Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Versicherungen

    Welche Versicherungen kann ich als Rentner absetzen?

    FAQ Würfel in einer Hand

    Als Rentner Versicherungen von der Steuer absetzen

    Rentner unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Viele sind allerdings auf Grund des Rentenfreibetrags und des steuerlichen Grundfreibetrags davon befreit. Der Rentenfreibetrag ist abhängig vom Jahr des Renteneintritts. 2024 liegt er beispielsweise bei 16 Prozent (2023: 17 Prozent). Das bedeutet: Wer 2024 in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rente versteuern. Perspektivisch soll der Rentenfreibetrag bis 2040 auf null sinken. Damit wird der steuerpflichtige Rentenanteil dann bei 100 Prozent liegen.

    Aber es gibt ja noch den steuerlichen Grundfreibetrag. Dieser dient der Sicherung des Existenzminimums: Erst wenn das zu versteuernde Einkommen aus Rentenzahlungen und sonstigen Einkünften nach Abzug des Rentenfreibetrags das Existenzminimum überschreitet, müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben. Und auch dann fallen nicht zwangsläufig Steuern an. Denn einige Kosten können gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden und wirken sich steuermindernd aus. Dazu zählen beispielsweise außergewöhnliche Belastungen wie Medikamente oder medizinische Behandlungen, aber auch bestimmte Versicherungen.

    Diese Versicherungen können Rentner steuerlich geltend machen

    Aufwendungen für bestimmte Versicherungen fallen, wie einige andere Ausgaben der privaten Lebensführung auch, unter die Kategorie Sonderausgaben. Wer hierzu in der Steuererklärung keine konkreten Angaben macht, muss sich mit dem Pauschbetrag begnügen. Dieser liegt allerdings bei gerade einmal 36 Euro und wird daher durch die tatsächlichen Aufwendungen für Versicherungen und andere Sonderausgaben schnell überschritten.  Zu den weiteren Posten, die in der Rente als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind, zählen die Kfz- Haftpflichtversicherung, die private Haftpflichtversicherung und die Rechtsschutzversicherung.

    Auch Vorsorgeaufwendungen wie die Beiträge zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Zahnzusatzversicherung sowie Risikolebens- und Unfallversicherung können Rentner bei der Steuerklärung geltend machen.

    Versicherungen und weitere Sonderausgaben bei der Steuererklärung

    Allerdings sind nicht alle Versicherungen steuerlich absetzbar – weder für Berufstätige noch für Rentner. So können beispielsweise weder die Hausratversicherung noch die Kfz-Kaskoversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Zudem gibt es bei den Sonderausgaben einen Höchstbetrag von 1900 Euro: Überschreiten beispielweise bereits die Kosten für die Kranken- und die Pflegeversicherung diesen Betrag, können keine weiteren Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Für Paare, die in einer Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gelten Pausch- und Höchstbeträge in doppelter Höhe. Neben den Kosten für Versicherungen wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Risikolebensversicherung zählen weitere Posten zu den Sonderausgaben bzw. Steuerermäßigungen. Spenden, Beiträge für Parteien und die Kirchensteuer fallen beispielsweise darunter.

    Durch Rentenerhöhungen können Rentner steuerpflichtig werden

    Durch Rentenerhöhungen können Rentner steuerpflichtig werden

    Durch Rentenerhöhungen können Rentner, die bislang von Steuerabgaben befreit waren, steuerpflichtig werden. Auch zusätzliche Einkünfte, etwa aus Erwerbsarbeit oder Mieteinnahmen, können dazu führen, dass für Rentner Steuern anfallen. Dann kann unter Umständen der Altersentlastungsbetrag die Steuerlast senken. Wie hoch der maximale Entlastungsbetrag ausfällt, hängt davon ab, in welchem Jahr der Steuerzahler seinen 65. Geburtstag gefeiert hat. Wer z.B. 2023 65 Jahre alt wird, kann einen Altersentlastungsbetrag von 646 Euro geltend machen. Bis zum Jahr 2040 wird der Altersentlastungsbetrag dann auf null sinken.

    Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.

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