Versicherungen
Der Garantiezins spielt bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und klassischen Rentenversicherungen eine wichtige Rolle. Der Name deutet es bereits an: Der Garantiezins wird Versicherungsnehmern bei Abschluss der Versicherung für die gesamte Laufzeit des Vertrags zugesichert. Er steht für die garantierte Mindestverzinsung und gilt nur für den Sparanteil. Er ist eine wichtige unveränderliche Größe bei der Gesamtverzinsung des angesparten Kapitals. Neben dem Garantiezins wirken sich variable Größen wie eine etwaige Überschussbeteiligung und der Schlussüberschuss auf die Höhe der Gesamtverzinsung aus.
In den vergangenen Jahren ist der Garantiezins kontinuierlich gesunken. Lag die Garantieverzinsung 1999 noch bei maximal 4 Prozent, so sind es inzwischen 0,25 Prozent. Von der Garantiezinssenkung betroffen sind allerdings nur Neuverträge. Wer beispielsweise 1999 eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen hat, profitiert bis zu deren Laufzeitende von einem garantierten Zinssatz von maximal 4 Prozent. Die Obergrenze des Garantiezinses legt das Bundesfinanzministerium durch den sogenannten Höchstrechnungszins fest.
Zwar darf der Garantiezins bei Versicherungen prinzipiell frei gewählt werden, allerdings ist er durch den staatlich vorgegebenen Höchstrechnungszins gedeckelt. Ende 2020 schlug die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) vor, den Höchstrechnungszins von damals 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent zu senken. Auch die Finanzaufsichtsbehörde BaFin sprach sich für eine Senkung der Garantieverzinsung aus. Das Bundesfinanzministerium folgte dieser Empfehlung und so liegt der maximale Garantiezins für Neuverträge bei derzeit 0,25 Prozent.
Die Begriffe „Garantiezins“ und „Höchstrechnungszins“ werden oftmals gleichbedeutend benutzt. Das ist jedoch nicht ganz korrekt. Zwar ist die Höhe von Garantiezins und Höchstrechnungszins häufig identisch, doch die Begriffe bezeichnen zwei unterschiedliche Größen. Wie bereits erwähnt wird der Höchstrechnungszins vom Bundesfinanzministerium festgesetzt. Die Versicherungsgesellschaften sind an diese Vorgabe gebunden und dürfen keinen höheren Garantiezins anbieten. Ein geringerer Garantiezins von beispielsweise 0,2 Prozent ist aber möglich. Der staatlich festgelegte Höchstrechnungszins für klassische Lebens- und Rentenversicherungen soll Versicherungsunternehmen davor schützen, sich durch unrealistische Zinsversprechen finanziell zu übernehmen.
Warum sprechen sich die Finanzexperten seit über 20 Jahren immer wieder für eine Senkung des Garantiezinses aus? Die Ursache dafür liegt in der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Aufgrund der Finanzkrise begann die EZB mit einer kontinuierlichen Absenkung des Leitzinses in der Eurozone. Die darauffolgende Niedrig-, Null- und schließlich sogar Negativzinsphase hatte massive Auswirkungen auf die Anleihemärkte und zwang die Versicherer zum Umdenken.
Klassische Renten- und Lebensversicherungen mit Garantiezins ermöglichen Sparern, die nur kleinere Beträge einzahlen können, kaum noch Zinses-Zins-Effekte. Durch den sinkenden Garantiezins wächst der Sparbetrag kaum an und der Zinses-Zins-Effekt fällt relativ gering aus. Gleichzeitig fallen Abschluss- und Verwaltungskosten an, die den Ertrag schmälern.
Lohnenswerter können für Kleinsparer abhängig von der individuellen Lebenssituation fondsgebundene Versicherungen sein, etwa die fondsgebundene Rentenversicherung der LV 1871. Statt auf einen Garantiezins setzt dieses Produkt auf die positive Entwicklung am Aktienmarkt, was jedoch auch mit einem höheren Risiko einhergeht. Die Rendite lässt sich dadurch weniger exakt vorhersagen, kann aber durch die Auswahl des Portfolios an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Abhängig von den persönlichen Vorlieben können Sparer in risikoreichere Fonds mit höheren Renditechancen oder in risikoärmere Rentenfonds investieren.
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