Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Zahlt die Risikolebensversicherung bei einem Unfalltod?

    FAQ Würfel in einer Hand

    Wann zahlt die Risikolebensversicherung bei einem Unfalltod?

    Eine Risikolebensversicherung (RLV) wird von Personen abgeschlossen, um Hinterbliebene im Falle des eigenen Todes abzusichern. Stirbt die versicherte Person im Vertragszeitraum, so wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Sinnvoll ist die RLV, um die Familie, die Kinder oder auch den Geschäftspartner abzusichern. Das gilt für Tode, die aus Krankheiten resultieren, aber auch aus Unfällen. Gerade bei einem Unfall wird man mitunter innerhalb kürzester Zeit aus dem Leben gerissen. Die Kosten des alltäglichen Lebens laufen allerdings für die Hinterbliebenen weiter, sodass schnelle Hilfe gefragt ist.

    Mit klug gewählten Absicherungsoptionen kann insbesondere die Familie umfangreich abgesichert werden. Zusätzlich zur Absicherung des eigenen Ablebens gibt es zum Beispiel mit dem Bestandteil „Familienschutz“ im Tarif „Premium“ der LV 1871 erste Hilfe für die Familie bei einer schweren Krankheit eines Kindes:

    Zudem erhalten Kinder unter sieben Jahren durch den Familienschutz beim Tod eines Eltenteils ein Jahr lang „Extra Kindergeld“ in Höhe von 200 Euro monatlich.

    Der Bestandteil „Kindermitversicherung“ des Familienschutzes erleichtert Eltern durch eine Todesfallleistung zudem finanzielle Bürden beim Tod eines Kindes im Alter von 3 bis 18 Jahren.

    Essentiell ist der Schutz nicht nur für Familien oder Alleinstehende mit Kindern. Auch Geschäftspartner können mit einer Risikolebensversicherung das eigene Unternehmen finanziell absichern. Im Falle des Todes erhält der Geschäftspartner als Hinterbliebener die vereinbarte Summe, sodass die Firma fortbestehen kann.

    Sind sowohl Laufzeit als auch Versicherungssumme ausreichend gewählt, ist ein finanzieller Schutz der Kinder oder des Partners bis zur Vertragssumme gewährleistet. Der Unfalltod ist bei einer Risikolebensversicherung in der Regel immer mitversichert. So ist sichergestellt, dass auch im Falle eines plötzlichen Todes aufgrund eines Unfalls eine Leistung erfolgt.

    Zudem bietet die LV 1871 die Möglichkeit, zu einer Risikolebensversicherung eine optionale Unfalltod-Zusatzversicherung (UZV) abzuschließen. Dadurch erhalten die Hinterbliebenen der versicherten Person weitere zusätzliche Leistungen im Falle eines Unfalltods.

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    OPTIONEN BEI DER LV 1871

    OPTIONEN BEI DER LV 1871

    Zur Auswahl stehen Ihnen bei der LV 1871 die konstante Risikoabsicherung oder eine linear fallende Kreditabsicherung. Je nach gewähltem Tarif können Sie sich zudem weitere Vorteile wie eine Verlängerungsoption oder die „Nachversicherungsgarantie Plus“ sichern.

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    Verheiratete und unverheiratete Paare können ihren Partner für den eigenen Todesfall finanziell absichern.

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    Bei den Beiträgen der Risikolebensversicherung verhält es sich ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung - sie sind steuerlich absetzbar.

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