Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Private Rentenversicherung

    Privat fürs Alter vorsorgen - Wir erklären die Möglichkeiten

    • Mit der privaten Rentenversicherung können sich Arbeitnehmer sowie Selbstständige frühzeitig absichern
    • Das Leistungsspektrum der staatlichen Rentenversicherung
    • Die drei Säulen der Altersvorsorge
    Junger Paar lässt sich Beraten

    Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es?

    Für festangestellte Arbeitnehmer sind die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung ein Pflichtbestandteil der Lohnabrechnung. Da die gesetzliche Rente für viele Rentner nicht ausreicht, ist eine private Vorsorge ebenso wichtig. Mit der privaten Rentenversicherung können sich Arbeitnehmer sowie Selbstständige bereits frühzeitig absichern. Nicht nur die klassische Rentenversicherung der LV 1871 ist für diesen Zweck sinnvoll, sondern auch bereits für die Jüngsten die Fondsrente MeinPlan Kids, mit der frühzeitig für die Rente vorgesorgt werden kann.

    Was ist eine gesetzliche Rentenversicherung?

    Eine gesetzliche Rentenversicherung sorgt für die finanzielle Absicherung als Rentner (Rentner sind Personen, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen). Während der Zeit als angestellter Arbeitnehmer zahlen Versicherungsnehmer Beiträge in die gesetzliche Versicherung ein, die später als Rente monatlich ausgezahlt werden.

    Die gesetzliche Altersrente wird auch häufig als „Generationenvertrag“ betitelt. Das bedeutet, dass die Finanzierung der Rentenversicherung auf einem Umlageverfahren beruht. Erwerbstätige Einzahler finanzieren die aktuellen Rentner, wohingegen heutige Arbeitnehmer im späteren Rentenalter von der erneut jüngeren Generation finanziert werden.

    Wer bekommt eine gesetzliche Rente?

    Um Leistungen aus der Rentenversicherung zu erhalten, muss man ihr zuvor eine vorgegebene Zeit angehört haben. Diese Wartezeit beträgt fünf Jahre. Dabei werden berücksichtigt:

    • Ihre Beiträge als Arbeitnehmer oder pflichtversicherter Selbständiger.
    • Unter bestimmten Bedingungen zählen dazu auch Monate, in denen Sie beispielsweise Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben, oder im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld.
    • Ihre Freiwilligen Beiträge, die Sie allein eingezahlt haben, also ohne Beteiligung eines Arbeitgebers.
    • Ihre Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 Lebensjahre (Geburt des Kindes vor 1992) beziehungsweise drei Lebensjahre (Geburt nach 1992).
    • Monate, in der Sie häusliche, nicht erwerbsmäßige Pflege geleistet haben.
    • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei einer Scheidung.
    • Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Falls nur Ihr Arbeitgeber gezahlt hat, werden die Beiträge anteilig berücksichtigt.
    • Monate aus einem Rentensplitting zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
    • Ersatzzeiten, beispielsweise Monate politischer Verfolgung in der DDR.
    Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Derzeit sind es rund 57 Millionen Versicherte, die während ihrer Ausbildung und Berufsjahre, durch Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen oder in (begrenzten) Zeiten der Arbeitslosigkeit Ansprüche auf Leistungen der Rentenversicherung erwerben. Gleichzeitig zahlt die Rentenversicherung monatlich über 25 Millionen Renten an rund 21 Millionen Menschen. (Stand 31.12.2021)

    Gesetzliche Rentenversicherung und die Leistungen

    Das Leistungsspektrum der staatlichen Rentenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gezahlt werden folgende Rentenarten:

    • Altersrente
    • Erwerbsminderungsrente
    • Witwenrente, Witwerrente und Waisenrente

    Dazu kommen Beratungs- und Informationsleistungen für Unternehmen und versicherte Personen. Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen und zahlt der Krankenversicherung eines Rentners Zuschüsse.

    Wie hoch ist der Rentenabzug in welchem Alter?

    Für einen zukünftigen Rentner spielt es eine große Rolle, welcher konkrete Betrag bei der gesetzlichen Altersrente zu erwarten ist. Sind die Rentenjahre erfüllt, so steht die volle Rente zur Verfügung. Geht ein Arbeitnehmer dagegen früher in Rente, so kommt es zu einem Rentenabzug.

    Wie hoch dieser ausfällt, ist einerseits vom Geburtsjahr der versicherten Person abhängig, aber auch vom konkreten Zeitpunkt des Ruhestandes. In der jährlichen Renteninformation wird Arbeitnehmern ein persönliches Renteneintrittsalter mitgeteilt, dazu der zu erwartende Brutto-Rentenbetrag.

    Demografischer Wandel sorgt für niedrigere Rente

    Die staatliche Rentenversicherung wird durch den demografischen Wandel stets problematischer. Der aktuelle Durchschnitt einer Auszahlung als Rente liegt bei 48,15 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens (Stand 01/2024). Experten gehen davon aus, dass dieser Prozentbetrag noch weiter sinken wird.

    Eine Faustregel besagt allerdings, dass etwa 80 Prozent des letzten Nettogehaltes benötigt werden, um sich als Ruheständler im Lebensstandard nicht stark einschränken zu müssen. Experten gehen davon aus, dass der Prozentwert ab dem Jahr 2030 sogar auf 43 Prozent des letzten Nettogehaltes absinken könnte. Das liegt einerseits an der steigenden Lebenserwartung der Menschen, aber auch an der weiterhin niedrigen Geburtenrate.

    Tipp

    Tipp

    Rentenexperten empfehlen, etwa zehn Prozent des aktuellen Einkommens in die spätere Altersvorsorge zu investieren.

    Die Meinung der Experten:

    Auszeichnung Fitch: A+ Stark

    A+ stark

    Fitch Ratings

    Ausgezeichnet

    Morgen & Morgen

    Unsere Produkte im Überblick

    Eine Frau und ein Mann springen in die Höhe und freuen sich

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    Die fondsgebundene Rentenversicherung der LV 1871

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    Wir helfen Ihnen gerne:

    Markus Pohlschröder (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

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    Drei Säulen der Altersvorsorge

    Beim Thema Altersvorsorge gilt das Drei-Säulen-System. Die erste Säule (Basisvorsorge) umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, das berufsständige Versorgungswerk und die Rürup-rente. Zu der zweiten Säule (Geförderte private Altersvorsorge) gehören die Riester-Rente und die betriebliche Vorsorge. Eine weitere Ergänzungsfunktion ist die private Vorsorge ohne Förderung. Hierzu zählen die Lebens- und die Rentenversicherung.

    Öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme

    Die erste Säule wird von der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch der Beamtenversorgung, der berufsständischen Versorgung sowie der Alterssicherung für Landwirte eingenommen.

    Zwar ist die Auszahlung einer gesetzlichen Rente sicher, wenn es um Arbeitnehmer und Beamte geht, allerdings ist die Höhe sehr variabel. Erst zum Ende des Berufslebens wird klar, wie hoch die gesetzliche Rente ausfällt und ob die Höhe überhaupt ansatzweise den Lebensstandard aufrechterhalten kann.

    Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert wie Folgt: über die berufliche Laufzeit werden Rentenpunkte als Anwartschaft gesammelt, diese werden zum Rentenübergang in eine Rente umgerechnet. Die Anwartschaftspunkte sind fest, der Wert eines Punktes kann sich jedoch ändern.

    Betriebliche Altersversorgung

    Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, mit Unterstützung des Arbeitgebers eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Hierbei werden alle Leistungen gezählt, die ein Arbeitgeber aus Anlass des Dienstverhältnisses seinen Arbeitnehmern zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt.

    Private Vorsorge

    In den Bereich der privaten Vorsorge fallen verschiedene Angebote, also alle privaten Vorsorgeverträge ohne besondere Förderung. Hierzu zählen klassische oder fondsgebundene private Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen. Bei diesen Vorsorgeformen zahlen Verbraucher die Beiträge aus ihrem Nettogehalt, also haben sie bereits Einkommensteuer auf die Beiträge abgeführt.

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