Rente
Wenn Frau das Rentenalter erreicht, möchte sie die verbleibenden Lebensjahre im Allgemeinen nutzen, um ihre neu gewonnene Freizeit zu genießen. Endlich die Dinge tun, zu denen man vorher nie Zeit hatte. Frauen haben es da allerdings oft schwerer als ihre männlichen Kollegen. Denn sie haben häufig ganz andere Erwerbsbiografien – mit geringerem Gehalt, längeren Unterbrechungen in ihren sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten und mehr Teilzeit- oder Minijobs. Die Folge: Die Altersrente für Frauen aus der gesetzlichen Rentenkasse fällt meist so mager aus, dass Altersarmut droht. Ein Grund, warum eine private Altersvorsorge Frauen ganz besonders zu empfehlen ist.
Trotz aller Bestrebungen ist es bis heute nicht gelungen, das sogenannte Gender-Pay-Gap beim Brutto-Einkommen zwischen berufstätigen Frauen und Männern aufzuheben. Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und Statistischem Bundesamt haben Frauen im Jahr 2017 in Deutschland immer noch etwa 21 Prozent weniger verdient als ihre männlichen Kollegen. Damit liegt das Gender Pay Gap hierzulande deutlich über dem EU-weiten Durchschnitt von 16,2 Prozent. (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)
Hierfür mag in vielen Fällen nicht einmal eine schlechtere Bezahlung durch den Arbeitgeber die Ursache sein. So verbietet inzwischen das sogenannte Entgelttransparenzgesetz in § 3 Abs. 1 explizit eine Benachteiligung in der Entlohnung aufgrund des Geschlechts, wenn es beispielsweise um die Vergütung der gleichen Tätigkeit geht. Dies wäre eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Die Gründe, warum die Einkommen von weiblichen und männlichen Erwerbstätigen oft so weit auseinanderklaffen, sind wesentlich vielschichtiger und liegen teils in unserer Gesellschaftsstruktur begründet.
Die Einkommens-Ungleichheit beginnt bereits mit der Berufswahl: So waren laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 rund 83 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Pflegekräfte in Deutschland Frauen. Bei den Bürokräften und kaufmännischen Angestellten beträgt der Frauenanteil immerhin 65,1 Prozent. Ähnlich sieht es in Dienstleistungsberufen (61,7 Prozent) und bei den Hilfsarbeitskräften (58,3 Prozent) aus. In den wesentlich besser vergüteten MINT-Berufen machten Frauen 2019 hingegen nur 10,8 Prozent der erwerbstätigen Fachkräfte aus. Auch in Handwerk (11,7 Prozent), Industrie (13,7 Prozent) und Landwirtschaft (18 Prozent) sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Das bestätigt die These, dass Frauen nach wie vor zu schlechter bezahlten Berufen tendieren, die zum Teil noch dazu nur geringe Aufstiegschancen bieten.
Spätestens ab Mitte 30 macht sich dann in vielen Biografien zusätzlich bemerkbar, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland nach wie vor nur bedingt gegeben ist. Wenn sich nach der Familiengründung der erste Nachwuchs ankündigt, stehen nämlich viele Paare vor der Frage, wer sich um die Erziehung der Kinder kümmert und wer für den Unterhalt sorgen soll. Dabei ist es meist immer noch der Vater, der Vollzeit erwerbstätig bleibt. Modelle wie Arbeitszeitreduzierung oder flexible Arbeitszeitgestaltung lassen sich nach wie vor nicht immer wunschgemäß realisieren. Auch Angebote zur Ganztagsbetreuung sind nicht überall in ausreichendem Maße zu finden. Zudem lastet auf Frauen oft noch der gesellschaftliche Druck traditionell den größeren Teil der Erziehungsaufgabe zu übernehmen.
Wenn erwerbstätige Mütter dann eine Teilzeittätigkeit annehmen oder komplett aus dem Berufsleben aussteigen, wirkt sich das negativ auf ihren gesetzlichen Rentenanspruch aus. Besonders schwierig ist es für alleinerziehende Frauen, Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen. Laut Bundesamt für Statistik arbeiteten lediglich knapp 43 Prozent der erwerbstätigen alleinerziehenden Frauen Vollzeit. Hinzu kommt, dass viele der berufstätigen Männer im Alter ab 30 „Karriere“ machen und in höhere, besser dotierte Posten oder gar Führungspositionen wechseln – was natürlich einen positiven Effekt auf ihren gesetzlichen Rentenanspruch hat.
Eine groß angelegte Studie der Universität Mannheim und der Tilburg University im Auftrag von Fidelity International hat nach der Auswertung von 1,8 Millionen Arbeitnehmerdaten festgestellt, dass in Deutschland Frauen durchschnittlich 26 Prozent weniger gesetzliche Rente als Männer beziehen. Die monatliche Durchschnittsrente von Frauen, die mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, liegt aktuell etwa 120 Euro unter der eines Mannes. Um diesen „Gender Pension Gap“ zu überwinden, müsste eine 40-jährige Frau 2,3 Prozent ihres Brutto-Jahreseinkommens für die Altersvorsorge zur Seite legen.
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Etwa jede dritte Ehe oder eingetragene Lebensgemeinschaft wird wieder geschieden. Falls die Partner länger als 36 Monate verheiratet waren, keine Gütertrennung vereinbart und keinen notariellen Ehevertrag geschlossen haben, führt das Familiengericht einen sogenannten Versorgungsausgleich durch, der finanzielle Gerechtigkeit gewährleisten und die Rente der geschiedenen Frau anpassen soll. Oft profitieren im Ruhestand Frauen hier davon, dass ihre männlichen Partner bis zum Ende der Ehe ein größeres Vermögen und mehr Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erwirtschaftet haben – denn jeder Partner bekommt genau die Hälfte des gemeinschaftlich aufgebauten Vermögens.
Damit will man sicherstellen, dass in die Altersvorsorge der Ehefrau das bis zum Zeitpunkt der Trennung gemeinsam erwirtschaftete Rentenvermögen zur Hälfte mit einfließt.
Das gesetzliche Rentenalter der Frau hängt von ihrem Geburtsjahr ab. Vom Geburtsjahrgang 1947 an wird die Altersgrenze schrittweise jährlich zunächst um einen Monat angehoben, ab 2024 mit dem Geburtsjahrgang 1959 im zweimonatigen Rhythmus – bis 2031 eine Regelaltersrente ohne Abschläge ab dem 67. Lebensjahr möglich ist. Für diese Regelung gelten einige Ausnahmen, die unter Frührente genauer erklärt werden.
Geburtsjahr |
Renteneintrittsalter |
1955 |
65 Jahre, 9 Monate |
1956 |
65 Jahre, 10 Monate |
1957 |
65 Jahre, 11 Monate |
1958 |
66 Jahre |
1959 |
66 Jahre, 2 Monate |
1960 |
66 Jahre, 4 Monate |
1961 |
66 Jahre, 6 Monate |
1962 |
66 Jahre, 8 Monate |
1963 |
66 Jahre, 10 Monate |
1964 oder jünger |
67 Jahre |
Tabelle 1: Renteneintrittsalter Frauen in der Übersicht
Laut Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung 2020 gingen Frauen im Jahr 2019 durchschnittlich mit 64,5 Jahren in Rente.
Wenn Frauen sich zuhause um die Kinder kümmern, schreibt ihnen die Deutsche Rentenversicherung pro Kind Kindererziehungszeiten gut. Ist das Kind vor 1992 geboren, sind das zwei Jahre und sechs Monate, bei Kindern, die 1992 oder später geboren wurden, sogar drei Jahre. Unabhängig vom Alter der Kinder werden bis zu zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten (Zeit der Erziehung des Kindes bis zu seinem zehnten Lebensjahr) angerechnet. Erziehungszeiten müssen allerdings selbst beantragt werden, um sie für den Rentenanspruch geltend zu machen.
Ähnliches gilt, wenn Frauen zeitweise aus dem Beruf ausscheiden, um Angehörige, Nachbarn oder Bekannte „nicht erwerbsmäßig“ zu pflegen.
Hier übernimmt unter bestimmten Bedingungen die Pflegeversicherung die Beiträge zur Rentenversicherung:
Laut aktueller Statistik „Altersrenten im Zeitablauf 2022“ der Deutschen Rentenversicherung reicht die durchschnittliche gesetzliche Altersrente für Frauen weder in den alten noch in den neuen Bundesländern für einen sorgenfreien und finanziell abgesicherten Lebensabend aus:
Durchschnittsrente Frauen West und Ost (Nov. 2021)
Alte Bundesländer |
Neue Bundesländer |
730 Euro |
1.075 Euro |
Auch Frauen sollten sich deshalb möglichst frühzeitig um eine eigene private Altersvorsorge kümmern und sich dabei nicht auf einen eventuellen Partner verlassen. Wenn Frau auch im Alter unabhängig bleiben will, empfiehlt es sich, zusätzlich auf eine klassische oder eine fondsgebundene Rentenversicherung zu setzen. Nach Möglichkeit sollte man zunächst seine voraussichtliche Rentenlücke in der gesetzlichen Rentenversicherung berechnen und diese dann bestmöglich mit privaten Geldanlagen schließen.
Für Frauen, die bei der privaten Altersvorsorge auf Nummer sicher gehen wollen, bietet die LV 1871 eine klassische Rentenversicherung an, bei der die eingezahlten Prämien mit garantierten 0,25 Prozent und entsprechendem Zinseszinseffekt verzinst werden. In eine klassische Rentenversicherung investieren vor allem Menschen, die die Risiken der Kursschwankungen an den Finanzmärkten scheuen und lieber auf maximale Sicherheit ihres angelegten Vermögens Wert legen. Dabei gilt es zu beachten: Die klassische Rentenversicherung ist als langfristige Geldanlage konzipiert, mit der man möglichst früh – am besten schon während der Ausbildung – beginnen sollte, um eine respektable Rendite zu erzielen. Bei einer solchen Anlagestrategie bietet die klassische Rentenversicherung der LV1871 Chancen auf eine überdurchschnittliche Nettoverzinsung.
Die klassische Rentenversicherung der LV1871 zeichnet sich zudem durch maximale Flexibilität aus: Das Guthaben lässt sich zum Rentenbeginn entweder als laufende monatliche Rente nutzen oder als einmaliger Auszahlungsbetrag etwa für besondere Anschaffungen. Darüber hinaus ist es möglich, Vorsorge für schwere Krankheit und Pflegebedürftigkeit zu treffen oder für den Fall des eigenen Todes eine Hinterbliebenenabsicherung zu vereinbaren.
Anders als die klassische Rentenversicherung ist die fondsgebundene Variante kapitalbildend. Dabei werden die Beiträge in Investmentfonds angelegt, die die Sparerin selbst auswählen kann. Mit der richtigen Fondsauswahl kann dieses Versicherungsmodell höhere Renditen abwerfen als beispielsweise die klassische Rentenversicherung.
Die Höhe der Rente hängt von der Entwicklung der Fonds ab, was mit einem höheren Risiko einhergeht. Die Verlustrisiken durch eine fondsgebundene Rentenversicherung lassen sich teilweise beeinflussen, wenn z.B. breit gestreut in Fonds angelegt und/oder bewusst auf risikoreichere Fonds verzichtet wird.
Versicherungen
Die fondsgebundene Rentenversicherung der LV 1871
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Die staatlich geförderte Altersvorsorge MeinPlan Basisrente
Markus Pohlschröder (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 5 51 67 – 1146
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