Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen ein einschneidendes Ereignis: Häufig muss ein Kredit aufgenommen werden, um den Traum vom eigenen Haus, der eigenen Wohnung, Praxis oder Kanzlei zu realisieren. Wer verheiratet ist, vielleicht sogar schon Kinder hat, sollte sich in diesem Zusammenhang eine unangenehme, aber wichtige Frage stellen: Was geschieht mit der Immobilie, wenn der Hauptverdiener der Familie während der Kreditlaufzeit versterben sollte? Wird die Familie den Kredit weiter bedienen können? Oder droht neben dem schmerzhaften Verlust des Angehörigen auch der Verlust des Zuhauses?
Um die Hinterbliebenen vor diesem Szenario zu schützen, ist es ratsam, bei der Kreditaufnahme eine Risikolebensversicherung abzuschließen und damit die Baufinanzierung abzusichern. Gut zu wissen: Risikolebensversicherungen wie die der LV 1871 werden häufig auf das Leben des Hauptverdieners abgeschlossen. Sollte dieser während der Kreditlaufzeit versterben, wird die festgelegte Summe ausbezahlt und die Familie kann den Immobilienkredit ablösen.
Baufinanzierungen belaufen sich häufig auf hohe Beträge, weshalb eine Risikolebensversicherung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung sinnvoll sein kann. Mit dem LV 1871 Darlehensschutz Plus kann nicht nur die Finanzierungssumme im Todesfall abgesichert werden, sondern es wird zusätzlich für den Wegfall des Einkommens durch Berufsunfähigkeit vorgesorgt. Wird der Kreditnehmer berufsunfähig, werden die Kreditraten durch die Versicherung übernommen.
Einige Banken machen den Abschluss einer Risikolebensversicherung zur Bedingung, um den Immobilienkredit zu gewähren – beispielsweise für den Teil der Hypothek, der 80 Prozent des Immobilienwerts übersteigt. Die Versicherungssumme sollte stets das Immobiliendarlehen abdecken. Wer also zum Beispiel einen Kredit über 150.000 Euro für die Baufinanzierung aufnimmt, sollte als Versicherungssumme für die Risikolebensversicherung mindestens diese Summe einsetzen.
Damit es im Todesfall des Hauptverdieners nicht zu finanziellen Problemen kommt, sollte die Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung die gesamte Kreditlaufzeit für die Baufinanzierung abdecken. Sollte die Bank keinen Kredit gewähren, der die gesamte Rückzahlungsdauer abdeckt, sollte die Risikolebensversicherung die gesamte Zeitspanne umfassen, bis der Immobilienkredit komplett zurückgezahlt ist – also inklusive etwaiger Anschlussfinanzierungen.
Auch sollte man darüber nachdenken, eine Verlängerungsoption und erweiterte Nachversicherungsgarantien in den Risikoschutz zu integrieren. Somit kann sich die Versicherung an eine veränderte Lebenssituation anpassen und man ist sinnvoll abgesichert.
Selbst wenn die Bank die Risikolebensversicherung nicht zur Bedingung für die Gewährung des Immobilienkredits macht, sollten Hauskäufer über einen Abschluss nachdenken. Stellen Sie sich folgende Fragen: Reichen die Ersparnisse und das Einkommen des zurückgelassenen Partners nach dem Tod des Hauptverdieners aus, um den Kredit zur Baufinanzierung bis zum Laufzeitende abzubezahlen? Bedenken Sie dabei, dass sich der Ehepartner in diesem Fall gegebenenfalls allein um eventuelle Kinder kümmern muss und daher wahrscheinlich nicht in Vollzeit arbeiten kann.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen kann eine Risikolebensversicherung im Rahmen einer Baufinanzierung ein sinnvolles Mittel sein, um Angehörige im Todesfall des Hauptverdieners abzusichern und vor finanziellen Problemen zu bewahren.
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Bei den Beiträgen der Risikolebensversicherung verhält es sich ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung - sie sind steuerlich absetzbar.
Risikolebensversicherung Definition
Risikolebensversicherung fallend
Risikolebensversicherung - was ist zu beachten?