus
Entscheidest du dich stattdessen für Elterngeld Plus, wird der Monatsbetrag halbiert:
- Elterngeld Plus: 900 Euro pro Monat
- Dafür doppelte Bezugsdauer
Diese Variante kann sinnvoll sein, wenn du während der Elternzeit weiterhin in reduziertem Umfang arbeiten und laufende Einkünfte erzielen willst.
Beispiel: Höhe des ElterngeldPlus mit Hinzuverdienst
Arbeitest du während des Elterngeldbezugs weiter und erzielst einen monatlichen Gewinn von 1.500 Euro, wird dieser angerechnet:
- monatlicher Gewinn vor der Geburt: 4.000 Euro
- monatlicher Gewinn nach der Geburt: 1.500 Euro
- Gewinndifferenz: 2.500 Euro
- 65 Prozent von der Gewinndifferenz: 1.625 Euro (Auszahlung nur die Hälfte bei doppelter Laufzeit)
Als Selbstständige Elterngeld beantragen: So funktioniert es
Der Elterngeld-Antrag ist für Selbstständige mit etwas mehr Aufwand verbunden als für Angestellte. Grund dafür ist, dass Einkommensverluste nicht anhand von Gehaltsabrechnungen, sondern über steuerliche Unterlagen nachgewiesen werden müssen. So gehst du in fünf Schritten vor:
1. Zuständige Elterngeldstelle finden
Den Elterngeld-Antrag stellst du bei der für dich zuständigen Elterngeldstelle. Welche Behörde zuständig ist, hängt vom Bundesland ab. Das kann das Jugendamt, eine Landesbehörde oder eine spezielle Familienkasse sein. Eine Übersicht findest du auf dem Familienportal des Bundes.
2. Elterngeld-Antrag vorbereiten
Der Elterngeld-Antrag kann erst nach der Geburt deines Kindes eingereicht werden. Er wird jedoch maximal drei Monate rückwirkend ausgezahlt. Es lohnt sich daher, die Unterlagen frühzeitig zusammenzustellen.
Beim Elterngeld für Selbstständige werden in der Regel folgende Nachweise benötigt:
- Aktueller Einkommensteuerbescheid (Bemessungszeitraum)
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Gewinnermittlung
- Nachweise zu laufenden oder geplanten Einkünften während der Elternzeit
- Angaben zur Arbeitszeit nach der Geburt
- Geburtsurkunde des Kindes
Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, akzeptieren viele Elterngeldstellen vorläufige Unterlagen wie unterzeichnete betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) vom Steuerberater. Die endgültige Berechnung erfolgt dann später.
3. Einkommensverluste realistisch angeben
Im Antrag musst du angeben, wie stark sich deine Einkünfte nach der Geburt voraussichtlich reduzieren. Diese Angaben sind wichtig, da das Elterngeld nur den tatsächlichen Einkommensverlust ausgleicht. Weichen die tatsächlichen Einkünfte später davon ab, kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen.
4. Antrag sorgfältig ausfüllen
Achte darauf, alle Angaben vollständig und nachvollziehbar zu machen. Unklare oder fehlende Informationen verzögern die Bearbeitung häufig. Bei Fragen hilft oft ein direktes Gespräch mit der zuständigen Elterngeldstelle weiter.
5. Beratung in Anspruch nehmen
Ein Steuerberater kann helfen, Einkünfte korrekt einzuordnen, den Bemessungszeitraum zu prüfen und spätere Rückzahlungen zu vermeiden. Zudem bieten viele Elterngeldstellen telefonische Beratung an.
Dürfen Selbstständige während der Elternzeit arbeiten?
Selbstständige dürfen während des Elterngeldbezugs weiterarbeiten – allerdings nur in begrenztem Umfang. Anders als Angestellte nehmen Selbstständige keine formelle Elternzeit im arbeitsrechtlichen Sinn, dennoch gelten beim Elterngeld klare Vorgaben zur Arbeitszeit.
Während des Elterngeldbezugs darfst du im Durchschnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Maßgeblich ist der monatliche Durchschnitt, nicht jede einzelne Woche. Überschreitest du diese Grenze, entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig.
Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes
Arbeitest du während der Elternzeit weiter, zählt das daraus erzielte Einkommen als Hinzuverdienst. Dieser wird bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Gerade für Selbstständige mit schwankenden Einnahmen ist hier Vorsicht geboten, da das Elterngeld oft erst nachträglich endgültig berechnet wird.
Selbstständige sollten daher während des Elterngeldbezugs genau dokumentieren,
- wie viele Arbeitsstunden sie pro Woche arbeiten,
- wie hoch die erzielten Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sind
- sowie Rechnungsstellungen und Zahlungseingänge.
Unser Tipp: Wenn du planst, während der Elternzeit weiterzuarbeiten, ist Elterngeld Plus häufig sinnvoller als das Basiselterngeld. Es ist speziell darauf ausgelegt, Teilzeitarbeit mit Elterngeld zu kombinieren und bietet mehr Planungssicherheit.
Fazit: Als Selbstständige für alle Lebensphasen gut vorsorgen
Elterngeld kann für Selbstständige eine wichtige finanzielle Stütze sein, gerade weil sie im Gegensatz zu Angestellten meist auf feste Schutzmechanismen wie Lohnfortzahlung oder bezahlte Elternzeit verzichten müssen.
Gleichzeitig zeigt das Thema Elterngeld, wie wichtig eine umfassende Vorsorge für Selbstständige ist. Denn nicht jede Lebensphase lässt sich planen – Krankheit, längere Ausfälle oder eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit können die Existenz schnell gefährden. Umso wichtiger ist es, neben staatlichen Leistungen auch privat vorzusorgen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige bietet hier einen besonders hohen Schutz. Sie sorgt für ein regelmäßiges Einkommen, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, ob Sie Familie haben oder nicht. Wer seine Absicherung ganzheitlich denkt, ist in jeder Lebensphase besser aufgestellt.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
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